Rechtsbehelfe in Verwaltungsverfahren

Sie haben ein Gewerbe angemeldet, eine Zulassung, Erlaubnis oder Bescheinigung beantragt.

Sind Sie mit der behördlichen Bearbeitung oder Entscheidung nicht einverstanden, weil zum Beispiel die beantragte Anerkennung versagt wurde oder weil sie  mit Auflagen oder anderen Nebenbestimmungen versehen wurde, so müssen Sie, um eine dauerhafte Rechtskraft der Entscheidung zu vermeiden, gegen den belastenden Bescheid rechtlich vorgehen. Dabei sollen Sie unbedingt die dem Bescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung der zuständigen Behörde beachten.

Ihnen stehen grundsätzlich folgende Rechtsbehelfe zur Verfügung:

Sie haben ein Gewerbe angemeldet, eine Zulassung, Erlaubnis oder Bescheinigung beantragt.

Sind Sie mit der behördlichen Bearbeitung oder Entscheidung nicht einverstanden, weil zum Beispiel die beantragte Anerkennung versagt wurde oder weil sie  mit Auflagen oder anderen Nebenbestimmungen versehen wurde, so müssen Sie, um eine dauerhafte Rechtskraft der Entscheidung zu vermeiden, gegen den belastenden Bescheid rechtlich vorgehen. Dabei sollen Sie unbedingt die dem Bescheid beigefügte Rechtsbehelfsbelehrung der zuständigen Behörde beachten.

Ihnen stehen grundsätzlich folgende Rechtsbehelfe zur Verfügung: