Europäischer Berufsausweis

Merkmale:

Zweck des Europäischen Berufsausweises ist es, die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen im europäischen Ausland zu erleichtern und Angehörigen reglementierter Berufe zu ermöglichen, überall in der EU zu arbeiten. Erreicht werden soll dies durch eine stärkere Einbeziehung der zuständigen Behörden der Herkunftsländer und die Nutzung elektronischer Verfahren. Der Europäische Berufsausweis ist kein Papier, sondern ein elektronisches Zertifikat, welches von der ausstellenden Behörde im Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) hinterlegt wird. So können sich zuständige Behörden in anderen EU-/EWR-Mitgliedstaaten über die Berufsqualifikationen des Ausweisinhabers informieren.

 Berufe:

Für folgende Berufe kann ein Europäischer Berufsausweis nach dem Verfahren gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/983 der Kommission vom 24.06.2015 ausgestellt werden:

  1. Krankenschwestern und Krankenpfleger für allgemeine Pflege;
  2. Apotheker (Grundausbildung);
  3. Physiotherapeuten;
  4. Bergführer;
  5. Immobilienmakler.

 Zuständige Behörden:

Für die Berufe der Nummern 1, 2 und 3:

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Dezernat G1
Tel.: 0331/ 8683-810
Tel.: 0331/ 8683-826

E-Mail: dezernatG1@lavg.brandenburg.de

Für den Beruf nach Nr. 4:

Technische Universität München
Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften
Uptown München-Campus D
Georg-Brauchle-Ring 60/62
D-80992 München

dekanat.sport@tum.de

Für den Beruf nach Nr. 5:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Telefon: 0331 866 0
Telefax: 0331 8661533

E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de

Online-Antrag:

Den Europäischen Berufsausweis können Sie online über die "Ihr Europa"-Webseite der Europäischen Kommission beantragen.

Merkmale:

Zweck des Europäischen Berufsausweises ist es, die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen im europäischen Ausland zu erleichtern und Angehörigen reglementierter Berufe zu ermöglichen, überall in der EU zu arbeiten. Erreicht werden soll dies durch eine stärkere Einbeziehung der zuständigen Behörden der Herkunftsländer und die Nutzung elektronischer Verfahren. Der Europäische Berufsausweis ist kein Papier, sondern ein elektronisches Zertifikat, welches von der ausstellenden Behörde im Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) hinterlegt wird. So können sich zuständige Behörden in anderen EU-/EWR-Mitgliedstaaten über die Berufsqualifikationen des Ausweisinhabers informieren.

 Berufe:

Für folgende Berufe kann ein Europäischer Berufsausweis nach dem Verfahren gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2015/983 der Kommission vom 24.06.2015 ausgestellt werden:

  1. Krankenschwestern und Krankenpfleger für allgemeine Pflege;
  2. Apotheker (Grundausbildung);
  3. Physiotherapeuten;
  4. Bergführer;
  5. Immobilienmakler.

 Zuständige Behörden:

Für die Berufe der Nummern 1, 2 und 3:

Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
Dezernat G1
Tel.: 0331/ 8683-810
Tel.: 0331/ 8683-826

E-Mail: dezernatG1@lavg.brandenburg.de

Für den Beruf nach Nr. 4:

Technische Universität München
Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften
Uptown München-Campus D
Georg-Brauchle-Ring 60/62
D-80992 München

dekanat.sport@tum.de

Für den Beruf nach Nr. 5:

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg
Heinrich-Mann-Allee 107
14473 Potsdam
Telefon: 0331 866 0
Telefax: 0331 8661533

E-Mail: poststelle@mwae.brandenburg.de

Online-Antrag:

Den Europäischen Berufsausweis können Sie online über die "Ihr Europa"-Webseite der Europäischen Kommission beantragen.