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Gewerbeerlaubnis
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- Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis (12.04.2021)
Wenn Sie gewerbsmäßig als Finanzanlagenvermittler oder Finanzanlagenberater tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
- Gewerbe Erlaubnispflicht - Information (12.04.2021)
Grundsätzlich besteht in der Bundesrepublik Deutschland Gewerbefreiheit. Dennoch gibt es Ausnahmen von dieser Regel.
Für einige Gewerbe sind besondere Zulassungsvoraussetzungen (Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen, Konzessionen, Genehmigungen oder besondere Erlaubnisse) erforderlich.
- Honorar-Finanzanlagenberater - Erlaubnis (12.04.2021)
Sie benötigen für Ihre Tätigkeit als Honorar-Finanzanlagenberater mit einem bestimmten Tätigkeitsbereich eine gewerberechtliche Erlaubnis, wenn Sie von Ihren Kunden eine Honorar erhalten und keine Provision von den Anbietern der Anlagemöglichkeiten.
- Immobiliardarlehensvermittler - Erlaubnis (12.04.2021)
Sie benötigen eine Erlaubnis für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler, wenn Sie gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermitteln wollen.
- Makler, Anlageberater, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter, Baubetreuer Erlaubnis (13.04.2021)
Wer - als Makler, Anlageberater, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter und Baubetreuer - fremde Vermögensinteressen gewerbsmäßig verwalten will, benötigt eine Erlaubnis.
- Privatkranken- und Privatentbindungsanstalten sowie Privatnervenkliniken (14.04.2021)
Wenn Sie eine Privatkrankenanstalt betreiben wollen, brauchen Sie dazu eine gewerberechtliche Erlaubnis, eine sogenannte Konzession.
- Schaustellung von Personen Erlaubnis (14.04.2021)
Wer gewerbsmäßig in seinen Geschäftsräumen die Schaustellung von Personen veranstalten oder seine Geschäftsräume dafür zur Verfügung stellen will, benötigt gemäß § 33a Absatz 1 Gewerbeordnung eine Erlaubnis.
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Erlaubnis (14.04.2021)
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
- Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes (14.04.2021)
Die Aufstellung der Spielgeräte darf nur an Orten erfolgen, deren Geeignetheit zuvor von der für den Aufstellort zuständigen Behörde schriftlich bestätigt worden ist. Für jeden Aufstellort brauchen Sie eine Bestätigung der Eignung des Aufstellortes.
- Spielhallen Erlaubnis (14.04.2021)
Wenn Sie gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein Unternehmen betreiben wollen, das sich ausschließlich oder überwiegend mit der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele beschäftigt, benötigen Sie eine Erlaubnis.
- Veranstaltungen, Märkte und Messen Festsetzung (14.04.2021)
Wer eine Messe nach § 64 Gewerbeordung (GewO), eine Ausstellung nach § 65 GewO oder einen Großmarkt nach § 66 GewO veranstalten will, lässt die Veranstaltung für jeden Fall der Durchführung von der Kreisordnungsbehörde auf der Grundlage von § 69 GewO festsetzen. Für die Festsetzung eines Wochenmarkts, eines Spezialmarkts oder eines Jahrmarkts ist die Ordnungsbehörde des Ortes zuständig in deren Gebiet der Veranstaltungsort liegt.
- Versicherungsberater Erlaubnis (14.04.2021)
Selbstständige Versicherungsberater, die gewerbsmäßig arbeiten, brauchen eine Erlaubnis;
neben der Erlaubnis ist auch eine Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister notwendig;
Versicherungsberater dürfen keine Provision von Versicherungsunternehmen entgegennehmen noch sonst in irgendeiner Weise von diesen abhängig sein;
die Erlaubnis sowie die Eintragung in das Register sind kostenpflichtig;
zuständig: Industrie- und Handelskammern.
- Versicherungsvermittler - Erlaubnis (14.04.2021)
Versicherungsvermittler sind Sie, wenn Sie als Versicherungsvertreter oder als Versicherungsmakler tätig sind. Dafür brauchen Sie eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Neben der Einholung der Erlaubnis müssen Sie sich auch ins Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen.
- Versteigerergewerbe - Erlaubnis (14.04.2021)
Wer gewerbsmäßig die Versteigerung fremder beweglicher Sachen, fremder Grundstücke oder fremder Rechte betreibt, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
- Versteigerergewerbe - öffentlich bestellte Versteigerer (14.04.2021)
Wenn Sie öffentliche Versteigerungen (zwangsweise Pfandverkäufe oder Notverkäufe) durchführen möchten, benötigen Sie hierfür eine öffentliche Bestellung.
- Versteigerergewerbe Anzeige einer Versteigerung (14.04.2021)
Der Versteigerer hat jede Versteigerung spätestens zwei Wochen vor dem in Aussicht genommenen Versteigerungstermin anzuzeigen. Die Anzeige ist bei dem zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen, in dessen Bezirk die Versteigerung stattfinden soll.
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