Entscheidung der Steuerberaterkammer über Ihren Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung, Befreiung von einzelnen Prüfgebieten oder auf Befreiung von der Eignungsprüfung auf der Grundlage Ihrer Berufsqualifikation aus dem Herkunftsland. Im Anschluss an die erfolgreich absolvierte Prüfung oder nach Befreiung von der Prüfung: Bestellung zum Steuerberater auf Ihren Antrag durch die zuständige Steuerberaterkammer.