Führungszeugnis - Erteilung

Beschreibung

Mit einem Führungszeugnis können Sie nachweisen, dass Sie nicht vorbestraft sind.
Führungszeugnisse unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind

  • für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber) oder
  • für Behörden (sogenanntes „behördliches Führungszeugnis“, auch „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“).


Es gibt unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen

  • einfache Führungszeugnisse und
  • erweiterte Führungszeugnisse

Welche Art von Führungszeugnis Sie benötigten, teilt Ihnen die Stelle mit, die das Führungszeugnis von Ihnen verlangt. In der Regel benötigen Sie ein einfaches Führungszeugnis.
Angehörige anderer EU-Staaten erhalten ein europäisches Führungszeugnis. Europäische Führungszeugnisse enthalten auch Strafregister-Einträge aus Ihrem Heimatland.
Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn (Bundeszentralregister) ausgestellt.
Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, erhalten Sie es postalisch an Ihre Anschrift übersandt; eines für behördliche Zwecke geht direkt an die Behörde.
Sie können bestimmte Führungszeugnisse auch über das Internet beantragen - Informationen hierzu und Zugang zum Antragsverfahren erhalten Sie in der Online-Abwicklung.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Für ein behördliches Führungszeugnis:
    • Name und Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis bestimmt ist
    • Aktenzeichen und Verwendungszweck
  • Für ein erweitertes Führungszeugnis:
    schriftliche Aufforderung einer berechtigten Stelle. Die Stelle, die das Führungszeugnis von Ihnen verlangt, hat ausdrücklich ein erweitertes Führungszeugnis gefordert. Dies ist nur in bestimmten Fällen möglich, zum Beispiel wenn Sie mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten sollen.

Voraussetzungen

  • Sie wohnen in Brandenburg und sind hier gemeldet
    Falls Sie keine feste Wohnung haben, halten Sie sich stattdessen gewöhnlich an einem Ort in Brandenburg auf.
  • Mindestalter: 14 Jahre
    Führungszeugnisse gibt es nur für Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind.
  • Persönliche Antragstellung
    Grundsätzlich gilt: persönliche Vorsprache.
    • Sofern Sie nicht persönlich zur Antragstellung erscheinen können, ist eine schriftliche Antragstellung per Post oder durch einen Vertreter mit Ihrer amtlich oder öffentlich beglaubigten Unterschrift zulässig.
    • Für Minderjährige können auch deren gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind häufig die Eltern.
  • Für ein europäisches Führungszeugnis:
    Sie haben die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union.

Kosten

Jedes Führungszeugnis kostet 13 EUR;
In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis.

Bearbeitungsdauer

Etwa 2 Wochen bis zur Zustellung
Für ein europäisches Führungszeugnis etwa 4 Wochen bis zur Zustellung

Online-Abwicklung

Online-Verfahren des Bundesamts für Justiz

Weiterführende Informationen

Zuständige Stelle

Die Dienstleistung können Sie bei allen Ämtern, amtsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden, mitverwaltenden Gemeinden und kreisfreien Städten beantragen, wenn Sie dort gemeldet sind oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Die Anschriften der Verbandsgemeinden, Ämter, amtsfreien Gemeinden und kreisfreien Städte finden Sie auf der Website "Kommunen" im Serviceportal des Landes Brandenburg: service.brandenburg.de/lis/list.php?page=kommunen_p .

Beschreibung

Mit einem Führungszeugnis können Sie nachweisen, dass Sie nicht vorbestraft sind.
Führungszeugnisse unterscheidet man danach, ob sie bestimmt sind

  • für private Zwecke (zum Beispiel für Ihren Arbeitgeber) oder
  • für Behörden (sogenanntes „behördliches Führungszeugnis“, auch „Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde“).


Es gibt unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen

  • einfache Führungszeugnisse und
  • erweiterte Führungszeugnisse

Welche Art von Führungszeugnis Sie benötigten, teilt Ihnen die Stelle mit, die das Führungszeugnis von Ihnen verlangt. In der Regel benötigen Sie ein einfaches Führungszeugnis.
Angehörige anderer EU-Staaten erhalten ein europäisches Führungszeugnis. Europäische Führungszeugnisse enthalten auch Strafregister-Einträge aus Ihrem Heimatland.
Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz in Bonn (Bundeszentralregister) ausgestellt.
Wird das Führungszeugnis für private Zwecke benötigt, erhalten Sie es postalisch an Ihre Anschrift übersandt; eines für behördliche Zwecke geht direkt an die Behörde.
Sie können bestimmte Führungszeugnisse auch über das Internet beantragen - Informationen hierzu und Zugang zum Antragsverfahren erhalten Sie in der Online-Abwicklung.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Für ein behördliches Führungszeugnis:
    • Name und Anschrift der Behörde, für die das Führungszeugnis bestimmt ist
    • Aktenzeichen und Verwendungszweck
  • Für ein erweitertes Führungszeugnis:
    schriftliche Aufforderung einer berechtigten Stelle. Die Stelle, die das Führungszeugnis von Ihnen verlangt, hat ausdrücklich ein erweitertes Führungszeugnis gefordert. Dies ist nur in bestimmten Fällen möglich, zum Beispiel wenn Sie mit Kindern oder Jugendlichen arbeiten sollen.

Voraussetzungen

  • Sie wohnen in Brandenburg und sind hier gemeldet
    Falls Sie keine feste Wohnung haben, halten Sie sich stattdessen gewöhnlich an einem Ort in Brandenburg auf.
  • Mindestalter: 14 Jahre
    Führungszeugnisse gibt es nur für Personen, die mindestens 14 Jahre alt sind.
  • Persönliche Antragstellung
    Grundsätzlich gilt: persönliche Vorsprache.
    • Sofern Sie nicht persönlich zur Antragstellung erscheinen können, ist eine schriftliche Antragstellung per Post oder durch einen Vertreter mit Ihrer amtlich oder öffentlich beglaubigten Unterschrift zulässig.
    • Für Minderjährige können auch deren gesetzliche Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind häufig die Eltern.
  • Für ein europäisches Führungszeugnis:
    Sie haben die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union.

Kosten

Jedes Führungszeugnis kostet 13 EUR;
In bestimmten Fällen kann von der Erhebung der Gebühren für ein Führungszeugnis abgesehen werden. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie im Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis.

Bearbeitungsdauer

Etwa 2 Wochen bis zur Zustellung
Für ein europäisches Führungszeugnis etwa 4 Wochen bis zur Zustellung

Online-Abwicklung

Online-Verfahren des Bundesamts für Justiz

Weiterführende Informationen

Zuständige Stelle

Die Dienstleistung können Sie bei allen Ämtern, amtsfreien Gemeinden, Verbandsgemeinden, mitverwaltenden Gemeinden und kreisfreien Städten beantragen, wenn Sie dort gemeldet sind oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Die Anschriften der Verbandsgemeinden, Ämter, amtsfreien Gemeinden und kreisfreien Städte finden Sie auf der Website "Kommunen" im Serviceportal des Landes Brandenburg: service.brandenburg.de/lis/list.php?page=kommunen_p .