Sondernutzung von Straßen Erlaubnis - Erschienen am 18.05.2020 Eine Benutzung des öffentlichen Straßenraums, die über den Gemeingebrauch hinausgeht beziehungsweise diesen einschränkt, stellt eine Sondernutzung dar. Sie bedarf der Erlaubnis des Straßenbaulastträgers und ist gebührenpflichtig.
Wanderlager Anzeige Bestätigung - Erschienen am 14.04.2021 Die Veranstaltung eines Wanderlagers zum Vertrieb von Waren oder Dienstleistungen ist zwei Wochen vor Beginn der für den Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzuzeigen, wenn auf die Veranstaltung durch öffentliche Ankündigung hingewiesen werden soll.