Rechtsanwaltsgesellschaft Sitzverlegung Anzeige

Beschreibung

Die Verlegung des Verwaltungssitzes, also des Hauptsitzes, einer bereits zugelassenen Rechtsanwaltsgesellschaft vom Ausgangskammerbezirk in den räumlichen Zuständigkeitsbereich einer anderen Rechtsanwaltskammer bedarf der örtlichen Umzulassung.

Rechtsgrundlagen

§ 59m BRAO

Voraussetzungen

§ 59d BRAO gemäß § 59m Absatz 2 in Verbindung mit § 36 BRAO und § 26 VwVfG

Verfahrensablauf

  • Mitteilung der Sitzverlegung und Einreichung der Nachweisunterlagen, insbesondere des zu ändernden Gesellschaftsvertrages,
  • Erörterung und Beschlussfassung im Vorstand
  • Aufnahme und Benachrichtigung gegenüber der Rechtsanwalts-GmbH

Erforderliche Unterlagen

  • beglaubigte Abschrift der aktuellen Gesellschafterliste nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 GmbHG
  • Ablichtungen der Anstellungsverträge
    • der Geschäftsführer/innen
    • der Prokuristen/innen
    • der Handlungsbevollmächtigten zum gesamten Geschäftsbetrieb
  • Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages oder beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages
  • Ablichtung der Gründungsurkunde
  • Nachweis des Abschlusses der Haftpflichtversicherung oder vorläufige Deckungszusage
  • Nachweis über die Zahlung der Gebühr
  • Ablichtung des Gesellschafterbeschlusses über die Bestellung der Geschäftsführer/innen, ggf. auch von Prokuristen/innen (nur, falls sich die Bestellung nicht aus Gesellschaftsvertrag oder Gründungsurkunde ergibt)

Gebühren

EUR 375,00 (§ 1 Nummer 4 der Ordnung der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Zulassungsverfahren und die Vertreterbestellung - GO)

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Formulare

Formular der Rechtsanwaltskammer Brandenburg: Antrag auf örtliche Umzulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft (PDF)

Publikationen

  • www.brak.de
  • BGH (BGH NJW 2005, 1568; BGH NJW 2006, 1132)

Beschreibung

Die Verlegung des Verwaltungssitzes, also des Hauptsitzes, einer bereits zugelassenen Rechtsanwaltsgesellschaft vom Ausgangskammerbezirk in den räumlichen Zuständigkeitsbereich einer anderen Rechtsanwaltskammer bedarf der örtlichen Umzulassung.

Rechtsgrundlagen

§ 59m BRAO

Voraussetzungen

§ 59d BRAO gemäß § 59m Absatz 2 in Verbindung mit § 36 BRAO und § 26 VwVfG

Verfahrensablauf

  • Mitteilung der Sitzverlegung und Einreichung der Nachweisunterlagen, insbesondere des zu ändernden Gesellschaftsvertrages,
  • Erörterung und Beschlussfassung im Vorstand
  • Aufnahme und Benachrichtigung gegenüber der Rechtsanwalts-GmbH

Erforderliche Unterlagen

  • beglaubigte Abschrift der aktuellen Gesellschafterliste nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 GmbHG
  • Ablichtungen der Anstellungsverträge
    • der Geschäftsführer/innen
    • der Prokuristen/innen
    • der Handlungsbevollmächtigten zum gesamten Geschäftsbetrieb
  • Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages oder beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages
  • Ablichtung der Gründungsurkunde
  • Nachweis des Abschlusses der Haftpflichtversicherung oder vorläufige Deckungszusage
  • Nachweis über die Zahlung der Gebühr
  • Ablichtung des Gesellschafterbeschlusses über die Bestellung der Geschäftsführer/innen, ggf. auch von Prokuristen/innen (nur, falls sich die Bestellung nicht aus Gesellschaftsvertrag oder Gründungsurkunde ergibt)

Gebühren

EUR 375,00 (§ 1 Nummer 4 der Ordnung der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Zulassungsverfahren und die Vertreterbestellung - GO)

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Formulare

Formular der Rechtsanwaltskammer Brandenburg: Antrag auf örtliche Umzulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft (PDF)

Publikationen

  • www.brak.de
  • BGH (BGH NJW 2005, 1568; BGH NJW 2006, 1132)