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Fehler melden

Mit dem von fast jeder Seite des EAP-Portals erreichbaren Formular 'Fehler melden' können Sie zur jeweiligen Seite Korrekturbedarf, Fragen und Vorschläge anbringen. Dazu sollen Sie eine Antwort erhalten können, weshalb wir Ihre Kontaktdaten benötigen. Zu deren Verwendung erteilen Sie mit einem Klick in ein Kästchen am Ende des Freitextfeldes Ihre Einwilligung. Durch das Freitextfeld sind Sie mit Ihrem Anliegen nicht an die Anknüpfung an die Seite gebunden, von der aus Sie das Formular starten.

Rückmeldung an eine zentrale Stelle

Sie haben neben der Fehlermeldung die Möglichkeit, die Leistung des Einheitlichen Ansprechpartners anonym zu beurteilen, wenn Sie auf das Wort Rückmeldung oder im unteren Bereich jeder Seite auf "Externes Feedback" klicken. Sie wird über den einheitlichen Ansprechpartner als Hilfs- und Problemlösungsdienst im Rahmen des einheitlichen digitalen Zugangstors (single digital gateway) beim Bundesinnenministerium erhoben und zusammengefasst an die Europäische Kommission gemeldet. Ein Freitextfeld ermöglicht Verbesserungsvorschläge. Die Rückmeldung kommt ohne personenbezogene Daten aus. Sie erhalten keine spezielle Antwort.

Meldung an die EU-Kommission

Am Ende der englischen Sprachfassung des Feedbackformulars des Bundesinnenministeriums finden Sie auch den Link zu einem Formular mit dem Sie bei der EU-Kommission anonym Feedback zu Hindernissen geben können, auf die Sie möglicherweise bei der Ausübung Ihrer Binnenmarktrechte gestoßen sind.

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