Schaustellung von Personen Erlaubnis - Erschienen am 14.04.2021 Wer gewerbsmäßig in seinen Geschäftsräumen die Schaustellung von Personen veranstalten oder seine Geschäftsräume dafür zur Verfügung stellen will, benötigt gemäß § 33a Absatz 1 Gewerbeordnung eine Erlaubnis.
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis - Erschienen am 18.05.2020 Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht beziehungsweise diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträgers und ist gebührenpflichtig.
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit - Erlaubnis - Erschienen am 14.04.2021 Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit Bestätigung des Aufstellortes - Erschienen am 14.04.2021 Die Aufstellung der Spielgeräte darf nur an Orten erfolgen, deren Geeignetheit zuvor von der für den Aufstellort zuständigen Behörde schriftlich bestätigt worden ist. Für jeden Aufstellort brauchen Sie eine Bestätigung der Eignung des Aufstellortes.