Verwaltungsleistungen zur Anerkennung von Berufsqualifikationen aus anderen EU-Mitgliedstaaten, anderen EWR- und gleichgestellten Vertragsstaaten

Sie üben im Ausland einen Beruf aus, der in Deutschland nur ausgeübt werden darf, wenn Anforderungen an die Ausbildung zu diesem Beruf erfüllt sind. Sie wollen Ihre Qualifikation für die Berufsausübung in Deutschland feststellen lassen. Unter dem Menüpunkt "Reglementierte Berufe" konnten Sie über eine Verlinkung auf das Internetportal des Bundesinstituts für Berufsbildung "Anerkennung in Deutschland" sich mit diesen Berufsbezeichnungen und den Weg zur Beratung und Feststellung (Anerkennung) Ihrer Qualifikation vertraut machen.

Neben den Verfahren für einzelne Berufe werden hier auch Verfahren aufgezeigt, bei denen die Berufe zusammengefasst dargestellt werden, wie Gesundheitsfachberufe und akademische Gesundheitsberufe. In einer stetigen Weiterentwicklung werden die Einzeldarstellungen zunehmen und die Zusammenfassungen verdrängen. Über die selbstständige Berufsausübung informieren Sie sich bitte am Schalter "Wirtschaftsleben" des Hauptmenüs.

Der Weg zur Antragstellung über den EAPBbg beginnt nach Ihrer persönlichen Vorbereitung im Antragsassistenten. Hier werden Sie nach Ihren persönlichen Daten gefragt. Anschließend haben Sie die Gelegenheit Darstellungen, CV (curiculum vita) und Nachweise Ihrer Identität, Ihrer Ausbildung und Ihrer Tätigkeit hochzuladen. Der Weg führt zunächst zum einheitlichen Ansprechpartner. Nach einer Plausibilitätsprüfung wird der Vorgang an die zuständige Stelle weitergeleitet. Diese kann je nach deren Regelwerk den Vorgang auf der Basis des Zugangs bearbeiten, weitere Unterlagen oder Antrag und Unterlagen in einer bestimmten Form anfordern. Die Entscheidung kann in einer Feststellung der Gleichwertigkeit bestehen oder in der Feststellung, dass eine Anpassungsqualifizierung oder eine Eignungsprüfung oder ähnliche Maßnahmen erforderlich sind.

Weitere Informationsquellen sind die Internetseite Anerkennung-in-Deutschland.de und das IQ-Netzwerk Brandenburg.

Sie üben im Ausland einen Beruf aus, der in Deutschland nur ausgeübt werden darf, wenn Anforderungen an die Ausbildung zu diesem Beruf erfüllt sind. Sie wollen Ihre Qualifikation für die Berufsausübung in Deutschland feststellen lassen. Unter dem Menüpunkt "Reglementierte Berufe" konnten Sie über eine Verlinkung auf das Internetportal des Bundesinstituts für Berufsbildung "Anerkennung in Deutschland" sich mit diesen Berufsbezeichnungen und den Weg zur Beratung und Feststellung (Anerkennung) Ihrer Qualifikation vertraut machen.

Neben den Verfahren für einzelne Berufe werden hier auch Verfahren aufgezeigt, bei denen die Berufe zusammengefasst dargestellt werden, wie Gesundheitsfachberufe und akademische Gesundheitsberufe. In einer stetigen Weiterentwicklung werden die Einzeldarstellungen zunehmen und die Zusammenfassungen verdrängen. Über die selbstständige Berufsausübung informieren Sie sich bitte am Schalter "Wirtschaftsleben" des Hauptmenüs.

Der Weg zur Antragstellung über den EAPBbg beginnt nach Ihrer persönlichen Vorbereitung im Antragsassistenten. Hier werden Sie nach Ihren persönlichen Daten gefragt. Anschließend haben Sie die Gelegenheit Darstellungen, CV (curiculum vita) und Nachweise Ihrer Identität, Ihrer Ausbildung und Ihrer Tätigkeit hochzuladen. Der Weg führt zunächst zum einheitlichen Ansprechpartner. Nach einer Plausibilitätsprüfung wird der Vorgang an die zuständige Stelle weitergeleitet. Diese kann je nach deren Regelwerk den Vorgang auf der Basis des Zugangs bearbeiten, weitere Unterlagen oder Antrag und Unterlagen in einer bestimmten Form anfordern. Die Entscheidung kann in einer Feststellung der Gleichwertigkeit bestehen oder in der Feststellung, dass eine Anpassungsqualifizierung oder eine Eignungsprüfung oder ähnliche Maßnahmen erforderlich sind.

Weitere Informationsquellen sind die Internetseite Anerkennung-in-Deutschland.de und das IQ-Netzwerk Brandenburg.