Für die Durchführung gewerbsmäßiger Transporte mit Fahrzeugen ab 3,5 Tonnen benötigen Sie eine Güterkraftverkehrserlaubnis.
Eine der Voraussetzungen ist der Nachweis der fachlichen Eignung.
Das Unternehmen oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person muss fachlich geeignet sein. Der Nachweis erfolgt mit einer Bescheinigung, in der Regel über eine abgelegte Prüfung der Sachkunde.