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Wz 71.12 Ingenieurbüros
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- Ingenieur als Prüfsachverständiger - Anerkennung (12.04.2021)
Prüfsachverständige erfüllen Aufgaben im Bereich des Bauordnungsrechts. Sie prüfen und bescheinigen in ihrem jeweiligen Fachbereich oder in ihrer jeweiligen Fachrichtung im Auftrag des Bauherrn die Einhaltung bauordnungsrechtlicher Anforderungen. Die Bezeichnung Prüfsachverständiger oder Prüfsachverständige dürfen nur Personen führen, die für einen bestimmten Fachbereich oder eine bestimmte Fachrichtung anerkannt sind.
- Ingenieur Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung - Bescheinigung (12.04.2021)
Die Ingenieurkammer kann bei Vorliegen der Voraussetzungen auf Antrag die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur bescheinigen.
- Ingenieur/-in auswärtig Bauvorlageberechtigung Bescheinigung (12.04.2021)
Als Person, die in einem anderen Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz als Bauvorlageberechtigte niedergelassen ist, sind Sie für gelegentliche grenzüberschreitende Tätigkeiten ohne Eintragung in die Ingenieurliste nach Anmeldung der ersten inländischen Tätigkeit eines Jahres bauvorlageberechtigt, wenn Sie im Herkunftsstaat eine vergleichbare Berechtigung besitzen und dafür den inländischen vergleichbare Anforderungen erfüllen mussten.
- Ingenieur/-in auswärtig grenzüberschreitend Verzeichniseintrag Bescheinigung (04.11.2021)
Wenn Sie Ingenieurleistungen als auswärtige Dienstleister nur gelegentlich grenzüberschreitend erbringen, dürfen sie Bezeichnung „Beratende Ingenieurin“ oder „Beratender Ingenieur“ oder eine entsprechende Wortverbindung ohne Eintragung in die Ingenieurliste führen, wenn ihnen die Ingenieurkammer bestätigt hat, dass sie die Eintragungsvoraussetzungen erfüllen.
- Ingenieur/-in Bauvorlagenberechtigung Eintragung (04.11.2021)
Bauvorlagen für die nicht genehmigungsfreie Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser erstellt sein, die oder der bauvorlageberechtigt ist. Als Ingenieur ist bauvorlageberechtigt, wer in die von der Brandenburgischen Ingenieurkammer geführte Liste mit dem Zusatz Bauvorlageberechtigung eingetragen ist.
- Ingenieur/-in Sachverständige öffentliche Bestellung (16.04.2021)
Die Brandenburgische Ingenieurkammer bestellt und vereidigt Sachverständige für Sachgebiete des Ingenieurwesens.
Sachverständige werden im fachlichen Umfang der Satzungen auch von denm Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern bestellt.
Die öffentliche Bestellung umfasst die Erstattung von Gutachten und andere Sachverständigentätigkeiten wie Beratungen, Überwachungen, Überprüfungen, Erteilung von Bescheinigungen sowie schiedsgutachterliche und schiedsrichterliche Tätigkeiten.
- Ingenieurgesellschaft auswärtige - Verzeichnis Eintragung (12.04.2021)
Gesellschaften beratender Ingenieurinnen und Ingenieure, die in der Bundesrepublik Deutschland nicht in einem Gesellschaftsverzeichnis eingetragen sind (auswärtige Gesellschaften), haben das erstmalige Erbringen von Ingenieurleistungen vor dem Beginn der Ingenieurkammer anzuzeigen. Die auswärtigen Gesellschaften werden auf Grund der Meldung in das entsprechende Verzeichnis bei der Ingenieurkammer eingetragen.
- Ingenieurin Ingenieur EU/EWR/CH-Qualifikation Berufsbezeichnung Erlaubnis (18.10.2021)
Damit Sie die Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ in Deutschland führen dürfen, brauchen Sie eine Erlaubnis. Für die Erlaubnis brauchen Sie die Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation als Ingenieurin oder Ingenieur.
- Ingenieurkammer Mitgliedschaft (12.04.2021)
Die in die Ingenieurliste eingetragenen Ingenieurinnen und Ingenieure bilden als Mitglieder die Brandenburgische Ingenieurkammer (Ingenieurkammer).
- Ingenieurliste Beratende Ingenieure - Eintragung (12.04.2021)
Beratende Ingenieure sind in der Regel freiberuflich tätig und bieten eine eigenverantwortliche und unabhängige Beratung (zum Beispiel in Entwicklung, Planung, Betreuung, Kontrolle und Prüfung) und Sachverständigentätigkeit im Bereich des Ingenieurwesens an. Möchten Sie diese Berufsbezeichnung führen, müssen Sie sich in die von der Landes-Ingenieurkammer geführte Liste der Beratenden Ingenieure eintragen lassen.
- Markscheider/-in EU/EWR/CH-Qualifikation Anerkennung (29.01.2021)
Das für untertägige Aufsuchungs- und Gewinnungsbetriebe vorgeschriebene Risswerk muss von einen anerkannten Markscheider angefertigt und nachgetragen werden (§ 64 Absatz 1 Bundesberggesetz). Anerkannt werden können nur natürliche Personen, die aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation, ihrer Zuverlässigkeit und körperlichen Eignung die Voraussetzungen des § 2 Brandenburgisches Markscheidergesetz erfüllen.
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