Prüfung als Steuerberaterin / Steuerberater Zulassung
Beschreibung
Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung setzt die Zulassung voraus. Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung erfordert nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Fachliche Qualifikation und
- Praktische Tätigkeit.
Die Prüfung muss vor einem Prüfungsausschuss abgelegt werden, der bei der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde zu bilden ist.
Rechtsgrundlage
§§ 35 ff. Steuerberatungsgesetz (StBerG). §§ 35 StBerG
Erforderliche Unterlagen
Dem Zulassungsantrag beizufügen sind:
- ein Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person und dem beruflichen Werdegang,
- ein Passbild, nicht älter als ein Jahr sowie
die Nachweise über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen, also Nachweise über die Vorbildung und Tätigkeitsbescheinigungen der Arbeitgeber über Art und Umfang Ihrer praktischen Tätigkeiten:
Voraussetzungen
- Der erfolgreiche Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines anderen Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung.
- Es ist eine praktische Tätigkeit nachzuweisen. Die Dauer dieser Tätigkeit ist von der Regelstudienzeit des abgeschlossenen Hochschulstudiums abhängig. Bei mindestens acht Semestern sind zwei Jahre notwendig, bei weniger als acht Semestern müssen drei Jahre praktischer Tätigkekeit geleistet werden.
Alternativen:
- Sie werden auch zur Steuerberaterprüfung zugelassen, wenn Sie nach Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung auf dem Gebiet des Steuerrechtes zehn Jahre praktisch tätig waren. Im Falle der erfolgreich abgelegten Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt reduziert sich dieser Zeitraum auf sieben Jahre praktischer Tätigkeit.
- Ebenso können Angehörige des gehobenen Beamtendienstes oder vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung zur Prüfung zugelassen werden, wenn sie mindestens sieben Jahre als Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung praktisch tätig gewesen sind.
Die praktische Tätigkeit muss zu mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der Bundes- und Landessteuern erfolgt sein.
Kosten
Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist kostenpflichtig.
Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Prüfung hat der Bewerber eine Gebühr von EUR 200,00, für die Prüfung selbst eine Gebühr von EUR 1.000,00 Euro an die zuständige Stelle zu zahlen.
Verfahrensablauf
Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung müssen nach den Weisungen des amtlichen Vordrucks für den Zulassungsantrag beigefügt werden.
Der Antrag richtet sich an die Steuerberaterkammerin deren Zuständigkeitsbereich Sie vorwiegend beruflich tätig sind oder an die Kammer, die für Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständig ist, sofern Sie keiner Tätigkeit nachgehen.
Die Steuerberaterkammern haben sich darauf geeinigt, die Frist zur Stellung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung auf den 30. April eines jeden Jahres festzulegen und die Frist zur Zahlung der Prüfungsgebühr auf den 31. Juli eines jeden Jahres.
Fristen
keine für die Tätigkeit der Steuerberaterkammer
Formulare
Die Steruerberaterkammer Brandenburg stellt den Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterpüfung online als ausfüllbares PDF-Formular zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer. Dort findet sich auch ein Formular zur Beantragung einer verbindlichen Auskunft über den Verfahrenstand.
Beschreibung
Die Teilnahme an der Steuerberaterprüfung setzt die Zulassung voraus. Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung erfordert nach dem Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Fachliche Qualifikation und
- Praktische Tätigkeit.
Die Prüfung muss vor einem Prüfungsausschuss abgelegt werden, der bei der für die Finanzverwaltung zuständigen obersten Landesbehörde zu bilden ist.
Rechtsgrundlage
§§ 35 ff. Steuerberatungsgesetz (StBerG). §§ 35 StBerG
Erforderliche Unterlagen
Dem Zulassungsantrag beizufügen sind:
- ein Lebenslauf mit genauen Angaben zur Person und dem beruflichen Werdegang,
- ein Passbild, nicht älter als ein Jahr sowie
die Nachweise über das Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen, also Nachweise über die Vorbildung und Tätigkeitsbescheinigungen der Arbeitgeber über Art und Umfang Ihrer praktischen Tätigkeiten:
Voraussetzungen
- Der erfolgreiche Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums oder eines anderen Hochschulstudiums mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung.
- Es ist eine praktische Tätigkeit nachzuweisen. Die Dauer dieser Tätigkeit ist von der Regelstudienzeit des abgeschlossenen Hochschulstudiums abhängig. Bei mindestens acht Semestern sind zwei Jahre notwendig, bei weniger als acht Semestern müssen drei Jahre praktischer Tätigkekeit geleistet werden.
Alternativen:
- Sie werden auch zur Steuerberaterprüfung zugelassen, wenn Sie nach Abschluss einer kaufmännischen Ausbildung auf dem Gebiet des Steuerrechtes zehn Jahre praktisch tätig waren. Im Falle der erfolgreich abgelegten Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt reduziert sich dieser Zeitraum auf sieben Jahre praktischer Tätigkeit.
- Ebenso können Angehörige des gehobenen Beamtendienstes oder vergleichbare Angestellte der Finanzverwaltung zur Prüfung zugelassen werden, wenn sie mindestens sieben Jahre als Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung praktisch tätig gewesen sind.
Die praktische Tätigkeit muss zu mindestens 16 Wochenstunden auf dem Gebiet der Bundes- und Landessteuern erfolgt sein.
Kosten
Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist kostenpflichtig.
Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Prüfung hat der Bewerber eine Gebühr von EUR 200,00, für die Prüfung selbst eine Gebühr von EUR 1.000,00 Euro an die zuständige Stelle zu zahlen.
Verfahrensablauf
Nachweise über das Vorliegen der Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung müssen nach den Weisungen des amtlichen Vordrucks für den Zulassungsantrag beigefügt werden.
Der Antrag richtet sich an die Steuerberaterkammerin deren Zuständigkeitsbereich Sie vorwiegend beruflich tätig sind oder an die Kammer, die für Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständig ist, sofern Sie keiner Tätigkeit nachgehen.
Die Steuerberaterkammern haben sich darauf geeinigt, die Frist zur Stellung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung auf den 30. April eines jeden Jahres festzulegen und die Frist zur Zahlung der Prüfungsgebühr auf den 31. Juli eines jeden Jahres.
Fristen
keine für die Tätigkeit der Steuerberaterkammer
Formulare
Die Steruerberaterkammer Brandenburg stellt den Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterpüfung online als ausfüllbares PDF-Formular zur Verfügung.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Steuerberaterkammer. Dort findet sich auch ein Formular zur Beantragung einer verbindlichen Auskunft über den Verfahrenstand.
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle
Für das Gebiet des Landes Brandenburg ist die zuständige Kammer die
Für das Gebiet des Landes Brandenburg ist die zuständige Kammer die
Zuständige Stelle
Zuständige Stelle
Für das Gebiet des Landes Brandenburg ist die zuständige Kammer die
Für das Gebiet des Landes Brandenburg ist die zuständige Kammer die