Beschreibung
Die Verlegung des Verwaltungssitzes, also des Hauptsitzes, einer bereits zugelassenen Rechtsanwaltsgesellschaft vom Ausgangskammerbezirk in den räumlichen Zuständigkeitsbereich einer anderen Rechtsanwaltskammer bedarf der örtlichen Umzulassung.
Rechtsgrundlagen
§ 59m BRAO
Voraussetzungen
§ 59d BRAO gemäß § 59m Absatz 2 in Verbindung mit § 36 BRAO und § 26 VwVfG
Verfahrensablauf
- Mitteilung der Sitzverlegung und Einreichung der Nachweisunterlagen, insbesondere des zu ändernden Gesellschaftsvertrages,
- Erörterung und Beschlussfassung im Vorstand
- Aufnahme und Benachrichtigung gegenüber der Rechtsanwalts-GmbH
Erforderliche Unterlagen
- beglaubigte Abschrift der aktuellen Gesellschafterliste nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 GmbHG
- Ablichtungen der Anstellungsverträge
- der Geschäftsführer/innen
- der Prokuristen/innen
- der Handlungsbevollmächtigten zum gesamten Geschäftsbetrieb
- Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages oder beglaubigte Abschrift des Gesellschaftsvertrages
- Ablichtung der Gründungsurkunde
- Nachweis des Abschlusses der Haftpflichtversicherung oder vorläufige Deckungszusage
- Nachweis über die Zahlung der Gebühr
- Ablichtung des Gesellschafterbeschlusses über die Bestellung der Geschäftsführer/innen, ggf. auch von Prokuristen/innen (nur, falls sich die Bestellung nicht aus Gesellschaftsvertrag oder Gründungsurkunde ergibt)
Gebühren
EUR 375,00 (§ 1 Nummer 4 der Ordnung der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Zulassungsverfahren und die Vertreterbestellung - GO)
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen
Formulare
Formular der Rechtsanwaltskammer Brandenburg: Antrag auf örtliche Umzulassung einer Rechtsanwaltsgesellschaft (PDF)
Publikationen
- www.brak.de
- BGH (BGH NJW 2005, 1568; BGH NJW 2006, 1132)