Steuerberaterin Steuerberater - Bestellung
Beschreibung
Bestellung als Steuerberater/Steuerberaterin bei beabsichtigter beruflicher Niederlassung im Land Brandenburg.
Die Bestellung als Steuerberater/Steuerberaterin gemäß § 40 Steuerberatungsgesetz (StBerG) erfolgt nach bestandener Steuerberaterprüfung oder nach der Befreiung von der Steuerberaterprüfung auf Antrag durch die zuständige Steuerberaterkammer.
Rechtsgrundlagen
- § 40 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- § 34 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Bestellung als Steuerberater/Steuerberaterin nach amtlichem Vordruck unter Angabe von:
- Wohnsitz oder Anschrift des vorwiegenden Aufenthaltsortes
- Beruf und Ort der beruflichen Tätigkeit
- Ort der beabsichtigten beruflichen Niederlassung
- Zeitpunkt und Stelle des Bestehens der Steuerberaterprüfung bzw. der Befreiuung von der Prüfung
- evtl. früheren Anträgen auf Bestellung
- Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Erklärung darüber, ob der Antragsteller innerhalb der letzten zwölf Monate strafgerichtlich verurteilt worden ist und ob gegen ihn ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist; entsprechendes gilt für berufsgerichtliche Verfahren sowie für Bußgeldverfahren nach der Abgabenordnung und nach dem Steuerberatungsgesetz
- ggf. Tätigkeiten, die neben dem Beruf als Steuerberater ausgeübt werden sollen
- Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei der zuständigen Steuerberaterkammer
Dem Antrag sind beizufügen:
- eine beglaubigte Abschrift der Bescheinigung der zuständigen Stelle über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung oder die Befreiung von dieser Prüfung
- ein Passbild
- Versicherungsbestätigung
Für Bewerber, die von der Prüfung befreit wurden:
- eine Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen ihn verhängt worden sind und ob disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen ihn anhängig sind oder innerhalb der letzten zwölf Monate anhängig waren
Für Bewerber, die Rechtsanwalt, niedergelassener europäischer Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer sind:
- Bescheinigung der für ihn zuständigen Berufsorganisation oder sonst zuständigen Stelle, dass keine Tatsachen bekannt sind, die die Rücknahme oder den Widerruf der Zulassung oder Bestellung oder die Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens gegen ihn rechtfertigen
Voraussetzungen
- Bestehen der Steuerberaterprüfung oder Befreiung von der Steuerberaterprüfung
- persönliche Eignung des Antragstellers als Steuerberater/Steuerberaterin
- Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
Kosten
EUR 150,00 bis EUR 180,00 (Gebührenordnung der Steuerberaterkammer)
Verfahrensablauf
- der Antrag auf Bestellung oder Wiederbestellung als Steuerberater/in ist bei der zuständigen Steuerberaterkammer nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu stellen
- bei beabsichtigter beruflicher Niederlassung im Ausland ist für die Bestellung die Steuerberaterkammer zuständig, in deren Kammerbezirk die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde Ihren Sitz hat und den Bewerber geprüft oder von der Prüfung befreit hat
- Prüfung der Angaben des Bewerbers auf Vollständigkeit und Richtigkeit; ggf. weitere erforderliche Ermittlungen vor der Entscheidung über die Bestellung
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Prüfung aller erforderlichen Unterlagen des zu bearbeitenden Einzelfalls ab.
Formulare
Antragsformular der Steuerberaterkammer Brandenburg (abrufbar unter www.stbk-brandenburg.de)
Publikationen
Beschreibung
Bestellung als Steuerberater/Steuerberaterin bei beabsichtigter beruflicher Niederlassung im Land Brandenburg.
Die Bestellung als Steuerberater/Steuerberaterin gemäß § 40 Steuerberatungsgesetz (StBerG) erfolgt nach bestandener Steuerberaterprüfung oder nach der Befreiung von der Steuerberaterprüfung auf Antrag durch die zuständige Steuerberaterkammer.
Rechtsgrundlagen
- § 40 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- § 34 Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB)
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Bestellung als Steuerberater/Steuerberaterin nach amtlichem Vordruck unter Angabe von:
- Wohnsitz oder Anschrift des vorwiegenden Aufenthaltsortes
- Beruf und Ort der beruflichen Tätigkeit
- Ort der beabsichtigten beruflichen Niederlassung
- Zeitpunkt und Stelle des Bestehens der Steuerberaterprüfung bzw. der Befreiuung von der Prüfung
- evtl. früheren Anträgen auf Bestellung
- Erklärung über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
- Erklärung darüber, ob der Antragsteller innerhalb der letzten zwölf Monate strafgerichtlich verurteilt worden ist und ob gegen ihn ein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungsverfahren anhängig ist; entsprechendes gilt für berufsgerichtliche Verfahren sowie für Bußgeldverfahren nach der Abgabenordnung und nach dem Steuerberatungsgesetz
- ggf. Tätigkeiten, die neben dem Beruf als Steuerberater ausgeübt werden sollen
- Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei der zuständigen Steuerberaterkammer
Dem Antrag sind beizufügen:
- eine beglaubigte Abschrift der Bescheinigung der zuständigen Stelle über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung oder die Befreiung von dieser Prüfung
- ein Passbild
- Versicherungsbestätigung
Für Bewerber, die von der Prüfung befreit wurden:
- eine Erklärung darüber, ob innerhalb der letzten zwölf Monate disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen ihn verhängt worden sind und ob disziplinarrechtliche Ermittlungen gegen ihn anhängig sind oder innerhalb der letzten zwölf Monate anhängig waren
Für Bewerber, die Rechtsanwalt, niedergelassener europäischer Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder vereidigter Buchprüfer sind:
- Bescheinigung der für ihn zuständigen Berufsorganisation oder sonst zuständigen Stelle, dass keine Tatsachen bekannt sind, die die Rücknahme oder den Widerruf der Zulassung oder Bestellung oder die Einleitung eines berufsgerichtlichen Verfahrens gegen ihn rechtfertigen
Voraussetzungen
- Bestehen der Steuerberaterprüfung oder Befreiung von der Steuerberaterprüfung
- persönliche Eignung des Antragstellers als Steuerberater/Steuerberaterin
- Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
Kosten
EUR 150,00 bis EUR 180,00 (Gebührenordnung der Steuerberaterkammer)
Verfahrensablauf
- der Antrag auf Bestellung oder Wiederbestellung als Steuerberater/in ist bei der zuständigen Steuerberaterkammer nach amtlich vorgeschriebenen Vordruck zu stellen
- bei beabsichtigter beruflicher Niederlassung im Ausland ist für die Bestellung die Steuerberaterkammer zuständig, in deren Kammerbezirk die für die Finanzverwaltung zuständige oberste Landesbehörde Ihren Sitz hat und den Bewerber geprüft oder von der Prüfung befreit hat
- Prüfung der Angaben des Bewerbers auf Vollständigkeit und Richtigkeit; ggf. weitere erforderliche Ermittlungen vor der Entscheidung über die Bestellung
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Prüfung aller erforderlichen Unterlagen des zu bearbeitenden Einzelfalls ab.
Formulare
Antragsformular der Steuerberaterkammer Brandenburg (abrufbar unter www.stbk-brandenburg.de)
Publikationen