Außergerichtliche Rechtsdienstleistungen Rentenberatung Registrierung

Beschreibung

  • Registrierung von Rentenberaterinnen und Rentenberatern
  • Pflege des Rechtsdienstleistungsregisters im Bereich Rentenberatung
  • Prüfung von Anträgen auf Erbringung von Rechtsdienstleistungen für den Bereich der Rentenberatung auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufständigen Versorgung mit entsprechender Eintragung in das Rechtsdienstleistungsregister,
  • Untersagung von Rechtsdienstleistungen im Bereich der Rentenberatung und entsprechender Vollzug im Rechtsdienstleistungsregister,
  • sonstige Änderungen der Registrierung

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Registrierung als Rechtsdienstleister auf dem Gebiet der Rentenberatung;
  • Zeugnisse zum Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde;
  • polizeiliches Führungszeugnis;
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindesversicherungssumme von EUR 250.000 für jeden Versicherungsfall;
  • Erklärung über geordnete Vermögensverhältnisse (keine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, keine Eintragung nach § 26 Abs. 2 Insolvenzverordnung, § 915 Zivilprozessordnung).

Voraussetzungen

§ 12 Abs. 1 RDG:

  • persönliche Eignung und Zuverlässigkeit;
  • theoretische und praktische Sachkunde in dem Bereich oder Teilbereich des § 10 Abs. 1, in denen die Rechtsdienstleistungen erbracht werden sollten;
  • eine Berufshaftpflichtversicherung.

Kosten

EUR 150,00 (Gebührentatbestand 301 des Gebührenverzeichnisses zur Justizverwaltungskostenordnung)

Formulare

Antragsformular (PDF-Datei)

Hinweis

Beschreibung

  • Registrierung von Rentenberaterinnen und Rentenberatern
  • Pflege des Rechtsdienstleistungsregisters im Bereich Rentenberatung
  • Prüfung von Anträgen auf Erbringung von Rechtsdienstleistungen für den Bereich der Rentenberatung auf dem Gebiet der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung des sozialen Entschädigungsrechts, des übrigen Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrechts mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufständigen Versorgung mit entsprechender Eintragung in das Rechtsdienstleistungsregister,
  • Untersagung von Rechtsdienstleistungen im Bereich der Rentenberatung und entsprechender Vollzug im Rechtsdienstleistungsregister,
  • sonstige Änderungen der Registrierung

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Registrierung als Rechtsdienstleister auf dem Gebiet der Rentenberatung;
  • Zeugnisse zum Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde;
  • polizeiliches Führungszeugnis;
  • Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindesversicherungssumme von EUR 250.000 für jeden Versicherungsfall;
  • Erklärung über geordnete Vermögensverhältnisse (keine Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, keine Eintragung nach § 26 Abs. 2 Insolvenzverordnung, § 915 Zivilprozessordnung).

Voraussetzungen

§ 12 Abs. 1 RDG:

  • persönliche Eignung und Zuverlässigkeit;
  • theoretische und praktische Sachkunde in dem Bereich oder Teilbereich des § 10 Abs. 1, in denen die Rechtsdienstleistungen erbracht werden sollten;
  • eine Berufshaftpflichtversicherung.

Kosten

EUR 150,00 (Gebührentatbestand 301 des Gebührenverzeichnisses zur Justizverwaltungskostenordnung)

Formulare

Antragsformular (PDF-Datei)

Hinweis

Bei der Erstellung des Eintrags wurde die bestehende Rechtslage sorgfältig berücksichtigt. Gleichwohl können die Angaben insbesondere durch Rechtsänderungen fehlerhaft werden. Jedem Hinweis auf einen Korrekturbedarf wird nachgegangen.

Bei der Erstellung des Eintrags wurde die bestehende Rechtslage sorgfältig berücksichtigt. Gleichwohl können die Angaben insbesondere durch Rechtsänderungen fehlerhaft werden. Jedem Hinweis auf einen Korrekturbedarf wird nachgegangen.