Antragsassistenten für Melde- und Antragsverfahren von A bis Z

Gewerbeanzeigen direkt

Einige Städte und Gemeinden bieten auch eigene Onlineverfahren für Gewerbean-, ab- und ummeldungen an. Sie können Ihr Anliegen daher auch direkt bei Ihrer Stadt oder Gemeinde einreichen. In diesem Falle könnte die Bearbeitung Ihres Vorgangs bereits etwas früher begonnen und abgeschlossen werden.

Städte und Gemeinden mit eigenen Onlineverfahren für Gewerbemeldungen finden Sie hier.

Anfallende Gebühren werden immer von der zuständigen Kommune erhoben. Dies gilt auch für Gewerbeanzeigen über den EAP.

Einige Städte und Gemeinden bieten auch eigene Onlineverfahren für Gewerbean-, ab- und ummeldungen an. Sie können Ihr Anliegen daher auch direkt bei Ihrer Stadt oder Gemeinde einreichen. In diesem Falle könnte die Bearbeitung Ihres Vorgangs bereits etwas früher begonnen und abgeschlossen werden.

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