Steuerliche Anmeldung von Unternehmen und freiberuflicher Tätigkeit

Beschreibung

Unternehmen und Selbstständige müssen sich in der Gründungsphase auch um die Steuer kümmern. Mit der Gewerbeanmeldung ist die steuerliche Anmeldung verbunden. Nachstehende Ausführungen gelten daher insbesondere für die selbstständig freiberuflichen Tätigkeiten und deren Aufnahme.

Damit das Finanzamt Sie bei der Steuer richtig einordnen kann, benötigt es bestimmte Informationen zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Diese Angaben sind im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu machen.

Diesen Fragebogen müssen Sie innerhalb eines Monats ohne individuelle Aufforderung durch Ihr örtliches Finanzamt ausfüllen und übermitteln. Werden Sie in der Form eines Einzelunternehmens, einer Kapitalgesellschaft, einer Genossenschaft oder einer Personengesellschaft oder Personengemeinschaft tätig, ist der Fragebogen elektronisch einzusenden.

Das Finanzamt legt mithilfe dieses Fragebogens unter anderem fest,

  • welche Art von Steuern Sie zahlen müssen,
  • wann Sie zahlen müssen,
  • wieviel Sie voraussichtlich zahlen müssen.

Ihre Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bilden die Grundlage für alle Korrespondenz rund um Ihr Unternehmen oder Ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Finanzamt.

Auch wenn Sie nebenberuflich tätig werden wollen, müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.

Rechtsgrundlage

Erforderliche Unterlagen

  • bei Vertretung: Empfangsvollmacht
  • bei Steuerzahlung per Lastschrift: Ausgefülltes SEPA-Mandat
  • im Einzelfall weitere, im jeweiligen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung genannte Unterlagen

Voraussetzungen

Sie nehmen eine

  • gewerbliche,
  • selbstständige (freiberufliche) oder
  • land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit auf,

oder Sie gründen eine

  • Körperschaft,
  • Kapitalgesellschaft
  • Personengesellschaft/-gemeinschaft oder einen
  • Verein,

oder

  • Sie beteiligen sich an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft.
  • Sie betreiben Ihre Tätigkeit nicht nur als Liebhaberei (keine Gewinnerzielungsabsicht).

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Unabhängig davon, ob Sie eine Gewerbeanzeige machen müssen oder nicht (wie etwa freiberuflich Tätige), muss die steuerliche Anmeldung von Ihnen selbst über ELSTER oder eine geeignete Software durchgeführt werden.

Steuerliche Anmeldung online vornehmen:

  • Melden Sie sich auf die Internetseite www.elster.de der deutschen Steuerverwaltung mit Ihrem ELSTER-Benutzerkonto an.
    • Hinweis: Verfügen Sie noch nicht über ein ELSTER-Benutzerkonto, müssen Sie dieses zunächst anlegen. Die Registrierung umfasst mehrere Schritte und kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Das ELSTER-Benutzerkonto benötigen Sie ebenfalls für die elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärung. Geht es Ihnen nur um die Übermittlung des Fragebogens, können Sie ein Benutzerkonto auch mittels einer E-Mail-Adresse erstellen.
  • Wählen Sie anschließend unter dem Reiter „Formulare & Leistungen“ die Option „Alle Formulare“. Klicken Sie dann auf den für Ihr Gewerbe oder Ihre selbstständige Tätigkeit relevanten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
  • Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und laden Sie gegebenenfalls die erforderlichen Unterlagen hoch. Senden Sie den Fragebogen ab.
  • Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und gegebenenfalls müssen Sie Unterlagen nachreichen.
  • Anschließend wird Ihnen Ihre Steuernummer schriftlich mitgeteilt.

Hinweis: Für Vereine steht derzeit noch kein Onlineverfahren zur Verfügung.

Steuerliche Anmeldung schriftlich vornehmen:

  • Laden Sie den jeweiligen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auf der Internetseite der Bundesfinanzverwaltung herunter.
  • Füllen Sie den Fragebogen vollständig aus. Prüfen Sie anhand des Fragebogens, ob das Finanzamt weitere Unterlagen von Ihnen benötigt.
  • Senden Sie den Fragebogen und eventuelle Unterlagen an Ihr Finanzamt. Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und gegebenenfalls müssen Sie Unterlagen nachreichen.
  • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über Ihre steuerliche Erfassung.

Steuerliche Anmeldung über den Einheitlichen Ansprechpartner online einreichen:

Die Nutzung der Möglichkeit den Fragebogen als Datei über den Einheitlichen Ansprechpartner online einzureichen. sollte nur ganz ausnahmsweise erwogen werden, da neben dem eigenen Online-Verfahren der Finanzverwaltung kein Vorteil des Weges über den Einheitlichen Ansprechpartner gesehen wird.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit ist je nach zuständigem Finanzamt unterschiedlich.

Fristen

  • Steuerliche Anmeldung: In der Regel innerhalb eines Monats, nachdem Sie die Tätigkeit aufgenommen haben.

Hinweis: In manchen Fällen gibt es andere Fristen, zum Beispiel bei Gründungen im Ausland.

Formulare

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: teilweise

Schriftformerfordernis

Ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weiterführende Informationen

Zuständige Stelle

Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. Das für Ihre Gemeinde zuständige Finanzamt können Sie über die Suche des Bundeszentralamts für Steuern ermitteln.

Beschreibung

Unternehmen und Selbstständige müssen sich in der Gründungsphase auch um die Steuer kümmern. Mit der Gewerbeanmeldung ist die steuerliche Anmeldung verbunden. Nachstehende Ausführungen gelten daher insbesondere für die selbstständig freiberuflichen Tätigkeiten und deren Aufnahme.

Damit das Finanzamt Sie bei der Steuer richtig einordnen kann, benötigt es bestimmte Informationen zu Ihrem Unternehmen oder Ihrer selbstständigen Tätigkeit. Diese Angaben sind im „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu machen.

Diesen Fragebogen müssen Sie innerhalb eines Monats ohne individuelle Aufforderung durch Ihr örtliches Finanzamt ausfüllen und übermitteln. Werden Sie in der Form eines Einzelunternehmens, einer Kapitalgesellschaft, einer Genossenschaft oder einer Personengesellschaft oder Personengemeinschaft tätig, ist der Fragebogen elektronisch einzusenden.

Das Finanzamt legt mithilfe dieses Fragebogens unter anderem fest,

  • welche Art von Steuern Sie zahlen müssen,
  • wann Sie zahlen müssen,
  • wieviel Sie voraussichtlich zahlen müssen.

Ihre Angaben im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung bilden die Grundlage für alle Korrespondenz rund um Ihr Unternehmen oder Ihre selbstständige Tätigkeit mit dem Finanzamt.

Auch wenn Sie nebenberuflich tätig werden wollen, müssen Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.

Rechtsgrundlage

Erforderliche Unterlagen

  • bei Vertretung: Empfangsvollmacht
  • bei Steuerzahlung per Lastschrift: Ausgefülltes SEPA-Mandat
  • im Einzelfall weitere, im jeweiligen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung genannte Unterlagen

Voraussetzungen

Sie nehmen eine

  • gewerbliche,
  • selbstständige (freiberufliche) oder
  • land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit auf,

oder Sie gründen eine

  • Körperschaft,
  • Kapitalgesellschaft
  • Personengesellschaft/-gemeinschaft oder einen
  • Verein,

oder

  • Sie beteiligen sich an einer Personengesellschaft/-gemeinschaft.
  • Sie betreiben Ihre Tätigkeit nicht nur als Liebhaberei (keine Gewinnerzielungsabsicht).

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Unabhängig davon, ob Sie eine Gewerbeanzeige machen müssen oder nicht (wie etwa freiberuflich Tätige), muss die steuerliche Anmeldung von Ihnen selbst über ELSTER oder eine geeignete Software durchgeführt werden.

Steuerliche Anmeldung online vornehmen:

  • Melden Sie sich auf die Internetseite www.elster.de der deutschen Steuerverwaltung mit Ihrem ELSTER-Benutzerkonto an.
    • Hinweis: Verfügen Sie noch nicht über ein ELSTER-Benutzerkonto, müssen Sie dieses zunächst anlegen. Die Registrierung umfasst mehrere Schritte und kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen. Das ELSTER-Benutzerkonto benötigen Sie ebenfalls für die elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärung. Geht es Ihnen nur um die Übermittlung des Fragebogens, können Sie ein Benutzerkonto auch mittels einer E-Mail-Adresse erstellen.
  • Wählen Sie anschließend unter dem Reiter „Formulare & Leistungen“ die Option „Alle Formulare“. Klicken Sie dann auf den für Ihr Gewerbe oder Ihre selbstständige Tätigkeit relevanten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
  • Füllen Sie das Online-Formular vollständig aus und laden Sie gegebenenfalls die erforderlichen Unterlagen hoch. Senden Sie den Fragebogen ab.
  • Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und gegebenenfalls müssen Sie Unterlagen nachreichen.
  • Anschließend wird Ihnen Ihre Steuernummer schriftlich mitgeteilt.

Hinweis: Für Vereine steht derzeit noch kein Onlineverfahren zur Verfügung.

Steuerliche Anmeldung schriftlich vornehmen:

  • Laden Sie den jeweiligen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auf der Internetseite der Bundesfinanzverwaltung herunter.
  • Füllen Sie den Fragebogen vollständig aus. Prüfen Sie anhand des Fragebogens, ob das Finanzamt weitere Unterlagen von Ihnen benötigt.
  • Senden Sie den Fragebogen und eventuelle Unterlagen an Ihr Finanzamt. Das Finanzamt prüft Ihre Angaben und gegebenenfalls müssen Sie Unterlagen nachreichen.
  • Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über Ihre steuerliche Erfassung.

Steuerliche Anmeldung über den Einheitlichen Ansprechpartner online einreichen:

Die Nutzung der Möglichkeit den Fragebogen als Datei über den Einheitlichen Ansprechpartner online einzureichen. sollte nur ganz ausnahmsweise erwogen werden, da neben dem eigenen Online-Verfahren der Finanzverwaltung kein Vorteil des Weges über den Einheitlichen Ansprechpartner gesehen wird.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit ist je nach zuständigem Finanzamt unterschiedlich.

Fristen

  • Steuerliche Anmeldung: In der Regel innerhalb eines Monats, nachdem Sie die Tätigkeit aufgenommen haben.

Hinweis: In manchen Fällen gibt es andere Fristen, zum Beispiel bei Gründungen im Ausland.

Formulare

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: teilweise

Schriftformerfordernis

Ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weiterführende Informationen

Zuständige Stelle

Ihr örtlich zuständiges Finanzamt. Das für Ihre Gemeinde zuständige Finanzamt können Sie über die Suche des Bundeszentralamts für Steuern ermitteln.

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