Rechtsanwaltlicher Vertreter Bestellung

Beschreibung

Bestellung eines rechtsanwaltlichen Vertreters für die anwaltliche Tätigkeit eines weiteren Berufsträgers

Wenn und soweit ein anwaltlicher Berufsträger aufgrund urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit für einen Zeitraum von mehr als einer Woche seine anwaltlichen Dienste nicht anbietet/anbieten kann, ist zur Aufrechterhaltung einer kontinuierlichen Mandatsbearbeitung und Gerichts- bzw. Behördenkorrespondenz ein Vertreter zu bestellen.

Der Vertreter hat sämtliche Befugnisse und Obliegenheiten wie der vertretene Rechtsanwalt, das heißt er kann vollwirksam Verträge abschließen, ändern und beenden, gerichtliche Verfahren durchführen und Vollstreckungshandlungen einleiten.

Soweit der zu vertretende Rechtsanwalt die selbstständige Vertreterbestellung verabsäumt bzw. er diese nicht vornehmen kann oder die Vertretung durch einen Berufsträger angestrebt wird, der Mitglied einer anderen Rechtsanwaltskammer ist, wird die Vertreterbestellung in Ersatzvornahme durch die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer veranlasst (§ 53 Absatz 2 Satz 3 BRAO).

Rechtsgrundlagen

§ 53 Absatz 2 Satz 3 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

Erforderliche Unterlagen

Glaubhaftmachung der notwendigen Vertreterbestellung (formlos).

Voraussetzungen

Mitteilung der erforderlichen Vertreterbestellung

Kosten

EUR 30,00  (§ 1 Ziffer 5 der Gebührenordnung der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Zulassungsverfahren und die Vertreterbestellung)

Verfahrensablauf

  • Benachrichtigung des Vorstandes
  • Beschlussfassung des Vorstandes
  • Ernennung des Vertreters und Benachrichtigung des Vertretenen

Bearbeitungsdauer

Drei Tage

Formulare

Formloser Antrag

Publikationen

www.brak.de

Beschreibung

Bestellung eines rechtsanwaltlichen Vertreters für die anwaltliche Tätigkeit eines weiteren Berufsträgers

Wenn und soweit ein anwaltlicher Berufsträger aufgrund urlaubs- oder krankheitsbedingter Abwesenheit für einen Zeitraum von mehr als einer Woche seine anwaltlichen Dienste nicht anbietet/anbieten kann, ist zur Aufrechterhaltung einer kontinuierlichen Mandatsbearbeitung und Gerichts- bzw. Behördenkorrespondenz ein Vertreter zu bestellen.

Der Vertreter hat sämtliche Befugnisse und Obliegenheiten wie der vertretene Rechtsanwalt, das heißt er kann vollwirksam Verträge abschließen, ändern und beenden, gerichtliche Verfahren durchführen und Vollstreckungshandlungen einleiten.

Soweit der zu vertretende Rechtsanwalt die selbstständige Vertreterbestellung verabsäumt bzw. er diese nicht vornehmen kann oder die Vertretung durch einen Berufsträger angestrebt wird, der Mitglied einer anderen Rechtsanwaltskammer ist, wird die Vertreterbestellung in Ersatzvornahme durch die örtlich zuständige Rechtsanwaltskammer veranlasst (§ 53 Absatz 2 Satz 3 BRAO).

Rechtsgrundlagen

§ 53 Absatz 2 Satz 3 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)

Erforderliche Unterlagen

Glaubhaftmachung der notwendigen Vertreterbestellung (formlos).

Voraussetzungen

Mitteilung der erforderlichen Vertreterbestellung

Kosten

EUR 30,00  (§ 1 Ziffer 5 der Gebührenordnung der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Zulassungsverfahren und die Vertreterbestellung)

Verfahrensablauf

  • Benachrichtigung des Vorstandes
  • Beschlussfassung des Vorstandes
  • Ernennung des Vertreters und Benachrichtigung des Vertretenen

Bearbeitungsdauer

Drei Tage

Formulare

Formloser Antrag

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