Ausländische Berufsqualifikation - Anerkennung - Erschienen am 12.04.2021 Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Je nach Beruf können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen.
Einheitlicher Ansprechpartner für das Land Brandenburg - Verfahrensabwicklung - Erschienen am 12.04.2021 Dienstleister, also Existenzgründer, Gewerbetreibende und Unternehmer, können über den EAP Brandenburg Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln, die ihre wirtschaftliche Tätigkeit in Brandenburg betreffen.
Führungszeugnis - Erteilung - Erschienen am 09.04.2021 Mit einem Führungszeugnis können Sie nachweisen, dass Sie nicht vorbestraft sind.
Gewerbelegitimationskarte - Ausstellung - Erschienen am 12.04.2021 Wenn Sie in einem anderen Staat einen Nachweis darüber benötigen, dass Sie in der Bundesrepublik Deutschland gewerblich tätig sind, können Sie sich eine Gewerbelegitimationskarte ausstellen lassen. Sie ist nicht erforderlich in EU-/EWR-Vertragsstaaten.
Gewerberegisterauszug - Erschienen am 09.04.2021 Sie können auf Antrag einen Auszug aus dem Gewerberegister erhalten. Eine Einwilligung des Betroffenen ist nicht erforderlich. Der Name des Betriebs oder Inhabers, die betriebliche Anschrift und die angezeigte Tätigkeit sind allgemein zugänglich. Für eine erweiterte Auskunft müssen Sie ein rechtliches Interesse nachweisen. Ein Rechtsanspruch auf Mitteilung fremder Daten besteht nicht. Das Gewerberegister ist kein öffentliches Register.
Gewerbezentralregister Auskunft - Erteilung - Erschienen am 16.04.2021 Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zeigt, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben.
Gründungszuschuss - Bewilligung - Erschienen am 12.04.2021 Wenn Sie arbeitslos sind und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie dafür finanzielle Unterstützung erhalten.
Güterkraftverkehr - Fachliche Eignung - Prüfung - Anmeldung - Erschienen am 11.05.2021 Für die Durchführung gewerbsmäßiger Transporte mit Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen benötigen Sie eine Güterkraftverkehrserlaubnis. Eine der Voraussetzungen ist der Nachweis der fachlichen Eignung. Das Unternehmen oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person muss fachlich geeignet sein. Der Nachweis erfolgt mit einer Bescheinigung, in der Regel über eine abgelegte Prüfung der Sachkunde.
Insolvenzverfahren - Negativbescheinigung - Erschienen am 13.04.2021 Das örtlich zuständige Amtsgericht erteilt auf Antrag eine Bescheinigung, dass ein Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Unternehmens oder einer Privatperson nicht oder nicht mehr anhängig ist.
Künstlersozialversicherung - Feststellungsbescheid - Erschienen am 13.04.2021 Selbstständige Künstlerinnen und Künstler sowie Publizistinnen und Publizisten sind über die Künstlersozialkasse (KSK) in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, und Pflegeversicherung pflichtversichert. Für die Aufnahme müssen Sie sich bei der Künstlersozialkasse melden.
Schuldnerverzeichnis - Erteilung einer Selbstauskunft - Erschienen am 14.04.2021 Benötigen Sie eine Selbstauskunft aus dem Zentralen Schuldnerverzeichnis, erhalten Sie diese bundesweit online beim gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder.
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis - Erschienen am 18.05.2020 Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht beziehungsweise diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträgers und ist gebührenpflichtig.
Steuerliche Anmeldung von Unternehmen - Erschienen am 22.04.2021 Damit das Finanzamt Sie bei der Steuer richtig einordnen kann, benötigt es bestimmte Informationen zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Diese Angaben sind im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu machen.
Steuersachen - Bescheinigung - Erschienen am 09.04.2021 Die Bescheinigung in Steuersachen wird auf Antrag vom zuständigen Finanzamt ausgestellt. Sie dient zur Vorlage bei Behörden und öffentlichen wie privaten Auftraggebern.
Veranstaltung Plakatieren Werben Erlaubnis - Erschienen am 14.04.2021 Das Anbringen von Werbung im öffentlichen Straßenraum stellt eine Benutzung der Straße über den Gemeingebrauch und damit eine Sondernutzung gemäß § 18 des Brandenburgischen Straßengesetzes dar. Sie bedarf der Erlaubnis der Straßenbaubehörde, in Ortsdurchfahrten der Erlaubnis der Gemeinde.