Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners

Die Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg (EAPBbg) basiert auf der EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG). Seit 2009 steht Ihnen der EAPBbg als Verfahrensmittler und für Informationsanfragen zur Verfügung. Mit Hilfe des EAPBbg können Sie alle relevanten Verfahren und Formalitäten online abwickeln und sich so die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit deutlich vereinfachen. Durch die Tätigkeit des EAPBbg werden die Verwaltungswege im Land Brandenburg für Dienstleister aus dem In- und Ausland spürbar verkürzt.

Seit Januar 2016 können über den EAPBbg auch die Formatilitäten für die Anerkennung einer in anderen Unionsmitgliedsstaaten, EWR-Vertragsstaaten und Vertragsstaaten mit wechselseitiger Anerkennung erworbenen Berufsqualifikation in Berufen abgewickelt werden, deren Ausübung in Deutschland durch Rechtsvorschriften von besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht wird. Die Tätigkeit im Bereich der Anerkennung von Berufsqualifikationen stützt sich auf die EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

 Das Team des EAPBbg nimmt die folgenden Aufgaben wahr: 

1. Bereitstellung von Informationen

Der EAPBbg stellt Ihnen auf seinem Internetportal eap.brandenburg.de ein umfangreiches Informationsangebot zur Verfügung. Sie erhalten schnell und unbürokratisch Informationen u.a. zu den folgenden Themenbereichen:

Die Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg (EAPBbg) basiert auf der EU-Dienstleistungsrichtlinie (2006/123/EG). Seit 2009 steht Ihnen der EAPBbg als Verfahrensmittler und für Informationsanfragen zur Verfügung. Mit Hilfe des EAPBbg können Sie alle relevanten Verfahren und Formalitäten online abwickeln und sich so die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit deutlich vereinfachen. Durch die Tätigkeit des EAPBbg werden die Verwaltungswege im Land Brandenburg für Dienstleister aus dem In- und Ausland spürbar verkürzt.

Seit Januar 2016 können über den EAPBbg auch die Formatilitäten für die Anerkennung einer in anderen Unionsmitgliedsstaaten, EWR-Vertragsstaaten und Vertragsstaaten mit wechselseitiger Anerkennung erworbenen Berufsqualifikation in Berufen abgewickelt werden, deren Ausübung in Deutschland durch Rechtsvorschriften von besonderen Voraussetzungen abhängig gemacht wird. Die Tätigkeit im Bereich der Anerkennung von Berufsqualifikationen stützt sich auf die EU-Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

 Das Team des EAPBbg nimmt die folgenden Aufgaben wahr: 

1. Bereitstellung von Informationen

Der EAPBbg stellt Ihnen auf seinem Internetportal eap.brandenburg.de ein umfangreiches Informationsangebot zur Verfügung. Sie erhalten schnell und unbürokratisch Informationen u.a. zu den folgenden Themenbereichen:

2. Auskünfte

Der EAPBbg beantwortet Ihre Auskunfts- und Unterstützungsersuchen zügig per Telefon, per E-Mail, per Fax oder per Post.

3. Elektronische Verfahrensabwicklung

Für die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit im Land Brandenburg erforderliche behördliche Verfahren können auf Ihren Wunsch elektronisch über den EAPBbg abgewickelt werden.

Hierzu können Sie in einem geschützten Bereich im Internetportal des EAPBbg Ihre Behördengänge online und zentral abwickeln. Nach Eingabe der für Ihr Vorhaben erforderlichen Angaben können Sie die jeweils notwendigen Formulare online ausfüllen und Unterlagen in Dateiform einreichen. Der EAPBbg koordiniert das Verfahren dann als Verfahrensmittler zwischen Ihnen und den jeweils zuständigen Behörden. Abschließend erhalten Sie auch die Antwort der Behörden elektronisch.

Sie können derzeit u.a. die folgenden Verfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg abwickeln:

  • Allgemeine Meldeverfahren rund um die Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung;
  • Erlaubnisverfahren der genehmigungspflichtigen Gewerbe;
  • Berufsständische Verfahren, Verfahren zur Eintragung in Berufsrollen.

Zurzeit benötigen Sie kein eigenes Benutzerkonto. Dadurch kann je nach Anbindung der zuständigen Stelle die Antwort der zuständigen Stelle in manchen Fällen nur auf dem Postweg erfolgen. Die Einbindung eines Servicekontos ist im Laufe des Jahres für alle Online-Zugänge in Planung.

Im Bereich der Anerkennung von Berufsqualifkationen können Sie die Verfahren für Tätigkeiten in Brandenburg abwickeln:

  • Anträge auf Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikation, die Sie in einem anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat erworben haben;
  • Anträge auf Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikation als Laufbahnvoraussetzung für Beamtinnen und Beamte;
  • noch nicht, jedoch in Vorbereitung Anträge auf Anerkennung einer Qualifikation aus einem Drittstaat, also außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraum EWR und von Staaten wie der Schweiz, mit der bilaterale Verträge bestehen.

Natürlich ist es in der Regel auch möglich, Ihre Verwaltungsverfahren online oder weiterhin in Papierform direkt mit der zuständigen Behörde abzuwickeln.

4. Gebühren

Die Nutzung der Informationsangebote auf dem elektronischen Portal des Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg (EAPBbg) ist gebührenfrei. Ebenfalls gebührenfrei ist die Erteilung von mündlichen, schriftlichen und elektronischen Auskünften durch das Team des EAPBbg.

Seit dem 15. Juli 2014 ist auch die elektronische Verfahrensabwicklung über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg gebührenfrei, das heißt Gebühren für die Verfahrenskoordination werden nicht mehr erhoben.

Die jeweils für Ihr Verfahren zuständigen Behörden, an die Ihre online eingereichten Vorgänge weitergeleitet werden, erheben jedoch weiterhin Gebühren für ihre Verwaltungstätigkeit. Beispielsweise werden für Gewerbeanmeldungen Gebühren durch die jeweils zuständige kommunale Verwaltungsbehörde (Stadt bzw. Gemeinde oder Amt) angefordert. Zuvor schon können Kosten anfallen für die Unterlagen, die Sie je nach Verfahren vorlegen müssen, manchmal in einer Übersetzung durch Übersetzer, die bei Gericht zu Übersetzungen ermächtigt sind. Manche dieser Unterlagen werden in gesonderten gebührenpflichtigen Verwaltungsverfahren erst erstellt. Einzelne Feststellungen der Gleichwertigkeit einer Qualifikation kommt nicht ohne aufwändiges Gutachten aus, dessen Kosten eventuell als Auslagen im Verfahren zu tragen sind.

2. Auskünfte

Der EAPBbg beantwortet Ihre Auskunfts- und Unterstützungsersuchen zügig per Telefon, per E-Mail, per Fax oder per Post.

3. Elektronische Verfahrensabwicklung

Für die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit im Land Brandenburg erforderliche behördliche Verfahren können auf Ihren Wunsch elektronisch über den EAPBbg abgewickelt werden.

Hierzu können Sie in einem geschützten Bereich im Internetportal des EAPBbg Ihre Behördengänge online und zentral abwickeln. Nach Eingabe der für Ihr Vorhaben erforderlichen Angaben können Sie die jeweils notwendigen Formulare online ausfüllen und Unterlagen in Dateiform einreichen. Der EAPBbg koordiniert das Verfahren dann als Verfahrensmittler zwischen Ihnen und den jeweils zuständigen Behörden. Abschließend erhalten Sie auch die Antwort der Behörden elektronisch.

Sie können derzeit u.a. die folgenden Verfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg abwickeln:

  • Allgemeine Meldeverfahren rund um die Gewerbeanmeldung, -ummeldung und -abmeldung;
  • Erlaubnisverfahren der genehmigungspflichtigen Gewerbe;
  • Berufsständische Verfahren, Verfahren zur Eintragung in Berufsrollen.

Zurzeit benötigen Sie kein eigenes Benutzerkonto. Dadurch kann je nach Anbindung der zuständigen Stelle die Antwort der zuständigen Stelle in manchen Fällen nur auf dem Postweg erfolgen. Die Einbindung eines Servicekontos ist im Laufe des Jahres für alle Online-Zugänge in Planung.

Im Bereich der Anerkennung von Berufsqualifkationen können Sie die Verfahren für Tätigkeiten in Brandenburg abwickeln:

  • Anträge auf Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikation, die Sie in einem anderen Mitgliedstaat oder Vertragsstaat erworben haben;
  • Anträge auf Anerkennung Ihrer beruflichen Qualifikation als Laufbahnvoraussetzung für Beamtinnen und Beamte;
  • noch nicht, jedoch in Vorbereitung Anträge auf Anerkennung einer Qualifikation aus einem Drittstaat, also außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraum EWR und von Staaten wie der Schweiz, mit der bilaterale Verträge bestehen.

Natürlich ist es in der Regel auch möglich, Ihre Verwaltungsverfahren online oder weiterhin in Papierform direkt mit der zuständigen Behörde abzuwickeln.

4. Gebühren

Die Nutzung der Informationsangebote auf dem elektronischen Portal des Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg (EAPBbg) ist gebührenfrei. Ebenfalls gebührenfrei ist die Erteilung von mündlichen, schriftlichen und elektronischen Auskünften durch das Team des EAPBbg.

Seit dem 15. Juli 2014 ist auch die elektronische Verfahrensabwicklung über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg gebührenfrei, das heißt Gebühren für die Verfahrenskoordination werden nicht mehr erhoben.

Die jeweils für Ihr Verfahren zuständigen Behörden, an die Ihre online eingereichten Vorgänge weitergeleitet werden, erheben jedoch weiterhin Gebühren für ihre Verwaltungstätigkeit. Beispielsweise werden für Gewerbeanmeldungen Gebühren durch die jeweils zuständige kommunale Verwaltungsbehörde (Stadt bzw. Gemeinde oder Amt) angefordert. Zuvor schon können Kosten anfallen für die Unterlagen, die Sie je nach Verfahren vorlegen müssen, manchmal in einer Übersetzung durch Übersetzer, die bei Gericht zu Übersetzungen ermächtigt sind. Manche dieser Unterlagen werden in gesonderten gebührenpflichtigen Verwaltungsverfahren erst erstellt. Einzelne Feststellungen der Gleichwertigkeit einer Qualifikation kommt nicht ohne aufwändiges Gutachten aus, dessen Kosten eventuell als Auslagen im Verfahren zu tragen sind.

Das folgende Youtube-Video (mit deutschen Untertiteln), das durch die Europäische Kommission erstellt wurde, erklärt Ihnen, wie die Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleistungsbereich arbeiten und wofür sie in Anspruch genommen werden können:

Das folgende Youtube-Video (mit deutschen Untertiteln), das durch die Europäische Kommission erstellt wurde, erklärt Ihnen, wie die Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleistungsbereich arbeiten und wofür sie in Anspruch genommen werden können:

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