Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht Registrierung - Erschienen am 14.04.2021 Natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die bei der zuständigen Behörde registriert sind, dürfen aufgrund besonderer Sachkunde Rechtsdienstleistungen in einem ausländischen Recht erbringen.
Rechtsdienstleistungen vorübergehende - Verzeichniseintrag - Erschienen am 14.04.2021 Die Eintragung grenzüberschreitend Tätiger Rechtsdienstleister in das Rechtsdienstleistungsregister ist nicht konstitutiv. Die Aufnahme der Tätigkeit kann bereits mit der vollständigen Meldung an die zuständige Behörde erfolgen. Die Registrierung erfolgt nur vorübergehend für ein Jahr (§ 15 Absatz 2 Satz 3 RDG). Wird eine Wiederholungsmeldung erstattet, wird die Registrierung um ein Jahr verlängert.
Rentenberatung (außergerichtliche Rechtsdienstleistung), Erlaubnis - Erschienen am 14.04.2021 Natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die bei der zuständigen Behörde registriert sind, dürfen aufgrund besonderer Sachkunde Rentenberatungen erbringen.