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Schlagwort: EWR-Feststellungsverfahren
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- Akademische Heilberufe EU/EWR/CH-Qualifikation Approbation (04.09.2021)
Zu den akademischen Heilberufen gehören folgende Berufe: Ärzte, Zahnärzte,Apotheker und Psychotherapeuten. Wer in der Bundesrepublik Deutschland in einem der genannten akademischen Heilberufe eine Tätigkeit ausüben will, bedarf der Approbation. Die Approbation berechtigt zur selbständigen, eigenverantwortlichen und dauerhaften Tätigkeit in Deutschland. - Altenpflegehelfer/-in EU/EWR/CH-Qualifikation Berufsbezeichnung Erlaubnis (04.09.2021)
Die zuständige Behörde entscheidet auf Ihren Antrag über die Gleichwertigkeit Ihrer in einem EU-/EWR-Vertragsstaat oder in der Schweiz oder in einem Drittstaat erworbene Berufqualifikation mit der in Brandenburg geregelten Qualifikation. Wird die Gleichwertigkeit bejaht, wird die Erlaubnis erteilt, die Berufbezeichnung zu führen. Anderenfalls werden Anpassungsmaßnahmen vorgeschlagen. - Altenpfleger/-in - EU/EWR/CH-Qualifikation - Berufsbezeichnung Erlaubnis (17.08.2021)
Die Tätigkeit als Altenpfleger oder Altenpflegerin ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Altenpfleger oder Altenpflegerin ohne Einschränkung arbeiten können, brauchen Sie eine staatliche Erlaubnis. - Apotheker/-in - EU/EWR/CH-Qualifikation - Approbation (07.10.2021)
Damit Sie in Deutschland als Apothekerin oder Apotheker arbeiten können, brauchen Sie die Approbation als staatliche Zulassung zu dem Beruf. Auch mit einer Berufsqualifikation aus einem anderen Land der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz können Sie in Deutschland die Approbation erhalten. - Architektenliste EU/EWR/CH-Qualifikation Eintragung (04.09.2021)
Die geschützte Berufsbezeichnung eines Architekten oder einer Architektin einschließlich der Berufsbezeichnung in den einzelnen Fachrichtungen darf nur führen, wer in die von der Architektenkammer eines Landes der Bundesrepublik Deutschland geführte Architektenliste mit der entsprechenden Fachrichtung eingetragen ist oder wer zur Führung der Berufsbezeichnung berechtigt ist. - Arzt Ärztin EU/EWR/CH-Qualifikation Approbation (20.08.2021)
Die Approbation als Ärztin/Arzt können Sie beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) beantragen. - Berufsqualifikation - Feststellung (21.09.2021)
- Diätassistent EU/EWR/CH-Qualifikation Berufsbezeichnung Erlaubnis (06.09.2021)
- Dolmetscher vereidigt Übersetzer ermächtigt EU/EWR/CH-Qualifikation Eintragung (08.09.2021)
Beeidigte Dolmetscher oder Dolmetscherinnen und ermächtigte Übersetzer oder Übersetzerinnen werden für die von den Gerichten des Landes Brandenburg geforderten Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen zur mündlichen und schriftlichen Sprachübertragung tätig. In anderen Bundesländern finden sich die Bezeichnungen öffentlich bestellte oder staatlich vereidigte Dolmetscher und Übersetzer. - Ergotherapeut EU/EWR/CH-Qualifikation Berufsbezeichnung Erlaubnis (08.09.2021)
Ergotherapeutin und Ergotherapeut fördern Patienten, deren Handlungsfähigkeit durch eine Krankheit oder Abweichung beeinträchtigt wird. - Erzieher EU/EWR/CH-Qualifikation staatliche Anerkennung (08.09.2021)
Zum Führen der Berufsbezeichnung staatlich anerkannte Erzieherin/staatlich anerkannter Erzieher ist nur berechtigt, wer eine staatliche Anerkennung erhalten hat. - Fahrlehrer - EU/EWR/CH-Berufsqualifikation - Feststellung (08.09.2021)
Sie sind bereits in einem anderen Mitgliedstaat der europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz (Mitglied- oder Vertragsstaat) zur Erteilung von Fahrunterricht berechtigt. Sie wollen im Land Brandenburg Fahrschüler ausbilden, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen. - Fahrschulerlaubnis zur Niederlassung mit EU-EWR-CH-Qualifikation (09.09.2021)
Die Fahrschulerlaubnis wird auf Antrag für die Klasse(n) BE, A, CE und DE erteilt. Zur Erteilung der Fahrschulerlaubnis an Inhaber eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat sind zusätzlich die Voraussetzungen zu den Sprachkenntnissen, sowie im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildung und Prüfung die Erforderlichkeit eines Anpassungslehrgangs oder einer Eignungsprüfung zu klären. - Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger EU/EWR/CH-Qualifikation Erlaubnis (21.09.2021)
- Gesundheitsfachberufe EU/EWR/CH-Qualifikation Berufsbezeichnung Erlaubnis (21.09.2021)
Die Ausübung eines Gesundheitsfachberufs unter einer der genannten Berufsbezeichnungen ist in Brandenburg erlaubnispflichtig. Wurde die Ausbildung im EU-EWR-Ausland oder der Schweiz erworben, sind die Anerkennung der Ausbildung und die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnung zu beantragen. - Handwerksberufe zulassungspflichtige ausländische Berufsqualifikation anerkennen (21.09.2021)
Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen in den zulassungspflichtigen Handwerken der Anlage A zur Handwerksordnung werden von der jeweiligen Handwerkskammer - als zuständige Stelle für Personen mit Wohnsitz in Brandenburg sowie für Personen mit einer Arbeitsstelle in Brandenburg - geprüft, bewertet und - wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind - anerkannt. - Hebamme EU/EWR/CH-Qualifikation Berufsbezeichnung Erlaubnis (29.09.2021)
- Hebamme EU/EWR/CH-Qualifikation nicht automatische Erlaubnis (29.09.2021)
- Heilerziehungspfleger EU/EWR/CH-Berufsqualifkation Feststellung (31.01.2021)
Staatliche Anerkennung als Heilerziehungspflegerin oder Heilerziehungspfleger zur Aufnahme oder Ausübung des in Brandenburg reglementierten Berufs. - Heilpädagoge EU/EWR/CH-Berufsqualifikation staatliche Anerkennung (19.04.2021)
Zum Führen der Berufsbezeichnung staatlich anerkannte Heilpädagogin oder staatlich anerkannter Heilpädagoge ist nur berechtigt, wer eine staatliche Anerkennung erhalten hat. - Hufbeschlagschmied Berufsqualifikation aus Vertragsstaaten Feststellung (19.04.2021)
Die staatliche Anerkennung einer Hufbeschlagschmiedin und eines Hufbeschlagschmiedes erfolgt im Anschluss an eine besondere zusätzliche Ausbildung mit Praxis und Prüfung. Die Anerkennung einer Berufsqualifikation aus einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums als gleichwertig erfolgt im Rahmen der Entscheidung über einen Antrag auf Befugnis zur Aufnahme und Ausübung des Berufs. - Ingenieurin Ingenieur EU/EWR/CH-Qualifikation Berufsbezeichnung Erlaubnis (18.10.2021)
Damit Sie die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ in Deutschland führen dürfen, brauchen Sie eine Erlaubnis. Für die Erlaubnis brauchen Sie die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation als Ingenieurin oder Ingenieur. - Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut /-in EU/EWR/CH-Qualifikation Approbation (21.06.2021)
Mit der Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin oder -psychotherapeut, die - auch auf der Grundlage einer Ausbildung in einem anderen EU/EWR/oder bilateralen Vertragsstaat - nach dem Psychotherapeutengesetz in der bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung erteilt worden ist, führen Sie die Berufsbezeichnung weiter. - Kindheitspädagoge EU/EWR/CH-Qualfikation staatliche Anerkennung (23.04.2021)
Staatlichen Anerkennung als Kindheitspädagogin/Kindheitspädagoge zur Aufnahme oder Ausübung des in Brandenburg reglementierten Berufs. - Lebensmittelchemiker/-in EU/EWR/CH-Berufsqualifikation Feststellung (19.04.2021)
Für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst (das heißt in der amtlichen Lebensmittelüberwachung) und dem Führen der Berufsbezeichnung “Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in“ ist eine Erlaubnis erforderlich. Um diese Erlaubnis zu bekommen, ist die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation zwingend nötig. - Lehrer EU/EWR/CH-Qualifikation Feststellung (20.09.2021)
Verfahren zur Anerkennung und - falls erforderlich - Ergänzung einer im Ausland erworbenen Qualifikation für die Ausübung des Lehrerberufs in Brandenburg. - Logopäde EU/EWR/CH-Qualifikation Berufsbezeichnung Erlaubnis (21.09.2021)
Logopäden und Logopädinnen beraten, untersuchen und behandeln Patienten mit Sprach-, Sprech- oder Stimmstörungen auf Basis einer ärztlichen Verordnung. (Quelle: Kurzbeschreibung des Berufs im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit) Auch mit eine ausländischen Qualifikation kann die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung im Inland erworben werden. - Markscheider/-in EU/EWR/CH-Qualifikation Anerkennung (29.01.2021)
Das für untertägige Aufsuchungs- und Gewinnungsbetriebe vorgeschriebene Risswerk muss von einen anerkannten Markscheider angefertigt und nachgetragen werden (§ 64 Absatz 1 Bundesberggesetz). Anerkannt werden können nur natürliche Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation, ihrer Zuverlässigkeit und körperlichen Eignung die Voraussetzungen des § 2 Brandenburgisches Markscheidergesetz erfüllen. - Masseur und medizinischer Bademeister EU/EWR/CH-Qualifikation Erlaubnis (07.09.2021)
Die Ausübung eines Gesundheitsfachberufs unter einer der genannten Berufsbezeichnungen ist in Brandenburg erlaubnispflichtig. Wurde die Ausbildung im EU-EWR-Ausland oder der Schweiz erworben, sind die Anerkennung der Ausbildung und die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnung zu beantragen. - Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent EU/EWR/CH-Qualifikation Erlaubnis (21.09.2021)
- Medizinisch-technischer Radiologieassistent EU/EWR/CH-Qualifikation Erlaubnis (21.09.2021)
- MTA Funktionsdiagnostik EU/EWR/CH-Qualifikation Erlaubnis (21.09.2021)
- Notfallsanitäter EU/EWR/CH-Qualifikation Berufsbezeichnung Erlaubnis (23.09.2021)
Die Ausübung eines Gesundheitsfachberufs unter einer der genannten Berufsbezeichnungen ist in Brandenburg erlaubnispflichtig. Wurde die Ausbildung im EU-EWR-Ausland oder der Schweiz erworben, sind die Anerkennung der Ausbildung und die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnung zu beantragen. - Orthoptist EU/EWR/CH-Qualifikation Berufsbezeichnung Erlaubnis (27.09.2021)
Die Ausübung eines Gesundheitsfachberufs unter einer der genannten Berufsbezeichnungen ist in Brandenburg erlaubnispflichtig. Wurde die Ausbildung im EU-EWR-Ausland oder der Schweiz erworben, sind die Anerkennung der Ausbildung und die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnung zu beantragen. - Pflegefachfrau/-mann EU/EWR/CH-Qualifikation Berufsbezeichnung Erlaubnis (27.09.2021)
Damit Sie in Deutschland als Apothekerin oder Apotheker arbeiten können, brauchen Sie die Approbation als staatliche Zulassung zu dem Beruf. Auch mit einer Berufsqualifikation aus einem anderen Land der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz können Sie in Deutschland die Approbation erhalten. - Pharmazeutisch-technischer Assistent EU/EWR/CH-Qualifikation Erlaubnis (24.09.2021)
- Physiotherapeutin EU/EWR/CH-Qualifikation Berufsbezeichnung Erlaubnis (23.09.2021)
Die Ausübung eines Gesundheitsfachberufs unter einer der genannten Berufsbezeichnungen ist in Brandenburg erlaubnispflichtig. Wurde die Ausbildung im EU-EWR-Ausland oder der Schweiz erworben, sind die Anerkennung der Ausbildung und die Erteilung der Erlaubnis zum Führen der entsprechenden Berufsbezeichnung zu beantragen. - Podologe EU/EWR/CH-Qualifikation Berufsbezeichnung Erlaubnis (20.09.2021)
Logopäden und Logopädinnen beraten, untersuchen und behandeln Patienten mit Sprach-, Sprech- oder Stimmstörungen auf Basis einer ärztlichen Verordnung. (Quelle: Kurzbeschreibung des Berufs im BERUFENET der Bundesagentur für Arbeit) Auch mit eine ausländischen Qualifikation kann die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung im Inland erworben werden. - Psychologische/r Psychotherapeut/-in EU/EWR/CH-Qualifikation Approbation (11.08.2021)
Wer - auch mit einer Qualifikation aus einem EU- oder EWR-Vertragsstaat oder der Schweiz - als Psychologische /r Psychotherapeut /-in die Approbation erhalten hat, führt die Berufsbezeichnung auch nach der Rechtsänderung zum 1. September 2020 weiter. - Psychotherapeut /-in - EU/EWR/CH-Qualifikation - Approbation (31.08.2021)
Sie verfügen über eine Berufsqualifikation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut aus einem anderen Mitgliedsland der EU, einem anderen Vertragsstaat des EWR oder der Schweiz und Sie wollen zukünftig erstmals im Land Brandenburg der Bundesrepublik Deutschland Ihren Beruf ausüben. Sie benötigen eine Approbation, die die Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer Qualifikation mit der in Brandenburg für die Tätigkeit erforderlichen enthält. - Rechtsanwalt EU/EWR/CH-Qualifikation mit Eingliederung Zulassung (19.04.2021)
Ausländische anwaltliche Berufsträger, die nach Maßgabe von §§ 2 und 3 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Detschland (EurAG) in eine regionale Anwaltskammer aufgenommen worden sind, können, soweit sie sich über einen Zeitraum von drei Jahren regelmäßig mit Rechtssachen, die nach deutschem Recht beurteilt werden, befasst haben, zur (deutschen) Anwaltschaft zugelassen werden, damit den deutschen Rechtsanwaltstitel erwerben und im Außenrechtsverkehr auftreten. - Rechtsanwalt/Rechtsanwältin EU/EWR/CH-Qualifikation Feststellg. Gleichwertigkeit (04.03.2022)
- Rechtsanwaltschaft Zulassung bei kürzerer Tätigkeit im deutschen Recht (19.04.2021)
Europäische Rechtsanwälte, die zwar über einen Zeitraum von drei Jahren in Deutschland, aber nicht von gleicher Dauer im deutschen Recht gearbeitet haben, können zur deutschen Rechtsanwaltschaft zugelassen werden, wenn die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen im deutschen Recht anderweitig erworben und nachgewiesen sind. - Rechtsanwaltschaft Zulassung EU/EWR/CH Qualifikation Feststellung (19.04.2021)
Wer eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, die zum unmittelbaren Zugang zum Beruf eines europäischen Rechtsanwalts nach §1 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) berechtigt, kann nach § 16 EuRAG die Feststellung einer gleichwertigen Berufsqualifikation beantragen, um in Deutschland zur Rechtsanwaltschaft zugelassen zu werden. - Sonderpädagoge EU/EWR/CH-Qualifikation staatliche Anerkennung (19.04.2021)
Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen für den Beruf Sonderpädagoge und Sonderpädagogin werden vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg – als zuständige Stelle für Personen mit Wohnsitz in Brandenburg sowie für Personen mit einer Arbeitsstelle in Brandenburg – geprüft, bewertet und – wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – anerkannt. - Sozialarbeiter Sozialpädagoge EU/EWR/CH-Qualifikation staatl Anerkennung (19.04.2021)
Zum Führen der Berufsbezeichnung staatlich anerkannte Sozialarbeiterin und Sozialarbeiter oder Sozialpädagoge und Sozialpädagogin ist nur berechtigt, wer eine staatliche Anerkennung erhalten hat. - Steuerberater EU/EWR/CH-Qualifikation Eignungsprüfung Zulassung (19.04.2021)
Entscheidung der Steuerberaterkammer über Ihren Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung, Befreiung von einzelnen Prüfgebieten oder auf Befreiung von der Eignungsprüfung auf der Grundlage Ihrer Berufsqualifikation aus dem Herkunftsland. Im Anschluss an die erfolgreich absolvierte Prüfung oder nach Befreiung von der Prüfung: Bestellung zum Steuerberater auf Ihren Antrag durch die zuständige Steuerberaterkammer. - Tierarzt - EU/EWR/CH-Qualifikation - Approbation (07.09.2021)
Im Rahmen des Approbationsverfahrens überprüft die zuständige Stelle die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit dem entsprechenden deutschen Abschluss. Die Approbation als Voraussetzung einer Tätigkeit im Tierarztberuf in Deutschland kann Ihnen nur erteilt werden, wenn Ihre Ausbildung als gleichwertig anerkannt wird. - Veterinärmedizinisch-technischer Assistent EU/EWR/CH-Qualifikation Erlaubnis (21.09.2021)
- Wirtschaftsprüfer EU/EWR-Qualifikation - Zulassung zur Eignungsprüfung (14.04.2021)
Eine dem Wirtschaftsprüfer vergleichbare Berufsqualifikation, die in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR-Abkommenserworben wurde, berechtigt Staatsangehörige aus diesen Staaten zur Teilnahme an der Eignungsprüfung. - Zahnarzt EU/EWR/CH-Qualifikation Approbation (07.09.2021)