Verantwortliche oder Verantwortlicher für Veranstaltungstechnik Befähigungszeugnis Ausstellung

Beschreibung

Verantwortliche für Veranstaltungstechnik erhalten nach Maßgabe der Berliner Betriebs-Verordnung (§ 33 BetrVo) bzw. der Brandenburgischen Versammlungsstättenverordnung (§ 39 BbgVStättV) auf Antrag ein Befähigungszeugnis durch die IHK Berlin. Verantwortliche für Veranstaltungstechnik sind Geprüfte Meister für Veranstaltungstechnik, Absolventen dieser Prüfung mit bestandenem fachrichtungsspezifischen Prüfungsteil, Hochschulabsolventen der Fachrichtung Theater- und Veranstaltungstechnik mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung in der Veranstaltungstechnik nach ihrem Abschluss und technische Fachkräfte, die das Befähigungszeugnis nach den bisher geltenden Vorschriften (auch in einem anderen Bundesland) erworben haben.

Beschreibung

Verantwortliche für Veranstaltungstechnik erhalten nach Maßgabe der Berliner Betriebs-Verordnung (§ 33 BetrVo) bzw. der Brandenburgischen Versammlungsstättenverordnung (§ 39 BbgVStättV) auf Antrag ein Befähigungszeugnis durch die IHK Berlin. Verantwortliche für Veranstaltungstechnik sind Geprüfte Meister für Veranstaltungstechnik, Absolventen dieser Prüfung mit bestandenem fachrichtungsspezifischen Prüfungsteil, Hochschulabsolventen der Fachrichtung Theater- und Veranstaltungstechnik mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung in der Veranstaltungstechnik nach ihrem Abschluss und technische Fachkräfte, die das Befähigungszeugnis nach den bisher geltenden Vorschriften (auch in einem anderen Bundesland) erworben haben.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

  1. Zeugniskopie der Abschlussprüfung als „Geprüfte/r Meister/in für Veranstaltungstechnik“ oder
  2. Nachweis des erfolgreich abgelegten fachrichtungsspezifischen Prüfungsteils gem. der Verordnung „Geprüfte/r Meister/in für Veranstaltungstechnik“ vom 26. Januar 1997 in der jeweils geltenden Fassung oder
  3. Zeugniskopie des Befähigungszeugnisses nach den bis zum Inkrafttreten der Versammlungsstättenverordnung geltenden Vorschriften oder
  4. Zeugniskopie der Abschlussprüfung im Studium der Fachrichtung Theater- oder Veranstaltungstechnik und Beruflicher Werdegang in tabellarischer Form und Nachweis einer mindestens einjährigen Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums unter Anleitung eines Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik. Eine Bescheinigung der Dauer der Berufserfahrung reicht nicht aus. Es sind durch den Arbeitgeber, z.B. Betriebsleiter oder Technischen Direktor, die berufsspezifischen Inhalte nachzuweisen.
  5. Ausbildungsnachweis aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der entsprechend den europäischen Richtlinien zur Anerkennung von Berufsqualifikationen vorstehend genannten Ausbildungen gleichgestellt ist.

Erforderliche Unterlagen

  1. Zeugniskopie der Abschlussprüfung als „Geprüfte/r Meister/in für Veranstaltungstechnik“ oder
  2. Nachweis des erfolgreich abgelegten fachrichtungsspezifischen Prüfungsteils gem. der Verordnung „Geprüfte/r Meister/in für Veranstaltungstechnik“ vom 26. Januar 1997 in der jeweils geltenden Fassung oder
  3. Zeugniskopie des Befähigungszeugnisses nach den bis zum Inkrafttreten der Versammlungsstättenverordnung geltenden Vorschriften oder
  4. Zeugniskopie der Abschlussprüfung im Studium der Fachrichtung Theater- oder Veranstaltungstechnik und Beruflicher Werdegang in tabellarischer Form und Nachweis einer mindestens einjährigen Berufserfahrung nach Abschluss des Studiums unter Anleitung eines Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik. Eine Bescheinigung der Dauer der Berufserfahrung reicht nicht aus. Es sind durch den Arbeitgeber, z.B. Betriebsleiter oder Technischen Direktor, die berufsspezifischen Inhalte nachzuweisen.
  5. Ausbildungsnachweis aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, der entsprechend den europäischen Richtlinien zur Anerkennung von Berufsqualifikationen vorstehend genannten Ausbildungen gleichgestellt ist.

Voraussetzungen

Sie sind:

  1. Geprüfte Meisterin oder Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik,
  2. technische Fachkraft mit bestandenem fachrichtungsspezifischen Teil der Prüfung nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit den §§ 5, 6 oder 7 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik“ in den Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle in der jeweiligen Fachrichtung,
  3. Hochschulabsolventin und Hochschulabsolvent mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss der Fachrichtung Theater- oder Veranstaltungstechnik mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung im technischen Betrieb von Bühnen, Studios oder Mehrzweckhallen in der jeweiligen Fachrichtung, denen die Industrie- und Handelskammer zu Berlin ein Befähigungszeugnis noch nicht ausgestellt hat,
  4. technische Bühnen- und Studiofachkraft, die das Befähigungszeugnis nach den vor dem 5. Januar 2018 geltenden Vorschriften erworben hat oder die Tätigkeit als technische Bühnen- und Studiofachkraft ohne Befähigungszeugnis ausüben durfte und in den letzten drei Jahren ausgeübt hat oder
  5. in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gleichwertig ausgebildet worden und belegen dies durch einen Ausbildungsnachweis, der entsprechend den europäischen Richtlinien zur Anerkennung von Berufsqualifikationen vorstehend genannten Ausbildungen gleichgestellt ist.

Sie haben Ihren Wohnsitz im Land Brandenburg. Sie beantragen die Ausstellung eines Befähigungsnachweises für Verantwortliche für Veranstaltungstechnik bei der IHK zu Berlin.

Voraussetzungen

Sie sind:

  1. Geprüfte Meisterin oder Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik,
  2. technische Fachkraft mit bestandenem fachrichtungsspezifischen Teil der Prüfung nach § 3 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit den §§ 5, 6 oder 7 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Meister für Veranstaltungstechnik/Geprüfte Meisterin für Veranstaltungstechnik“ in den Fachrichtungen Bühne/Studio, Beleuchtung, Halle in der jeweiligen Fachrichtung,
  3. Hochschulabsolventin und Hochschulabsolvent mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss der Fachrichtung Theater- oder Veranstaltungstechnik mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung im technischen Betrieb von Bühnen, Studios oder Mehrzweckhallen in der jeweiligen Fachrichtung, denen die Industrie- und Handelskammer zu Berlin ein Befähigungszeugnis noch nicht ausgestellt hat,
  4. technische Bühnen- und Studiofachkraft, die das Befähigungszeugnis nach den vor dem 5. Januar 2018 geltenden Vorschriften erworben hat oder die Tätigkeit als technische Bühnen- und Studiofachkraft ohne Befähigungszeugnis ausüben durfte und in den letzten drei Jahren ausgeübt hat oder
  5. in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gleichwertig ausgebildet worden und belegen dies durch einen Ausbildungsnachweis, der entsprechend den europäischen Richtlinien zur Anerkennung von Berufsqualifikationen vorstehend genannten Ausbildungen gleichgestellt ist.

Sie haben Ihren Wohnsitz im Land Brandenburg. Sie beantragen die Ausstellung eines Befähigungsnachweises für Verantwortliche für Veranstaltungstechnik bei der IHK zu Berlin.

Verfahrensablauf

Nach der Antragsstellung, bevorzugt mit dem Formular der IHK zu Berlin für Antragsteller aus Brandenburg, mit den dazu erforderlichen Unterlagen wird die Gebühr erhoben und der Antrag geprüft. Stören Sie sich bitte nicht daran, dass das Antragsformular noch eine frühere Fassung der Versammlungsstättenverordnung nennt.

Verfahrensablauf

Nach der Antragsstellung, bevorzugt mit dem Formular der IHK zu Berlin für Antragsteller aus Brandenburg, mit den dazu erforderlichen Unterlagen wird die Gebühr erhoben und der Antrag geprüft. Stören Sie sich bitte nicht daran, dass das Antragsformular noch eine frühere Fassung der Versammlungsstättenverordnung nennt.

Kosten

EUR 50,00 nach der Gebührenordnung der IHK Berlin.

Kosten

EUR 50,00 nach der Gebührenordnung der IHK Berlin.

Hinweise

Die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Befähigungszeugnisse werden anerkannt. Antragsteller mit Wohnsitz außerhalb von Berlin oder dem Land Brandenburg wenden sich an die in ihrem Bundesland nach der dortigen Versammlungsstättenverordnung zuständigen Stelle.

Hinweise

Die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland ausgestellten Befähigungszeugnisse werden anerkannt. Antragsteller mit Wohnsitz außerhalb von Berlin oder dem Land Brandenburg wenden sich an die in ihrem Bundesland nach der dortigen Versammlungsstättenverordnung zuständigen Stelle.

Zuständige Stelle

Zuständig für die Ausstellung eines Befähigungsnachweises für Antragsteller, die im Land Brandenburg wohnen, ist die
Industrie- und Handelskammer zu Berlin
Fasanenstraße 85
10623 Berlin
Telefon: +49 30 31510-814
Telefax: +49 30 31510-173
E-Mail: service@berlin.ihk.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr,
Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr

Zuständige Stelle

Zuständig für die Ausstellung eines Befähigungsnachweises für Antragsteller, die im Land Brandenburg wohnen, ist die
Industrie- und Handelskammer zu Berlin
Fasanenstraße 85
10623 Berlin
Telefon: +49 30 31510-814
Telefax: +49 30 31510-173
E-Mail: service@berlin.ihk.de
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:00 - 17:00 Uhr,
Freitag: 08:00 - 16:00 Uhr

Bei der Erstellung des Eintrags wurde die bestehende Rechtslage sorgfältig berücksichtigt. Gleichwohl können die Angaben insbesondere durch Rechtsänderungen fehlerhaft werden. Jedem Hinweis auf einen Korrekturbedarf wird nachgegangen.

Bei der Erstellung des Eintrags wurde die bestehende Rechtslage sorgfältig berücksichtigt. Gleichwohl können die Angaben insbesondere durch Rechtsänderungen fehlerhaft werden. Jedem Hinweis auf einen Korrekturbedarf wird nachgegangen.