Gesetzliche Unfallversicherung

Pflicht zur Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung

Wenn Sie ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit selbstständig beginnen, ist immer, auch wenn Sie keine Arbeitnehmer beschäftigen, eine Anmeldung bei einer gesetzlichen Unfallversicherung erforderlich. Einzelne Berufsgenossenschaften sehen in ihrer Satzung auch eine Versicherungspflicht für die Inhaber des Betriebs, der Praxis, der Kanzlei oder des Büros vor.

Die Zuordnung Ihrer Branche unterstützt die Infohotline der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) unter 0800/60 50 404

für Fragen mit Auslandsberührung:

Online-Verfahren

Pflicht zur Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung

Wenn Sie ein Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit selbstständig beginnen, ist immer, auch wenn Sie keine Arbeitnehmer beschäftigen, eine Anmeldung bei einer gesetzlichen Unfallversicherung erforderlich. Einzelne Berufsgenossenschaften sehen in ihrer Satzung auch eine Versicherungspflicht für die Inhaber des Betriebs, der Praxis, der Kanzlei oder des Büros vor.

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