Für eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst (das heißt in der amtlichen Lebensmittelüberwachung) und dem Führen der Berufsbezeichnung “Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in“ ist eine Erlaubnis erforderlich. Um diese Erlaubnis zu bekommen, ist die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation zwingend nötig.