Antragsassistenten für die Feststellung von Berufsqualifikationen

Die Assistenten für die Feststellungsverfahren für die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation fassen in einigen Fällen die Berufe zusammen, für die die Regelungen übereinstimmen. Das ist der Fall bei den akademischen Heilberufen der Ärzte, Apotheker, Zahnärzte und Psychotherapeuten. Es gilt auch für die Gesundheitsfachberufe:

  • Diätassistentin oder Diätassistent*
  • Ergotherapeutin oder Ergotherapeut
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder -pfleger
  • Gesundheits- und Krankenpflegehelferin oder -helfer
  • Hebammen
  • Logopädin oder Logopäde
  • Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin oder -assistent
  • Medizinisch-technische Radiologieassistentin oder -assistent
  • Medizinisch-technische Assistentin oder Assistent für Funktionsdiagnostik*
  • Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter
  • Orthoptistin oder Orthoptist*
  • Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
  • Pharmazeutisch-technische Assistentin oder Assistent
  • Physiotherapeutin oder Physiotherapeut
  • Podologin oder Podologe
  • Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder Assistent*

* Im Land Brandenburg wird in diesen Berufen zurzeit nicht ausgebildet.

Für die akademischen Heilberufe sowie für die Gesundheitsfachberufe wird empfohlen, sich mit der Abteilung Gesundheit im Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit in Verbindung zu setzen.

Auch die zulassungspflichtigen Handwerksberufe, die in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführt sind, werden in einem Assistenten zusammengefasst.

Sollten Sie dennoch Ihren Beruf trotz einer Regelung der Zugangsbedingungen nicht durch einen Antragsassistenten abgedeckt sehen, können Sie den folgenden Assistenten "Berufsqualifikationen ausländische - Anerkennung" auswählen und den Beruf in das Freitextfeld des Assistenten eintragen. Dasselbe Formular können Sie auch für einen Antrag auf Anerkennung von Weiterbildungsberufen für das Führen von Facharztbezeichnungen, Fachzahnarztbezeichnungen, Fachpsychotherapeutenbezeichnungen, Fachapothekerbezeichnungen und Fachtierarztbezeichnungen verwenden.

Die Assistenten für die Feststellungsverfahren für die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation fassen in einigen Fällen die Berufe zusammen, für die die Regelungen übereinstimmen. Das ist der Fall bei den akademischen Heilberufen der Ärzte, Apotheker, Zahnärzte und Psychotherapeuten. Es gilt auch für die Gesundheitsfachberufe:

  • Diätassistentin oder Diätassistent*
  • Ergotherapeutin oder Ergotherapeut
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder -pfleger
  • Gesundheits- und Krankenpflegehelferin oder -helfer
  • Hebammen
  • Logopädin oder Logopäde
  • Masseurin und medizinische Bademeisterin oder Masseur und medizinischer Bademeister
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin oder -assistent
  • Medizinisch-technische Radiologieassistentin oder -assistent
  • Medizinisch-technische Assistentin oder Assistent für Funktionsdiagnostik*
  • Notfallsanitäterin oder Notfallsanitäter
  • Orthoptistin oder Orthoptist*
  • Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
  • Pharmazeutisch-technische Assistentin oder Assistent
  • Physiotherapeutin oder Physiotherapeut
  • Podologin oder Podologe
  • Veterinärmedizinisch-technische Assistentin oder Assistent*

* Im Land Brandenburg wird in diesen Berufen zurzeit nicht ausgebildet.

Für die akademischen Heilberufe sowie für die Gesundheitsfachberufe wird empfohlen, sich mit der Abteilung Gesundheit im Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit in Verbindung zu setzen.

Auch die zulassungspflichtigen Handwerksberufe, die in der Anlage A zur Handwerksordnung aufgeführt sind, werden in einem Assistenten zusammengefasst.

Sollten Sie dennoch Ihren Beruf trotz einer Regelung der Zugangsbedingungen nicht durch einen Antragsassistenten abgedeckt sehen, können Sie den folgenden Assistenten "Berufsqualifikationen ausländische - Anerkennung" auswählen und den Beruf in das Freitextfeld des Assistenten eintragen. Dasselbe Formular können Sie auch für einen Antrag auf Anerkennung von Weiterbildungsberufen für das Führen von Facharztbezeichnungen, Fachzahnarztbezeichnungen, Fachpsychotherapeutenbezeichnungen, Fachapothekerbezeichnungen und Fachtierarztbezeichnungen verwenden.