Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis - Erschienen am 12.04.2021 Wenn Sie gewerbsmäßig als Finanzanlagenvermittler oder Finanzanlagenberater tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
Honorar-Finanzanlagenberater - Erlaubnis - Erschienen am 12.04.2021 Sie benötigen für Ihre Tätigkeit als Honorar-Finanzanlagenberater mit einem bestimmten Tätigkeitsbereich eine gewerberechtliche Erlaubnis, wenn Sie von Ihren Kunden eine Honorar erhalten und keine Provision von den Anbietern der Anlagemöglichkeiten.
Immobiliardarlehensvermittler - Erlaubnis - Erschienen am 12.04.2021 Sie benötigen eine Erlaubnis für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler, wenn Sie gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermitteln wollen.
Makler, Anlageberater, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter, Baubetreuer Erlaubnis - Erschienen am 13.04.2021 Wer - als Makler, Anlageberater, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter und Baubetreuer - fremde Vermögensinteressen gewerbsmäßig verwalten will, benötigt eine Erlaubnis.