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Schlagwort:
Wz 85.53 Fahr- und Flugschulen
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Fahrlehrer - EU/EWR/CH-Berufsqualifikation - Feststellung (08.09.2021)
Sie sind bereits in einem anderen Mitgliedstaat der europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz (Mitglied- oder Vertragsstaat) zur Erteilung von Fahrunterricht berechtigt. Sie wollen im Land Brandenburg Fahrschüler ausbilden, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen.
Fahrschulerlaubnis vorübergehend und gelegentlich - Erteilung (12.04.2021)
Zur Erteilung der Fahrschulerlaubnis an Inhaber eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat sind zusätzlich die Voraussetzungen zu den Sprachkenntnissen, sowie im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildung und Prüfung die Erforderlichkeit einer Eignungsprüfung zu klären. Das Erfordernis des Nachweises von Unterrichtsräumen, -material und -Fahrzeugen gilt auch für die vorübergehende und gelegentliche Fahrausbildung.
Fahrschulerlaubnis zur Niederlassung mit EU-EWR-CH-Qualifikation (09.09.2021)
Die Fahrschulerlaubnis wird auf Antrag für die Klasse(n) BE, A, CE und DE erteilt. Zur Erteilung der Fahrschulerlaubnis an Inhaber eines Befähigungsnachweises aus einem anderen Staat sind zusätzlich die Voraussetzungen zu den Sprachkenntnissen, sowie im Hinblick auf die Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildung und Prüfung die Erforderlichkeit eines Anpassungslehrgangs oder einer Eignungsprüfung zu klären.
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