Güterkraftverkehr - Prüfung der fachlichen Eignung von Unternehmen/Verkehrsleitern - Anmeldung

Beschreibung

Für die Durchführung gewerbsmäßiger Transporte mit Fahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, benötigen Sie eine Erlaubnis (Güterkraftverkehrserlaubnis).

Eine der Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis ist der Nachweis der fachlichen Eignung.
 Das heißt, dass der Unternehmer oder die von diesem als Verkehrleiter/-in bestellte Person fachlich geeignet sein muss.

Die fachliche Eignung kann durch eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen werden.
 Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der zu Prüfende seinen Wohnsitz hat

Die Prüfung setzt sich aus zwei schriftlichen Teilen und gegebenenfalls einem mündlichen Prüfungsbestandteil zusammen.

Rechtsgrundlage

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder sonstiger Identifikationsnachweis mit Meldebestätigung,
  • Antragsformular der zuständigen Industrie- und Handelskammer,
  • Nachweis der Einzahlung der Prüfungsgebühr.

Voraussetzungen

Sie erhalten die Bescheinigung der fachlichen Eignung nicht bereits auf der Grundlage einer die entsprechenden Kenntnisse beinhaltenden Ausbildung oder, soweit diese im Ausland erfolgt ist, deren Anerkennung im Inland.

Kosten

Die Prüfungsgebühr wird von der zuständigen IHK festgelegt:

Zurzeit Beträgt sie EUR 240,00.

Es wird  geraten nicht ohne Vorbereitung in die Prüfung zu gehen. Bildungsmaßnahmen werden angeboten. Die dafür erforderliche Kosten können zum Beispiel EUR 790,00 betragen. Dies ist nur ein Preisbeispiel einer Bildungseinrichtung einer IHK in Brandenburg im September/Oktober 2021.

Verfahrensablauf

  • Sie informieren sich auf der Website Ihrer Industrie- und Handelskammer über die Vorbereitung auf die Prüfung und entscheiden sich für die Ihnen angemessene Vorgehensweise.
  • Nach Ihrer Vorbereitung suchen Sie den Ihnen geeig Termin aus.
  • Melden Sie sich spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin mit Ausweiskopien und Zahlungsnachweis auf dem Anmeldeformular der Industrie- und Handelkammer an, die die Prüfung veranstaltet.
  • Beantragen Sie eine Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Prüfung.

Bearbeitungsdauer

Durch die Zusammenarbeit der drei brandenburgischen IHKs und der Berliner IHK kann fast monatlich ein Prüfungstermin an einer der vier IHKs angeboten werden. Es ist dazu im Hinblick auf die örtliche Zuständigkeit keine Verzichtserklärung oder eine Verweisung durch eine zuständige IHK erforderlich.

Die Dauer Ihrer Vorbereitung ist vom eigenen Engagement abhängig. Die IHKs bieten Merkblätter mit Literaturangaben und Hinweise auf Bildungsveranstaltungen an.

Fristen

Die Anmeldung zur Prüfung muss spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin vollständig sein.

Sprachen

deutsch

Hinweise

IHK Cottbus:     Merkblatt,     Informationen zum Thema,     Antragsformular

IHK Potsdam:     Prüfungsordnung,     Informationen zum Thema,     Antragsformular

IHK Ostbrandenburg: Merkblatt,      Informationen zum Thema,     Antragsformular

Zuständige Stelle

  • Industrie- und Handelskammer Cottbus
    Goethestraße 1
    03046 Cottbus
  • Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg
    Puschkinstraße 12 b
    15236 Frankfurt (Oder)
  • Industrie- und Handelskammer Potsdam
    Breite Straße 2 a-c
    14467 Potsdam

Ansprechpersonen

Frau Lenk
Tel.: (0355)-365 1104
E-Mail unter: https://www.cottbus.ihk.de/

Frau Herner
Tel.: (0335)-5621 1327
E-Mail unter: https://www.ihk-ostbrandenburg.de/

Frau Höfer
Tel.: (0331)-2786 261
E-Mail unter: https://www.potsdam.ihk24.de/

Beschreibung

Für die Durchführung gewerbsmäßiger Transporte mit Fahrzeugen, deren zulässiges Gesamtgewicht mehr als 3,5 Tonnen beträgt, benötigen Sie eine Erlaubnis (Güterkraftverkehrserlaubnis).

Eine der Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis ist der Nachweis der fachlichen Eignung.
 Das heißt, dass der Unternehmer oder die von diesem als Verkehrleiter/-in bestellte Person fachlich geeignet sein muss.

Die fachliche Eignung kann durch eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) nachgewiesen werden.
 Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der zu Prüfende seinen Wohnsitz hat

Die Prüfung setzt sich aus zwei schriftlichen Teilen und gegebenenfalls einem mündlichen Prüfungsbestandteil zusammen.

Rechtsgrundlage

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder sonstiger Identifikationsnachweis mit Meldebestätigung,
  • Antragsformular der zuständigen Industrie- und Handelskammer,
  • Nachweis der Einzahlung der Prüfungsgebühr.

Voraussetzungen

Sie erhalten die Bescheinigung der fachlichen Eignung nicht bereits auf der Grundlage einer die entsprechenden Kenntnisse beinhaltenden Ausbildung oder, soweit diese im Ausland erfolgt ist, deren Anerkennung im Inland.

Kosten

Die Prüfungsgebühr wird von der zuständigen IHK festgelegt:

Zurzeit Beträgt sie EUR 240,00.

Es wird  geraten nicht ohne Vorbereitung in die Prüfung zu gehen. Bildungsmaßnahmen werden angeboten. Die dafür erforderliche Kosten können zum Beispiel EUR 790,00 betragen. Dies ist nur ein Preisbeispiel einer Bildungseinrichtung einer IHK in Brandenburg im September/Oktober 2021.

Verfahrensablauf

  • Sie informieren sich auf der Website Ihrer Industrie- und Handelskammer über die Vorbereitung auf die Prüfung und entscheiden sich für die Ihnen angemessene Vorgehensweise.
  • Nach Ihrer Vorbereitung suchen Sie den Ihnen geeig Termin aus.
  • Melden Sie sich spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin mit Ausweiskopien und Zahlungsnachweis auf dem Anmeldeformular der Industrie- und Handelkammer an, die die Prüfung veranstaltet.
  • Beantragen Sie eine Bescheinigung über die erfolgreich absolvierte Prüfung.

Bearbeitungsdauer

Durch die Zusammenarbeit der drei brandenburgischen IHKs und der Berliner IHK kann fast monatlich ein Prüfungstermin an einer der vier IHKs angeboten werden. Es ist dazu im Hinblick auf die örtliche Zuständigkeit keine Verzichtserklärung oder eine Verweisung durch eine zuständige IHK erforderlich.

Die Dauer Ihrer Vorbereitung ist vom eigenen Engagement abhängig. Die IHKs bieten Merkblätter mit Literaturangaben und Hinweise auf Bildungsveranstaltungen an.

Fristen

Die Anmeldung zur Prüfung muss spätestens 14 Tage vor dem Prüfungstermin vollständig sein.

Sprachen

deutsch

Hinweise

IHK Cottbus:     Merkblatt,     Informationen zum Thema,     Antragsformular

IHK Potsdam:     Prüfungsordnung,     Informationen zum Thema,     Antragsformular

IHK Ostbrandenburg: Merkblatt,      Informationen zum Thema,     Antragsformular

Zuständige Stelle

  • Industrie- und Handelskammer Cottbus
    Goethestraße 1
    03046 Cottbus
  • Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg
    Puschkinstraße 12 b
    15236 Frankfurt (Oder)
  • Industrie- und Handelskammer Potsdam
    Breite Straße 2 a-c
    14467 Potsdam

Ansprechpersonen

Frau Lenk
Tel.: (0355)-365 1104
E-Mail unter: https://www.cottbus.ihk.de/

Frau Herner
Tel.: (0335)-5621 1327
E-Mail unter: https://www.ihk-ostbrandenburg.de/

Frau Höfer
Tel.: (0331)-2786 261
E-Mail unter: https://www.potsdam.ihk24.de/