Veranstaltungen Änderung der Festsetzung

Beschreibung

Änderung der Festsetzungen einer Messe, eines Marktes, einer Ausstellung oder eines Volksfestes ohne Ermessen auf Antrag

Auf Antrag des Veranstalters hat die zuständige Behörde die Festsetzung zu ändern. Dabei ist zu prüfen, ob die Festsetzung, wäre sie mit dem zu ändernden Inhalt beantragt worden, auch erteilt worden wäre.

Rechtsgrundlage

Voraussetzungen

Die zuständige Behörde hat auf Ihren Antrag hin eine gewerbliche Veranstaltung nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz festgesetzt. Sie beantragen die Änderung der Festsetzung, ohne den Gegenstand der Veranstaltung zu ändern. Die geänderte Festsetzung hat einen Inhalt, der keinen der Gründe zur zwingenden Ablehnung der Festsetzung darstellt.

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Änderung der Festsetzung beim zuständigen örtlichen Gewerbeamt. Die geänderte Festsetzung wird erteilt oder abgelehnt falls in der geänderten Festsetzung ein Ablehnungsgrund nach § 69a verwirklicht wird. Es ist auch eine Änderung mit Auflagen zum Schutz der Allgemeinheit möglich

Erforderliche Unterlagen

Erforderlich sind Unterlagen wie beim Antrag auf Festsetzung bezogen auf die beantragte Änderung, also etwa Nachweise über die Verfügbarkeit des Veranstaltungsortes zu der Zeit der Veranstaltung, wenn eines dieser Merkmale sich ändert. Ein Führungszeugnis und ggf. Gewerbezentralregisterauszug bei Änderung des Leiters der Veranstaltung. Teilnehmerbedingungen bei Änderungen des Teilnehmerkreises gegenüber dem Erstantrag.

Kosten

25 % der Gebühr für die Festsetzung der Veranstaltung, für die ein Gebührenrahmen von EUR 50 bis EUR 2.000 gilt (Tarifstellen 2.3.1 und 2.3.2 der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO).

Fristen

Die Änderung ist so frühzeitig zu beantragen, dass die zuständige Behörde den Antrag prüfen kann.

Hinweise

Mit gewerblichen Veranstaltungen können auch die Erfordernisse weiterer Anträge verbunden sein wie zur Erzielung von Sondernutzungserlaubnissen für den Straßenraum, Genehmigungen für Werbeanlagen, soweit erforderlich, Gebühren für musikalische Beschallung Ausnahmen von Schallschutzvorgaben je nach den Umständen des Einzelfalles.

Beschreibung

Änderung der Festsetzungen einer Messe, eines Marktes, einer Ausstellung oder eines Volksfestes ohne Ermessen auf Antrag

Auf Antrag des Veranstalters hat die zuständige Behörde die Festsetzung zu ändern. Dabei ist zu prüfen, ob die Festsetzung, wäre sie mit dem zu ändernden Inhalt beantragt worden, auch erteilt worden wäre.

Rechtsgrundlage

Voraussetzungen

Die zuständige Behörde hat auf Ihren Antrag hin eine gewerbliche Veranstaltung nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeiten und Platz festgesetzt. Sie beantragen die Änderung der Festsetzung, ohne den Gegenstand der Veranstaltung zu ändern. Die geänderte Festsetzung hat einen Inhalt, der keinen der Gründe zur zwingenden Ablehnung der Festsetzung darstellt.

Verfahrensablauf

Sie beantragen die Änderung der Festsetzung beim zuständigen örtlichen Gewerbeamt. Die geänderte Festsetzung wird erteilt oder abgelehnt falls in der geänderten Festsetzung ein Ablehnungsgrund nach § 69a verwirklicht wird. Es ist auch eine Änderung mit Auflagen zum Schutz der Allgemeinheit möglich

Erforderliche Unterlagen

Erforderlich sind Unterlagen wie beim Antrag auf Festsetzung bezogen auf die beantragte Änderung, also etwa Nachweise über die Verfügbarkeit des Veranstaltungsortes zu der Zeit der Veranstaltung, wenn eines dieser Merkmale sich ändert. Ein Führungszeugnis und ggf. Gewerbezentralregisterauszug bei Änderung des Leiters der Veranstaltung. Teilnehmerbedingungen bei Änderungen des Teilnehmerkreises gegenüber dem Erstantrag.

Kosten

25 % der Gebühr für die Festsetzung der Veranstaltung, für die ein Gebührenrahmen von EUR 50 bis EUR 2.000 gilt (Tarifstellen 2.3.1 und 2.3.2 der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAEGebO).

Fristen

Die Änderung ist so frühzeitig zu beantragen, dass die zuständige Behörde den Antrag prüfen kann.

Hinweise

Mit gewerblichen Veranstaltungen können auch die Erfordernisse weiterer Anträge verbunden sein wie zur Erzielung von Sondernutzungserlaubnissen für den Straßenraum, Genehmigungen für Werbeanlagen, soweit erforderlich, Gebühren für musikalische Beschallung Ausnahmen von Schallschutzvorgaben je nach den Umständen des Einzelfalles.