Handwerksrolle Daten - Löschung auf Antrag

Beschreibung

Eine Eintragung in die Handwerksrolle wird auf Antrag gelöscht, wenn die Voraussetzungen für die Eintragung nicht vorliegen. Antragsbefugt ist die in die Handwerksrolle eingetragene Rechtsperson. Wird der Gewerbebetrieb nicht handwerksmäßig betrieben, so kann auch die Industrie- und Handelskammer die Löschung der Eintragung beantragen.
Daneben ist die Löschung einer Eintragung auch von Amts wegen möglich.

Beschreibung

Eine Eintragung in die Handwerksrolle wird auf Antrag gelöscht, wenn die Voraussetzungen für die Eintragung nicht vorliegen. Antragsbefugt ist die in die Handwerksrolle eingetragene Rechtsperson. Wird der Gewerbebetrieb nicht handwerksmäßig betrieben, so kann auch die Industrie- und Handelskammer die Löschung der Eintragung beantragen.
Daneben ist die Löschung einer Eintragung auch von Amts wegen möglich.

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

Es sind Identitätsnachweise der eingetragenen natürlichen Person oder der Vertretung einer juristischen Person einschließlich der Gesellschaftsverträge und Registereintragungen juristischer Personen vorzulegen. Abhängig davon, welche Voraussetzung einer Eintragung als fehlend oder fehleingeschätzt geltend gemacht wird, sind Belege vorzulegen, die eine andere Situation oder eine andere Einschätzung des Sachverhalts als die bisherige belegen, zum Beispiel die Eingangsbestätigung einer Gewerbeabmeldung.

Erforderliche Unterlagen

Es sind Identitätsnachweise der eingetragenen natürlichen Person oder der Vertretung einer juristischen Person einschließlich der Gesellschaftsverträge und Registereintragungen juristischer Personen vorzulegen. Abhängig davon, welche Voraussetzung einer Eintragung als fehlend oder fehleingeschätzt geltend gemacht wird, sind Belege vorzulegen, die eine andere Situation oder eine andere Einschätzung des Sachverhalts als die bisherige belegen, zum Beispiel die Eingangsbestätigung einer Gewerbeabmeldung.

Voraussetzungen

Es liegt eine Eintragung in die Handwerksrolle vor, für die nicht oder nicht mehr die Voraussetzungen für eine Eintragung erfüllt werden. Grundsätzlich kommen alle Eintragungsvoraussetzungen in Betracht, die bedeutendsten sind jedoch die Aufgabe der Betriebs, die Verlegung des Betriebs in einen anderen Handwerkskammerbezirk, die Änderung der Betriebsweise und Änderungen in der Leitung.

Voraussetzungen

Es liegt eine Eintragung in die Handwerksrolle vor, für die nicht oder nicht mehr die Voraussetzungen für eine Eintragung erfüllt werden. Grundsätzlich kommen alle Eintragungsvoraussetzungen in Betracht, die bedeutendsten sind jedoch die Aufgabe der Betriebs, die Verlegung des Betriebs in einen anderen Handwerkskammerbezirk, die Änderung der Betriebsweise und Änderungen in der Leitung.

Kosten

Die Gebührenordnungen und die Gebührenverzeichnisse der drei brandenburgischen Handwerkskammern enthalten keine Gebührentatbestände für die Löschung einer Eintragung in der Handwerksrolle. Es fallen demnach keine Gebühren an.

Kosten

Die Gebührenordnungen und die Gebührenverzeichnisse der drei brandenburgischen Handwerkskammern enthalten keine Gebührentatbestände für die Löschung einer Eintragung in der Handwerksrolle. Es fallen demnach keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Sie haben die handwerkliche Gewerbetätigkeit aufgegeben oder es liegen sonstige Eintragungsvoraussetzungen nicht mehr vor. Dann beantragen Sie die Löschung  bei der Handwerkskammer, die die betroffene Handwerksrolle führt. Oft genügt ein Hinweis an die Handwerkskammer, da diese Löschungen auch von Amts wegen vornimmt und diese oft geringere Gebühren auslösen.

Nach Prüfung des Sachverhalts wird die Eintragung gelöscht. Die nach in der Handwerksrolle gelöschten Daten sind für weitere dreißig Jahre ab dem Zeitpunkt der Löschung in einer gesonderten Datei zu speichern. Eine Einzelauskunft aus dieser Datei ist jedem zu erteilen, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt, soweit der Betroffene kein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluß der Übermittlung hat.

Verfahrensablauf

Sie haben die handwerkliche Gewerbetätigkeit aufgegeben oder es liegen sonstige Eintragungsvoraussetzungen nicht mehr vor. Dann beantragen Sie die Löschung  bei der Handwerkskammer, die die betroffene Handwerksrolle führt. Oft genügt ein Hinweis an die Handwerkskammer, da diese Löschungen auch von Amts wegen vornimmt und diese oft geringere Gebühren auslösen.

Nach Prüfung des Sachverhalts wird die Eintragung gelöscht. Die nach in der Handwerksrolle gelöschten Daten sind für weitere dreißig Jahre ab dem Zeitpunkt der Löschung in einer gesonderten Datei zu speichern. Eine Einzelauskunft aus dieser Datei ist jedem zu erteilen, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft darlegt, soweit der Betroffene kein schutzwürdiges Interesse an dem Ausschluß der Übermittlung hat.

Fristen

Wenn mit dem Löschungsantrag bei fortbestehender Tätigkeit geltend gemacht werden soll, dass die Voraussetzung der Eintragung als Handwerksbetrieb nicht oder nicht mehr vorliegen, kann der Antrag frühestens ein Jahr nach der Unanfechtbarkeit der Entscheidung, die zur Eintragung geführt hat, gestellt werden. Dies gilt auch für das selbständige Angtragsrecht der Industrie- udn Handelskammer.

Fristen

Wenn mit dem Löschungsantrag bei fortbestehender Tätigkeit geltend gemacht werden soll, dass die Voraussetzung der Eintragung als Handwerksbetrieb nicht oder nicht mehr vorliegen, kann der Antrag frühestens ein Jahr nach der Unanfechtbarkeit der Entscheidung, die zur Eintragung geführt hat, gestellt werden. Dies gilt auch für das selbständige Angtragsrecht der Industrie- udn Handelskammer.

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle

Örtlich zuständige Handwerkskammer ist in Brandenburg für die Landkreise

Dahme-Spreewald,
Elbe-Elster,
Oberspreewald-Lausitz,
Spree-Neiße
sowie die kreisfreie Stadt Cottbus
die Handwerkskammer Cottbus

Handwerkskammer Cottbus
Altmarkt 17
03046 Cottbus
Telefon: +49 (0) 355 7835-0
Kontakt: hwk@hwk-cottbus.de

Barnim,
Oder-Spree,
Märkisch-Oderland,
Uckermark
sowie die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)
die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg;

Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg
Bahnhofstraße 12
15230 Frankfurt (Oder)
Telefon: +49 (0) 335 5619-0
E-Mail: info@hwk-ff.de

Oberhavel,
Ostprignitz-Ruppin,
Havelland,
Potsdam-Mittelmark,
Prignitz,
Teltow-Fläming
sowie die kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel
die Handwerkskammer Potsdam

Handwerkskammer Potsdam
Charlottenstraße 34-36           Besucher: Ahornstraße 18
14467 Potsdam                                            14482 Potsdam
Telefon +49 (0) 331 3703-0
E-Mail: info@hwkpotsdam.de.

Bei der Zuordnung Ihrer Wohnsitzgemeinde, Ihrer Betriebssitzgemeinde oder des Ortes einer beabsichtigten anzuzeigenden gewerblichen Maßnahme hilft Ihnen die Website Kommunen des service.brandenburg.de

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Dahme-Spreewald,
Elbe-Elster,
Oberspreewald-Lausitz,
Spree-Neiße
sowie die kreisfreie Stadt Cottbus
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Handwerkskammer Cottbus
Altmarkt 17
03046 Cottbus
Telefon: +49 (0) 355 7835-0
Kontakt: hwk@hwk-cottbus.de

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Oder-Spree,
Märkisch-Oderland,
Uckermark
sowie die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)
die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg;

Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg
Bahnhofstraße 12
15230 Frankfurt (Oder)
Telefon: +49 (0) 335 5619-0
E-Mail: info@hwk-ff.de

Oberhavel,
Ostprignitz-Ruppin,
Havelland,
Potsdam-Mittelmark,
Prignitz,
Teltow-Fläming
sowie die kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel
die Handwerkskammer Potsdam

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14467 Potsdam                                            14482 Potsdam
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