IMI - das Binnenmarkt-Informationssystem

Beim IMI handelt es sich um ein internetbasiertes Programm zur Nutzung durch öffentliche Stellen, auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 vom 25. Oktober 2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI-Verordnung). Dabei ist die Nutzung obligatorisch in den Anwendungsfällen, die sich aus der Anlage zur IMI-Verordnung ergeben.

Beim IMI handelt es sich um ein internetbasiertes Programm zur Nutzung durch öffentliche Stellen, auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 vom 25. Oktober 2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI-Verordnung). Dabei ist die Nutzung obligatorisch in den Anwendungsfällen, die sich aus der Anlage zur IMI-Verordnung ergeben.

BESTIMMUNGEN ÜBER DIE VERWALTUNGSZUSAMMENARBEIT, DIE IN RECHTSAKTEN DER UNION ENTHALTEN SIND UND MIT HILFE DES IMI UMGESETZT WERDEN (GEMÄß ARTIKEL 3 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012)

  1. Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt: Kapitel VI Artikel 39 Absatz 5 und Artikel 15 Absatz 7, sofern die in dem vorstehenden Artikel genannte Mitteilung nicht gemäß der Richtlinie 98/34/EG* erfolgt.  *heute: RL (EU) 2015/1535.
  2. Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates: Artikel 4a bis 4e, Artikel 8, Artikel 21a, Artikel 50, Artikel 56 und Artikel 56a.
  3. Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung: Artikel 10 Absatz 4.
  4. Verordnung (EU) Nr. 1214/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen den Mitgliedstaaten des Euroraums: Artikel 11 Absatz 2.
  5. Empfehlung der Kommission vom 7. Dezember 2001 über Grundsätze zur Nutzung von „SOLVIT“, dem Problemlösungsnetz für den Binnenmarkt: Kapitel I und II.
  6. Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen: Artikel 4.
  7. Richtlinie 2014/67/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“): Artikel 6 und 7, Artikel 10 Absatz 3 und Artikel 14 bis 18.
  8. Richtlinie 2014/60/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 Artikel 5 und 7.
  9. Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, zur Änderung zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1024/2012 und (EU) Nr. 167/2013 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie 97/68/EG: Artikel 44.

BESTIMMUNGEN ÜBER DIE VERWALTUNGSZUSAMMENARBEIT, DIE IN RECHTSAKTEN DER UNION ENTHALTEN SIND UND MIT HILFE DES IMI UMGESETZT WERDEN (GEMÄß ARTIKEL 3 der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012)

  1. Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt: Kapitel VI Artikel 39 Absatz 5 und Artikel 15 Absatz 7, sofern die in dem vorstehenden Artikel genannte Mitteilung nicht gemäß der Richtlinie 98/34/EG* erfolgt.  *heute: RL (EU) 2015/1535.
  2. Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates: Artikel 4a bis 4e, Artikel 8, Artikel 21a, Artikel 50, Artikel 56 und Artikel 56a.
  3. Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung: Artikel 10 Absatz 4.
  4. Verordnung (EU) Nr. 1214/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2011 über den gewerbsmäßigen grenzüberschreitenden Straßentransport von Euro-Bargeld zwischen den Mitgliedstaaten des Euroraums: Artikel 11 Absatz 2.
  5. Empfehlung der Kommission vom 7. Dezember 2001 über Grundsätze zur Nutzung von „SOLVIT“, dem Problemlösungsnetz für den Binnenmarkt: Kapitel I und II.
  6. Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen: Artikel 4.
  7. Richtlinie 2014/67/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Durchsetzung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung“): Artikel 6 und 7, Artikel 10 Absatz 3 und Artikel 14 bis 18.
  8. Richtlinie 2014/60/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats verbrachten Kulturgütern sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 Artikel 5 und 7.
  9. Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, zur Änderung zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1024/2012 und (EU) Nr. 167/2013 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie 97/68/EG: Artikel 44.