Bei Teilnehmern an der Veranstaltung von Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen oder aus besonderem Anlass kann die zuständige Behörde das Feilbieten von Waren ohne Reisegewerbekarte erlauben. Die Erlaubnis kann bereits Gegenstand der Festsetzung der Veranstaltung sein, die gegenüber dem Veranstalter erteilt wird.