Verzeichnisse

Erklärung

Reglementierte Berufe sind Berufe, die Sie nur ausüben oder deren Bezeichnung Sie nur führen dürfen, wenn Sie eine in Rechtsvorschriften geregelte Berufsqualifikation haben. In Deutschland sind das zum Beispiel Berufe im medizinischen Bereich, Rechtsberufe, zahlreiche Meisterabschlüsse im Handwerk, die Berufe der Lehrerinnen und Lehrer an staatlichen Schulen sowie Berufe, die als Beamter im öffentlichen Dienst ausgeübt werden.

Die Datenbank der Europäischen Kommission stellt eine Übersicht über alle reglementierten Berufe der Mitgliedsstaaten zur Verfügung.  Eine Qualifikation und Berufspraxis, die Sie in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat erworben haben, können Sie im Inland anerkennen lassen. Es können dabei auch Anpassungen an die inländische Ausbildung erforderlich werden.

Es kann sich auch lohnen, für einen nicht reglementierten Beruf eine Gleichwertigkeit der Qualifikation mit einem inländischen nicht regulierten Beruf prüfen zu lassen, auch wenn man den Beruf ohne Anerkennung ausüben darf. Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite Anerkennung in Deutschland.de.

Um die Entscheidung, einem Link zu folgen oder nicht, zu erleichtern sind kurze Beschreibungen beigefügt. Bei Meisterberufen ist die Tätigkeit der ausgebildeten Gesellinen und Gesellen des Gewerbes dargestellt. Tatsächlich ist aber erst die Berufsausübung auf der Meisterebene reglementiert - und genau genommen in der Form des selbstständigen Führens eines handwerksmäßigen Betriebs. Für diese gilt in der Regel zusätzlich: Meisterinnen und Meister organisieren die Arbeitsabläufe, arbeiten selbst praktisch mit und stellen die Qualität der Arbeitsergebnisse sicher. Sie nehmen kaufmännische Aufgaben wahr, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich (so die Beschreibungen im Portal Anerkennung-in-Deutschland.de).

Aus dem Verzeichnis der regulierten Berufe wird auf die Einzeldarstellungen der genannten Internetseite verlinkt. Dort können Sie den Ort eingeben, an dem Sie den Beruf ausüben wollen und erhalten so die für die Anerkennung zuständige Stelle angezeigt. In der dialoggeführten Detailabfrage kann auch die Qualifikation aus einem Drittstaat ausgewählt werden.

Reglementierte Berufe sind Berufe, die Sie nur ausüben oder deren Bezeichnung Sie nur führen dürfen, wenn Sie eine in Rechtsvorschriften geregelte Berufsqualifikation haben. In Deutschland sind das zum Beispiel Berufe im medizinischen Bereich, Rechtsberufe, zahlreiche Meisterabschlüsse im Handwerk, die Berufe der Lehrerinnen und Lehrer an staatlichen Schulen sowie Berufe, die als Beamter im öffentlichen Dienst ausgeübt werden.

Die Datenbank der Europäischen Kommission stellt eine Übersicht über alle reglementierten Berufe der Mitgliedsstaaten zur Verfügung.  Eine Qualifikation und Berufspraxis, die Sie in einem Mitgliedsland der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat erworben haben, können Sie im Inland anerkennen lassen. Es können dabei auch Anpassungen an die inländische Ausbildung erforderlich werden.

Es kann sich auch lohnen, für einen nicht reglementierten Beruf eine Gleichwertigkeit der Qualifikation mit einem inländischen nicht regulierten Beruf prüfen zu lassen, auch wenn man den Beruf ohne Anerkennung ausüben darf. Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite Anerkennung in Deutschland.de.

Um die Entscheidung, einem Link zu folgen oder nicht, zu erleichtern sind kurze Beschreibungen beigefügt. Bei Meisterberufen ist die Tätigkeit der ausgebildeten Gesellinen und Gesellen des Gewerbes dargestellt. Tatsächlich ist aber erst die Berufsausübung auf der Meisterebene reglementiert - und genau genommen in der Form des selbstständigen Führens eines handwerksmäßigen Betriebs. Für diese gilt in der Regel zusätzlich: Meisterinnen und Meister organisieren die Arbeitsabläufe, arbeiten selbst praktisch mit und stellen die Qualität der Arbeitsergebnisse sicher. Sie nehmen kaufmännische Aufgaben wahr, leiten Fachkräfte an und sind für die betriebliche Ausbildung verantwortlich (so die Beschreibungen im Portal Anerkennung-in-Deutschland.de).

Aus dem Verzeichnis der regulierten Berufe wird auf die Einzeldarstellungen der genannten Internetseite verlinkt. Dort können Sie den Ort eingeben, an dem Sie den Beruf ausüben wollen und erhalten so die für die Anerkennung zuständige Stelle angezeigt. In der dialoggeführten Detailabfrage kann auch die Qualifikation aus einem Drittstaat ausgewählt werden.