Rechtsbehelfe im Anerkennungsverfahren

Ausgangslage

Sie haben eine Ausbildung und Qualifikation in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworben, oder in einem Vertragsstaat des Vertrages über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat einer Vereinbarung über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die mit der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union getroffen ist? Sie wollen damit eine Anerkennung als Qualifikation für einen Beruf erhalten, den sie in Deutschland nur auf Grundlage einer rechtlich geregelten Qualifikation ausüben dürfen?

Anträge hierzu können Sie über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg oder die zuständige Behörde online einreichen oder schriftlich an die zuständige Behörde richten. Das gleiche gilt für Anträge auf Anerkennung Ihrer Qualifikation als Laufbahnvoraussetzung für eine entsprechende Tätigkeit als Beamtin oder Beamter im Öffentlichen Dienst, wenn im Land, aus dem die Qualifikation stammt, diese die Voraussetzung einer solchen Tätigkeit im Öffentlichen Dienst ist. Und in den Fällen, in denen eine Europäischer Berufsausweis beantragt werden kann.

Sie sollten daraufhin binnen eines Monats eine Mitteilung der zuständigen Behörde über den Eingang der erforderlichen Unterlagen oder einen Hinweis auf ggf. fehlende Unterlagen erhalten. Binnen dreier Monate, und in bestimmten Fällen binnen vier Monaten nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen sollten Sie eine Entscheidung erhalten.

Sind Sie mit der behördlichen Bearbeitung oder Entscheidung nicht einverstanden, weil z. B. die beantragte Anerkennung versagt wurde oder weil sie  mit Auflagen bzw. anderen Nebenbestimmungen versehen wurde, so müssen Sie um eine dauerhafte Rechtskraft der Entscheidung zu vermeiden gegen den belastenden Bescheid eigenständig vorgehen. Dabei sollen Sie unbedingt die dem Bescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung der zuständigen Behörde beachten.

Ihnen stehen grundsätzlich folgende Rechtsbehelfe zur Verfügung:

Ausgangslage

Sie haben eine Ausbildung und Qualifikation in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erworben, oder in einem Vertragsstaat des Vertrages über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in einem Vertragsstaat einer Vereinbarung über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, die mit der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union getroffen ist? Sie wollen damit eine Anerkennung als Qualifikation für einen Beruf erhalten, den sie in Deutschland nur auf Grundlage einer rechtlich geregelten Qualifikation ausüben dürfen?

Anträge hierzu können Sie über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg oder die zuständige Behörde online einreichen oder schriftlich an die zuständige Behörde richten. Das gleiche gilt für Anträge auf Anerkennung Ihrer Qualifikation als Laufbahnvoraussetzung für eine entsprechende Tätigkeit als Beamtin oder Beamter im Öffentlichen Dienst, wenn im Land, aus dem die Qualifikation stammt, diese die Voraussetzung einer solchen Tätigkeit im Öffentlichen Dienst ist. Und in den Fällen, in denen eine Europäischer Berufsausweis beantragt werden kann.

Sie sollten daraufhin binnen eines Monats eine Mitteilung der zuständigen Behörde über den Eingang der erforderlichen Unterlagen oder einen Hinweis auf ggf. fehlende Unterlagen erhalten. Binnen dreier Monate, und in bestimmten Fällen binnen vier Monaten nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen sollten Sie eine Entscheidung erhalten.

Sind Sie mit der behördlichen Bearbeitung oder Entscheidung nicht einverstanden, weil z. B. die beantragte Anerkennung versagt wurde oder weil sie  mit Auflagen bzw. anderen Nebenbestimmungen versehen wurde, so müssen Sie um eine dauerhafte Rechtskraft der Entscheidung zu vermeiden gegen den belastenden Bescheid eigenständig vorgehen. Dabei sollen Sie unbedingt die dem Bescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung der zuständigen Behörde beachten.

Ihnen stehen grundsätzlich folgende Rechtsbehelfe zur Verfügung: