Schlagwort:
Wz 66.19 Sonstige mit Finanzdienstleistungen verbundene Tätigkeiten
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- Finanzanlagenvermittler - Erlaubnis (12.04.2021)
Wenn Sie gewerbsmäßig als Finanzanlagenvermittler oder Finanzanlagenberater tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.
- Honorar-Finanzanlagenberater - Erlaubnis (12.04.2021)
Sie benötigen für Ihre Tätigkeit als Honorar-Finanzanlagenberater mit einem bestimmten Tätigkeitsbereich eine gewerberechtliche Erlaubnis, wenn Sie von Ihren Kunden eine Honorar erhalten und keine Provision von den Anbietern der Anlagemöglichkeiten.
- Immobiliardarlehensvermittler - Erlaubnis (12.04.2021)
Sie benötigen eine Erlaubnis für die Tätigkeit als Immobiliardarlehensvermittler, wenn Sie gewerbsmäßig Immobiliar-Verbraucherdarlehen im Sinne des § 491 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder entsprechende entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne des § 506 des Bürgerlichen Gesetzbuchs vermitteln wollen.
- Makler, Anlageberater, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter, Baubetreuer Erlaubnis (13.04.2021)
Wer - als Makler, Anlageberater, Bauträger, Wohnimmobilienverwalter und Baubetreuer - fremde Vermögensinteressen gewerbsmäßig verwalten will, benötigt eine Erlaubnis.
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