Anerkennung einer europäischen Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz für die Laufbahnen im Justizwachmeisterdienst, als Gerichtsvollzieher, im Justizdienst, im Vollzugsdienst bei Justizvollzugsanstalten, im Amtsanwaltsdienst, als Rechtspfleger, im Krankenpflegedienst, im Werkdienst, im pädagogischen Dienst, im psychologischen Dienst, im soziologischen Dienst oder im strafrechtlichen Ermittlungsdienst in Wirtschaftsstrafsachen.