Versteigerergewerbe - Erlaubnis - Erschienen am 14.04.2021 Wer gewerbsmäßig die Versteigerung fremder beweglicher Sachen, fremder Grundstücke oder fremder Rechte betreibt, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Versteigerergewerbe - öffentlich bestellte Versteigerer - Erschienen am 14.04.2021 Wenn Sie öffentliche Versteigerungen (zwangsweise Pfandverkäufe oder Notverkäufe) durchführen möchten, benötigen Sie hierfür eine öffentliche Bestellung.
Versteigerergewerbe Anzeige einer Versteigerung - Erschienen am 14.04.2021 Der Versteigerer hat jede Versteigerung spätestens zwei Wochen vor dem in Aussicht genommenen Versteigerungstermin anzuzeigen. Die Anzeige ist bei dem zuständigen Ordnungsamt anzuzeigen, in dessen Bezirk die Versteigerung stattfinden soll.