Rechtsanwaltschaft Zulassung nach Eingliederung mit kürzerer Tätigkeit im deutschen Recht

Beschreibung

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft für europäische Rechtsanwälte mit dreijähriger Berufspraxis im Inland mit dreijähriger Berufspraxis in Angelegenheiten des deutschen Rechts können auf Antrag zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden.

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft für Berufsträger aus den Mitgliedsländern der Europäischen Union, des EWR und der Schweiz bei kürzerer Tätigkeit

Europäische Rechtsanwälte nach Maßgabe von §§ 2 und 3 EuRAG, die zwar über einen Zeitraum von drei Jahren in Deutschland, aber nicht von gleicher Dauer im deutschen Recht gearbeitet haben, können nach Maßgabe von § 13 ff. EuRAG zur (deutschen) Rechtsanwaltschaft zugelassen werden, wenn die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen im deutschen Recht anderweitig erworben und nachgewiesen sind.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

  • lückenloser Lebenslauf mit Lichtbild
  • Staatsangehörigkeitsnachweis gemäß § 3 Absatz 1 EuRAG
  • Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Stelle über die Zugehörigkeit zu dem Beruf des europäischen Rechtsanwalts, die nicht älter als 3 Monate ist und der eine beglaubigte Übersetzung beiliegt (§ 3 Absatz 2 EuRAG)
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung im Original
  • gegebenenfalls beglaubigte Ablichtung(en) der Promotionsurkunde oder weiterer Nachweise über den Erwerb akademischer Grade
  • Nachweis über Einzahlung der Verwaltungsgebühr
  • Erklärung und Nachweis der bisherigen anwaltlichen Tätigkeit in Deutschland und der bisher erworbenen Kenntnisse im deutschen Recht
  • Fallliste auf Anforderung

Voraussetzungen

  • Status eines niedergelassenen europäischen Rechtsanwaltes
  • dreijährige kontinuierliche anwaltliche Tätigkeit in Deutschland, ohne Arbeitsschwerpunkt im deutschen Recht
  • Nachweis der für eine anwaltliche Tätigkeit notwendigen rechtlichen Kenntnisse

Kosten

EUR 275,00 (§ 1 Nummer 1 der Ordnung der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Zulassungsverfahren und die Vertreterbestellung - GO)

Verfahrensablauf

Nach Antragseingang:

  • Registrierung des Vorgangs und Vergabe eines Aktenzeichens
  • Kontrolle der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und ggf. Nachforderung weiterer erforderlicher Unterlagen
  • Kontrolle des Zahlungseinganges der Zulassungsgebühr
  • Vorlage der kompletten Unterlagen zur Sichtung und Entscheidung an den Vorstand

Nach Entscheidung zur Zulassung:

  • Vorbereitung des Zulassungsaktes mittels Vereidigung
  • Ladungsschreiben an Bewerber
  • Erstellung der Zulassungsurkunde zur Rechtsanwaltschaft und der Aufnahmeurkunde im Kammerbezirk sowie des Vereidigungsprotokolls mit der entsprechenden Eidesformel
  • Vereidung durch den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer/Vorstand
  • Übernahme der Daten ins Anwaltsverzeichnis, Vergabe einer Mitgliedsnummer und Anlage einer Personalakte
  • Registrierung des/der Rechtsanwalts/Rechtsanwältin im Bundeseinheitlichen Anwaltsregister

Bearbeitungsdauer

cirka 4 Wochen

Publikationen

www.brak.de

Beschreibung

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft für europäische Rechtsanwälte mit dreijähriger Berufspraxis im Inland mit dreijähriger Berufspraxis in Angelegenheiten des deutschen Rechts können auf Antrag zur Rechtsanwaltschaft zugelassen werden.

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft für Berufsträger aus den Mitgliedsländern der Europäischen Union, des EWR und der Schweiz bei kürzerer Tätigkeit

Europäische Rechtsanwälte nach Maßgabe von §§ 2 und 3 EuRAG, die zwar über einen Zeitraum von drei Jahren in Deutschland, aber nicht von gleicher Dauer im deutschen Recht gearbeitet haben, können nach Maßgabe von § 13 ff. EuRAG zur (deutschen) Rechtsanwaltschaft zugelassen werden, wenn die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen im deutschen Recht anderweitig erworben und nachgewiesen sind.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

  • lückenloser Lebenslauf mit Lichtbild
  • Staatsangehörigkeitsnachweis gemäß § 3 Absatz 1 EuRAG
  • Bescheinigung der im Herkunftsstaat zuständigen Stelle über die Zugehörigkeit zu dem Beruf des europäischen Rechtsanwalts, die nicht älter als 3 Monate ist und der eine beglaubigte Übersetzung beiliegt (§ 3 Absatz 2 EuRAG)
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung im Original
  • gegebenenfalls beglaubigte Ablichtung(en) der Promotionsurkunde oder weiterer Nachweise über den Erwerb akademischer Grade
  • Nachweis über Einzahlung der Verwaltungsgebühr
  • Erklärung und Nachweis der bisherigen anwaltlichen Tätigkeit in Deutschland und der bisher erworbenen Kenntnisse im deutschen Recht
  • Fallliste auf Anforderung

Voraussetzungen

  • Status eines niedergelassenen europäischen Rechtsanwaltes
  • dreijährige kontinuierliche anwaltliche Tätigkeit in Deutschland, ohne Arbeitsschwerpunkt im deutschen Recht
  • Nachweis der für eine anwaltliche Tätigkeit notwendigen rechtlichen Kenntnisse

Kosten

EUR 275,00 (§ 1 Nummer 1 der Ordnung der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Zulassungsverfahren und die Vertreterbestellung - GO)

Verfahrensablauf

Nach Antragseingang:

  • Registrierung des Vorgangs und Vergabe eines Aktenzeichens
  • Kontrolle der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und ggf. Nachforderung weiterer erforderlicher Unterlagen
  • Kontrolle des Zahlungseinganges der Zulassungsgebühr
  • Vorlage der kompletten Unterlagen zur Sichtung und Entscheidung an den Vorstand

Nach Entscheidung zur Zulassung:

  • Vorbereitung des Zulassungsaktes mittels Vereidigung
  • Ladungsschreiben an Bewerber
  • Erstellung der Zulassungsurkunde zur Rechtsanwaltschaft und der Aufnahmeurkunde im Kammerbezirk sowie des Vereidigungsprotokolls mit der entsprechenden Eidesformel
  • Vereidung durch den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer/Vorstand
  • Übernahme der Daten ins Anwaltsverzeichnis, Vergabe einer Mitgliedsnummer und Anlage einer Personalakte
  • Registrierung des/der Rechtsanwalts/Rechtsanwältin im Bundeseinheitlichen Anwaltsregister

Bearbeitungsdauer

cirka 4 Wochen

Publikationen

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