Ende des Jahres 2020 wird das EAP-Portal im Aufbau im Wesentlichen unverändert 11 Jahre bestehen. Dann befinden wir uns in der Mitte eines Übergangsprozesses, der in den nächsten Tagen mit der Freischaltung eines neuen Portals beginnt, das zunächst probehalber unter der Adresse eap21.brandenburg.de zu finden sein soll und ab der Monatsmitte Januar 2021 an die Stelle des bisherigen Portals treten wird. Dabei wird das alte Portal aus dem neuen heraus noch bis Ende Januar 2021 für die Abwicklung laufender Fälle zur Verfügung stehen.
Das bedeutet auch, wer noch nicht abgemeldet ist und auf Inhalte der eigenen Fallakte zugreifen will, kann dies längstens bis Ende Januar 2021 tun. Unberührt hiervon bleibt die Aktenführung bei den zuständigen Behörden, die Sie aus der Abwicklung Ihrer Vorgänge kennen.
Persönliche Checkliste für die Aufnahme einer Dienstleistungstätigkeit Anmeldung zur elektronischen Verfahrensabwicklung (Antrags-Assistent)
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