Rechtsanwaltschaft (Wechsel des Kanzleisitzes in einen anderen Kammerbezirk), Aufnahme in die Anwaltskammer

Beschreibung

Die Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin setzt die Einrichtung einer Kanzlei voraus, d.h. eines permanent eingerichteten und zu konventionellen Geschäftszeiten geöffneten Büros, das zur Führung vertraulicher Mandantengespräche und zur Unterbringung von Mandatsakten geeignet ist. Die Zugehörigkeit zur Rechtsanwaltskammer richtete sich nach der Örtlichkeit dieses Büros. Eine Sitzverlegung in einen anderen Rechtsanwaltskammerbezirk führt zum Wechsel der Kammermitgliedschaft.

Rechtsgrundlagen

§ 27 Absatz 3 BRAO

Erforderliche Unterlagen

  • Personalbogen mit Lichtbild (im Aufnahmeantrag enthalten)
  • Fragebogen (im Aufnahmeantrag enthalten)
  • bereits bestehende Personalakte aus der bisherigen Zulassung

Voraussetzungen

Aufgabe des ursprünglichen Kanzleistandortes im ehemaligen Kammerbezirk; Einrichtung eines neuen Kanzleistandortes im Zuständigkeitsbereich einer weiteren Kammer

Kosten

EUR 130,00  (§ 1 Nummer 3 der Ordnung der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Zulassungsverfahren und die Vertreterbestellung - GO)

Verfahrensablauf

Nach Antrageingang:

  • Registrierung des Vorgangs und Vergabe eines Aktenzeichen
  • Kontrolle der eingereichten Unterlagen mittels Checkliste
  • Anforderung einer Bundeszentralregisterauskunft
  • Anforderung der Personalakte bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer
  • Nachforderung weiterer erforderlicher Unterlagen
  • Kontrolle des Zahlungseinganges der Zulassungsgebühr
  • Vorlage der kompletten Unterlagen zur Sichtung und Entscheidung an den Vorstand

Nach Entscheidung zur Aufnahme:

  • Erstellung der Aufnahmeurkunde nebst Anschreiben mit Empfangsbekenntnis/Zustellungsurkunde
  • nach Rücksendung mit Empfangsbekenntnis/Zustellungsurkunde Übernahme der Daten ins Anwaltsverzeichnis, Vergabe einer Mitgliedsnummer und Anlage einer Personalakte
  • Registrierung des/der Rechtsanwalts/Rechtsanwältin im Bundeseinheitlichen Anwaltsregister
  • Information an ehemalige Rechtsanwaltskammer über Aufnahme

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Formulare

Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach Kanzleisitzverlegung (§ 27 Absatz 3 BRAO)

Publikationen

www.brak.de

Hinweise

Der Wechsel der Kammermitgliedschaft berührt nicht die Rechtsberatungsbefugnis und ebenfalls nicht die Titelführungsbefugnis; das heißt dass auch im neuen Kammerbezirk die anwaltlichen Beratungsleistungen ununterbrochen fortgesetzt bzw. angeboten werden können.

Beschreibung

Die Tätigkeit als Rechtsanwalt/Rechtsanwältin setzt die Einrichtung einer Kanzlei voraus, d.h. eines permanent eingerichteten und zu konventionellen Geschäftszeiten geöffneten Büros, das zur Führung vertraulicher Mandantengespräche und zur Unterbringung von Mandatsakten geeignet ist. Die Zugehörigkeit zur Rechtsanwaltskammer richtete sich nach der Örtlichkeit dieses Büros. Eine Sitzverlegung in einen anderen Rechtsanwaltskammerbezirk führt zum Wechsel der Kammermitgliedschaft.

Rechtsgrundlagen

§ 27 Absatz 3 BRAO

Erforderliche Unterlagen

  • Personalbogen mit Lichtbild (im Aufnahmeantrag enthalten)
  • Fragebogen (im Aufnahmeantrag enthalten)
  • bereits bestehende Personalakte aus der bisherigen Zulassung

Voraussetzungen

Aufgabe des ursprünglichen Kanzleistandortes im ehemaligen Kammerbezirk; Einrichtung eines neuen Kanzleistandortes im Zuständigkeitsbereich einer weiteren Kammer

Kosten

EUR 130,00  (§ 1 Nummer 3 der Ordnung der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Zulassungsverfahren und die Vertreterbestellung - GO)

Verfahrensablauf

Nach Antrageingang:

  • Registrierung des Vorgangs und Vergabe eines Aktenzeichen
  • Kontrolle der eingereichten Unterlagen mittels Checkliste
  • Anforderung einer Bundeszentralregisterauskunft
  • Anforderung der Personalakte bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer
  • Nachforderung weiterer erforderlicher Unterlagen
  • Kontrolle des Zahlungseinganges der Zulassungsgebühr
  • Vorlage der kompletten Unterlagen zur Sichtung und Entscheidung an den Vorstand

Nach Entscheidung zur Aufnahme:

  • Erstellung der Aufnahmeurkunde nebst Anschreiben mit Empfangsbekenntnis/Zustellungsurkunde
  • nach Rücksendung mit Empfangsbekenntnis/Zustellungsurkunde Übernahme der Daten ins Anwaltsverzeichnis, Vergabe einer Mitgliedsnummer und Anlage einer Personalakte
  • Registrierung des/der Rechtsanwalts/Rechtsanwältin im Bundeseinheitlichen Anwaltsregister
  • Information an ehemalige Rechtsanwaltskammer über Aufnahme

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Formulare

Antrag auf Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer nach Kanzleisitzverlegung (§ 27 Absatz 3 BRAO)

Publikationen

www.brak.de

Hinweise

Der Wechsel der Kammermitgliedschaft berührt nicht die Rechtsberatungsbefugnis und ebenfalls nicht die Titelführungsbefugnis; das heißt dass auch im neuen Kammerbezirk die anwaltlichen Beratungsleistungen ununterbrochen fortgesetzt bzw. angeboten werden können.