Lebensmittelchemikerin und Lebensmittelchemiker

Staatliche Anerkennung mit einer Berufsqualifikation aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, einem anderen EWR-Vertragsstaat oder aus einem vertraglich gleichgestellten Drittstaat

Beschreibung

Einsatzgebiete

Lebensmittelchemiker/innen arbeiten beispielsweise in Instituten der Lebensmitteluntersuchung und -überwachung. In den Laboratorien der Nahrungsmittelindustrie erforschen und entwickeln sie Verarbeitungsverfahren und überwachen die Qualität der laufenden Produktion. Auch an Hochschulen, bei Verbraucherorganisationen und in der öffentlichen Verwaltung können sie tätig sein. Darüber hinaus kommen unter anderem Unternehmen der chemischen und pharmazeutischen Industrie oder Wirtschaftsverbände als Arbeitgeber infrage.

Berufliche Tätigkeiten

Lebensmittelchemiker/innen untersuchen und bewerten die chemische Zusammensetzung von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen sowie die Wechselwirkungen ihrer Inhaltsstoffe. Auch übernehmen sie Aufgaben in der Forschung, etwa in der Weiterentwicklung von chemischen, biochemischen und mikrobiologischen Analysemethoden.

Für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst (das heißt in der amtlichen Lebensmittelüberwachung) und dem Führen der Berufsbezeichnung “Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in“ ist eine Erlaubnis erforderlich. Um diese Erlaubnis zu bekommen, ist die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation zwingend nötig. Für eine Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes genügt in der Regel der Universitäts-Abschluss im Studiengang Lebensmittelchemie (zum Beispiel Bachelor, Master, Diplom). Es ist für die Ausübung des Berufs nicht zwingend eine Anerkennung als „Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in“ erforderlich. Viele Unternehmen fordern jedoch diese Anerkennung als „Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in“.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

Zur Bearbeitung des Antrags werden mindestens folgende Unterlagen benötigt:

  • Antrag in Textform
  • Lebenslauf
  • ausländische Bildungs-Nachweise, zum Beispiel Zeugnisse oder Bescheinigungen (amtlich beglaubigte Kopie des Originals UND der deutschen Übersetzung)
  • ausführliche Übersicht über die Dauer der Ausbildung (Darstellung der Anteile von Praxis und Theorie sowie Fächer und Schwerpunkte)
  • Pass oder Personalausweis (Kopie)
  • schriftliche Erklärung, dass bisher noch kein Antrag auf Anerkennung gestellt wurde
  • ggf. Kopie des Vertriebenenausweises oder Bescheinigung über jüdische Zuwanderung

Wenn die Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Übersetzungen ins Deutsche einreicht werden. Die Übersetzungen müssen von Dolmetschern oder Übersetzern angefertigt werden, die im In- oder Ausland öffentlich bestellt oder beeidigt sind. Die meisten Unterlagen müssen als „beglaubigte Kopie“ einreicht werden. Dies bedeutet, dass durch eine „amtliche Beglaubigung“ bescheinigt wurde, dass die Fotokopie oder die Abschrift mit dem Original übereinstimmt.

Voraussetzungen

  • Universitäts-Abschluss im Studiengang Lebensmittelchemie (z.B. Bachelor, Master, Diplom) und berufspraktische Ausbildung von 12 Monaten in der amtlichen Lebensmittelüberwachung mit anschließender Prüfung.
  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind für die Ausübung der Tätigkeit notwendig, werden aber bei dem Anerkennungsverfahren nicht geprüft.

Kosten

Nach der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz betragen die Kosten:

  • für die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in“: EUR 30,00
  • für einen Bescheid mit Ausgleichsmaßnahmen oder einen Ablehnungsbescheid: EUR 20,00 bis EUR 130,00

Verfahrensablauf

Für die Feststellung der Berufsqualifikation ist bei dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg das Referat 34 - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit zuständig.

Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen auf Gleichwertigkeit. Dabei prüft die zuständige Stelle, ob die ausländische Qualifikation der deutschen Qualifikation entspricht. Es wird auch geprüft, ob die Berufspraxis (aus Deutschland oder aus dem Ausland) berücksichtigt werden kann.

Wenn die Prüfung der Qualifikation positiv ausfällt und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Antragsteller die Anerkennung und darf die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in“ führen.

Wenn es essentielle Unterschiede zwischen der ausländischen und der deutschen Berufsqualifikation gibt, hat der Antragsteller die Möglichkeit, eine Ausgleichsmaßnahme (Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang) zu absolvieren, um die Gleichwertigkeit zu erreichen.

Wenn die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolviert wurde und sonstige Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Antragsteller die Anerkennung und darf die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in“ führen

Bearbeitungsdauer

Wenn die Unterlagen vollständig eingereicht wurden, dauert das Verfahren maximal drei Monate. Die Frist kann jedoch um einen Monat, auf insgesamt vier Monate verlängert werden.

Sprachen

deutsch

Rechtsbehelfe

Gegen die ablehnende oder sonst belastende Entscheidung der zuständigen Stelle ist unmittelbar der Verwaltungsrechtsweg gegeben, weil es sich um eine oberste Landesbehörde handelt und daher für ein Widerspruchsverfahren keine aufsichtsführende Stelle angerufen werden kann.

Zuständige Stelle

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Referat 34 - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
Henning-von-Tresckow-Straße 2 –13, Haus S
14467 Potsdam oder
Postfach 60 11 63
14411 Potsdam
Tel.:+49 331866-5340
Fax:+49 331 866-510
E-Mail: poststelle@msgiv.brandenburg.de
Internet: https://msgiv.brandenburg.de

Beschreibung

Einsatzgebiete

Lebensmittelchemiker/innen arbeiten beispielsweise in Instituten der Lebensmitteluntersuchung und -überwachung. In den Laboratorien der Nahrungsmittelindustrie erforschen und entwickeln sie Verarbeitungsverfahren und überwachen die Qualität der laufenden Produktion. Auch an Hochschulen, bei Verbraucherorganisationen und in der öffentlichen Verwaltung können sie tätig sein. Darüber hinaus kommen unter anderem Unternehmen der chemischen und pharmazeutischen Industrie oder Wirtschaftsverbände als Arbeitgeber infrage.

Berufliche Tätigkeiten

Lebensmittelchemiker/innen untersuchen und bewerten die chemische Zusammensetzung von Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen sowie die Wechselwirkungen ihrer Inhaltsstoffe. Auch übernehmen sie Aufgaben in der Forschung, etwa in der Weiterentwicklung von chemischen, biochemischen und mikrobiologischen Analysemethoden.

Für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst (das heißt in der amtlichen Lebensmittelüberwachung) und dem Führen der Berufsbezeichnung “Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in“ ist eine Erlaubnis erforderlich. Um diese Erlaubnis zu bekommen, ist die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation zwingend nötig. Für eine Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes genügt in der Regel der Universitäts-Abschluss im Studiengang Lebensmittelchemie (zum Beispiel Bachelor, Master, Diplom). Es ist für die Ausübung des Berufs nicht zwingend eine Anerkennung als „Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in“ erforderlich. Viele Unternehmen fordern jedoch diese Anerkennung als „Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in“.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

Zur Bearbeitung des Antrags werden mindestens folgende Unterlagen benötigt:

  • Antrag in Textform
  • Lebenslauf
  • ausländische Bildungs-Nachweise, zum Beispiel Zeugnisse oder Bescheinigungen (amtlich beglaubigte Kopie des Originals UND der deutschen Übersetzung)
  • ausführliche Übersicht über die Dauer der Ausbildung (Darstellung der Anteile von Praxis und Theorie sowie Fächer und Schwerpunkte)
  • Pass oder Personalausweis (Kopie)
  • schriftliche Erklärung, dass bisher noch kein Antrag auf Anerkennung gestellt wurde
  • ggf. Kopie des Vertriebenenausweises oder Bescheinigung über jüdische Zuwanderung

Wenn die Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Übersetzungen ins Deutsche einreicht werden. Die Übersetzungen müssen von Dolmetschern oder Übersetzern angefertigt werden, die im In- oder Ausland öffentlich bestellt oder beeidigt sind. Die meisten Unterlagen müssen als „beglaubigte Kopie“ einreicht werden. Dies bedeutet, dass durch eine „amtliche Beglaubigung“ bescheinigt wurde, dass die Fotokopie oder die Abschrift mit dem Original übereinstimmt.

Voraussetzungen

  • Universitäts-Abschluss im Studiengang Lebensmittelchemie (z.B. Bachelor, Master, Diplom) und berufspraktische Ausbildung von 12 Monaten in der amtlichen Lebensmittelüberwachung mit anschließender Prüfung.
  • Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind für die Ausübung der Tätigkeit notwendig, werden aber bei dem Anerkennungsverfahren nicht geprüft.

Kosten

Nach der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz betragen die Kosten:

  • für die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in“: EUR 30,00
  • für einen Bescheid mit Ausgleichsmaßnahmen oder einen Ablehnungsbescheid: EUR 20,00 bis EUR 130,00

Verfahrensablauf

Für die Feststellung der Berufsqualifikation ist bei dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg das Referat 34 - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit zuständig.

Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen auf Gleichwertigkeit. Dabei prüft die zuständige Stelle, ob die ausländische Qualifikation der deutschen Qualifikation entspricht. Es wird auch geprüft, ob die Berufspraxis (aus Deutschland oder aus dem Ausland) berücksichtigt werden kann.

Wenn die Prüfung der Qualifikation positiv ausfällt und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Antragsteller die Anerkennung und darf die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in“ führen.

Wenn es essentielle Unterschiede zwischen der ausländischen und der deutschen Berufsqualifikation gibt, hat der Antragsteller die Möglichkeit, eine Ausgleichsmaßnahme (Eignungsprüfung oder Anpassungslehrgang) zu absolvieren, um die Gleichwertigkeit zu erreichen.

Wenn die Ausgleichsmaßnahme erfolgreich absolviert wurde und sonstige Voraussetzungen erfüllt sind, erhält der Antragsteller die Anerkennung und darf die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in“ führen

Bearbeitungsdauer

Wenn die Unterlagen vollständig eingereicht wurden, dauert das Verfahren maximal drei Monate. Die Frist kann jedoch um einen Monat, auf insgesamt vier Monate verlängert werden.

Sprachen

deutsch

Rechtsbehelfe

Gegen die ablehnende oder sonst belastende Entscheidung der zuständigen Stelle ist unmittelbar der Verwaltungsrechtsweg gegeben, weil es sich um eine oberste Landesbehörde handelt und daher für ein Widerspruchsverfahren keine aufsichtsführende Stelle angerufen werden kann.

Zuständige Stelle

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Referat 34 - Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit
Henning-von-Tresckow-Straße 2 –13, Haus S
14467 Potsdam oder
Postfach 60 11 63
14411 Potsdam
Tel.:+49 331866-5340
Fax:+49 331 866-510
E-Mail: poststelle@msgiv.brandenburg.de
Internet: https://msgiv.brandenburg.de