Gründungszuschuss - Bewilligung

Beschreibung

Wenn Sie arbeitslos sind und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie dafür finanzielle Unterstützung erhalten.

Der Gründungszuschuss soll Sie nach der Existenzgründung bei der Sicherung Ihres Lebensunterhalts und der sozialen Sicherung unterstützen. Einen Gründungszuschuss können Sie nur erhalten, wenn für Sie keine geeigneten Stellenangebote vorhanden sind und Sie Ihre Selbständigkeit hauptberuflich ausüben wollen.
Bevor Sie den Gründungszuschuss beantragen, müssen Sie arbeitslos gemeldet sein. Ein unmittelbarer Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich. Der Gründungszuschuss kann in 2 Phasen geleistet werden:

  • Phase 1: 6 Monate Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts, monatliche Pauschale von EUR 300,00 zur sozialen Absicherung
  • Phase 2: 9 Monate Zuschuss in Höhe von monatlich EUR 300,00

Der Gründungszuschuss kann nach der Phase 1 für 9 Monate weitergewährt werden. Inwieweit eine erneute Förderung möglich ist, muss individuell entschieden werden.

Sie können zum Gründungszuschuss beliebig viel dazuverdienen und der Gründungszuschuss ist nicht einkommensteuerpflichtig. 
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Regelaltersrente erfüllt haben, können Sie nicht mehr gefördert werden.
Sie können den Zuschuss zusätzlich zu anderen Fördermitteln zur Existenzgründung beantragen. Auf den Gründungszuschuss besteht kein Rechtsanspruch.

Rechtsgrundlage

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten (beispielsweise Qualifikationsnachweise,  Berufserfahrung oder Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung)

Wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben möchten, brauchen Sie zusätzlich:

  • die Erlaubnis zur Ausübung des jeweiligen Gewerbes 
  • bei Handwerksberufen oder handwerksnahen Berufen: 
    • die Bestätigung über die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer

Außerdem müssen Sie eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle einreichen. Dafür brauchen Sie:

  • eine Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (Businessplan),
  • Ihren Lebenslauf (einschließlich Befähigungsnachweise),
  • einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan,
  • eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau und
  • Angaben dazu, inwiefern die Tätigkeit tatsächlich selbstständig ist.

Voraussetzungen

  • Sie beziehen Arbeitslosengeld I
  • Sie haben bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen 
  • Sie können Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit nachweisen
  • Sie können die positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung vorweisen
  • die Agentur für Arbeit konnte Ihnen keine neue Stelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermitteln 
  • Sie haben noch nicht die Voraussetzungen für die Regelaltersrente erfüllt.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Den Gründungszuschuss müssen Sie schriftlich bei der Agentur für Arbeit beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit.
  • Ihr Berater oder Ihre Beraterin bespricht mit Ihnen, welche finanziellen Hilfen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer es gibt und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
  • Danach muss eine fachkundige Stelle Ihr Gründungsvorhaben positiv begutachten. Sie können die fachkundige Stelle frei wählen. Fachkundige Stellen für die Erstellung von Gutachten sind insbesondere:
    • Industrie- und Handelskammern,
    • Handwerkskammern,
    • Innungen,
    • berufsständische Kammern,
    • Fachverbände oder
    • Kreditinstitute. 
  • Die Arbeitsagentur prüft zusätzlich, ob Sie die fachlichen Voraussetzungen zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erfüllen.
  • Dann stellen Sie den Antrag auf Gründungszuschuss schriftlich bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit.
  • Die Agentur für Arbeit kann bewilligt den Gründungszuschuss zunächst für sechs Monate
  • Um den verringerten Zuschuss für weitere neun Monate erhalten zu können, müssen Sie erneut einen Antrag stellen.

Bearbeitungsdauer

Hängt vom jeweiligen Einzelfall ab

Fristen

Antragstellung: rechtzeitig vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit

Hinweis: Sie müssen noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben, wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufnehmen.

Formulare

Formulare: bei Agentur für Arbeit erhältlich
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja

Weiterführende Informationen

Zuständige Stelle

Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg

Telefon: 0911 179-0
E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de

Beschreibung

Wenn Sie arbeitslos sind und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie dafür finanzielle Unterstützung erhalten.

Der Gründungszuschuss soll Sie nach der Existenzgründung bei der Sicherung Ihres Lebensunterhalts und der sozialen Sicherung unterstützen. Einen Gründungszuschuss können Sie nur erhalten, wenn für Sie keine geeigneten Stellenangebote vorhanden sind und Sie Ihre Selbständigkeit hauptberuflich ausüben wollen.
Bevor Sie den Gründungszuschuss beantragen, müssen Sie arbeitslos gemeldet sein. Ein unmittelbarer Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbständigkeit ist nicht möglich. Der Gründungszuschuss kann in 2 Phasen geleistet werden:

  • Phase 1: 6 Monate Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts, monatliche Pauschale von EUR 300,00 zur sozialen Absicherung
  • Phase 2: 9 Monate Zuschuss in Höhe von monatlich EUR 300,00

Der Gründungszuschuss kann nach der Phase 1 für 9 Monate weitergewährt werden. Inwieweit eine erneute Förderung möglich ist, muss individuell entschieden werden.

Sie können zum Gründungszuschuss beliebig viel dazuverdienen und der Gründungszuschuss ist nicht einkommensteuerpflichtig. 
Wenn Sie die Voraussetzungen für die Regelaltersrente erfüllt haben, können Sie nicht mehr gefördert werden.
Sie können den Zuschuss zusätzlich zu anderen Fördermitteln zur Existenzgründung beantragen. Auf den Gründungszuschuss besteht kein Rechtsanspruch.

Rechtsgrundlage

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis über Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten (beispielsweise Qualifikationsnachweise,  Berufserfahrung oder Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung)

Wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe ausüben möchten, brauchen Sie zusätzlich:

  • die Erlaubnis zur Ausübung des jeweiligen Gewerbes 
  • bei Handwerksberufen oder handwerksnahen Berufen: 
    • die Bestätigung über die Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer

Außerdem müssen Sie eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle einreichen. Dafür brauchen Sie:

  • eine Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee (Businessplan),
  • Ihren Lebenslauf (einschließlich Befähigungsnachweise),
  • einen Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan,
  • eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau und
  • Angaben dazu, inwiefern die Tätigkeit tatsächlich selbstständig ist.

Voraussetzungen

  • Sie beziehen Arbeitslosengeld I
  • Sie haben bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen 
  • Sie können Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit nachweisen
  • Sie können die positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung vorweisen
  • die Agentur für Arbeit konnte Ihnen keine neue Stelle auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt vermitteln 
  • Sie haben noch nicht die Voraussetzungen für die Regelaltersrente erfüllt.

Kosten

keine

Verfahrensablauf

Den Gründungszuschuss müssen Sie schriftlich bei der Agentur für Arbeit beantragen:

  • Vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch bei der Agentur für Arbeit.
  • Ihr Berater oder Ihre Beraterin bespricht mit Ihnen, welche finanziellen Hilfen für Existenzgründerinnen und Existenzgründer es gibt und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen.
  • Danach muss eine fachkundige Stelle Ihr Gründungsvorhaben positiv begutachten. Sie können die fachkundige Stelle frei wählen. Fachkundige Stellen für die Erstellung von Gutachten sind insbesondere:
    • Industrie- und Handelskammern,
    • Handwerkskammern,
    • Innungen,
    • berufsständische Kammern,
    • Fachverbände oder
    • Kreditinstitute. 
  • Die Arbeitsagentur prüft zusätzlich, ob Sie die fachlichen Voraussetzungen zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit erfüllen.
  • Dann stellen Sie den Antrag auf Gründungszuschuss schriftlich bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit.
  • Die Agentur für Arbeit kann bewilligt den Gründungszuschuss zunächst für sechs Monate
  • Um den verringerten Zuschuss für weitere neun Monate erhalten zu können, müssen Sie erneut einen Antrag stellen.

Bearbeitungsdauer

Hängt vom jeweiligen Einzelfall ab

Fristen

Antragstellung: rechtzeitig vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit

Hinweis: Sie müssen noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben, wenn Sie Ihre selbständige Tätigkeit aufnehmen.

Formulare

Formulare: bei Agentur für Arbeit erhältlich
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja

Weiterführende Informationen

Zuständige Stelle

Zentrale der Bundesagentur für Arbeit
Regensburger Straße 104
90478 Nürnberg

Telefon: 0911 179-0
E-Mail: zentrale@arbeitsagentur.de