Aufnahme eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes, Meldung

Beschreibung

Wer den selbständigen Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe beginnt oder beendet, hat dies unverzüglich der Handwerkskammer, in deren Bezirk seine gewerbliche Niederlassung liegt, anzuzeigen. Bei juristischen Personen sind auch die Namen der gesetzlichen Vertreter, bei Personengesellschaften die Namen der vertretungsberechtigten Gesellschafter anzuzeigen.

Ein Gewerbe ist ein zulassungsfreies Handwerk, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in Anlage B Abschnitt 1 zur Handwerksordnung aufgeführt ist. Ein Gewerbe ist ein handwerksähnliches Gewerbe wenn es handwerksähnlich betrieben wird und in Anlage B Abschnitt 2 zur Handwerksordnung aufgeführt ist.

Die Handwerkskammern führen neben der Handwerksrolle für die zulassungspflichtigen auch ein Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksbetriebe und der handwerksähnlichen Gewerbetreibenden.

Beschreibung

Wer den selbständigen Betrieb eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes als stehendes Gewerbe beginnt oder beendet, hat dies unverzüglich der Handwerkskammer, in deren Bezirk seine gewerbliche Niederlassung liegt, anzuzeigen. Bei juristischen Personen sind auch die Namen der gesetzlichen Vertreter, bei Personengesellschaften die Namen der vertretungsberechtigten Gesellschafter anzuzeigen.

Ein Gewerbe ist ein zulassungsfreies Handwerk, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in Anlage B Abschnitt 1 zur Handwerksordnung aufgeführt ist. Ein Gewerbe ist ein handwerksähnliches Gewerbe wenn es handwerksähnlich betrieben wird und in Anlage B Abschnitt 2 zur Handwerksordnung aufgeführt ist.

Die Handwerkskammern führen neben der Handwerksrolle für die zulassungspflichtigen auch ein Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerksbetriebe und der handwerksähnlichen Gewerbetreibenden.

Erforderliche Unterlagen

Die Anzeige soll die für die Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen erforderliche Auskunft über

  • Art und Umfang des Betriebs, über
  • die Betriebsstätte, über
  • die Zahl der im Betrieb beschäftigten gelernten und ungelernten Personen und über
  • handwerkliche Prüfungen des Betriebsinhabers und des Betriebsleiters sowie über
  • die vertragliche und praktische Ausgestaltung des Betriebsleiterverhältnisses

enthalten. Auf Anforderung sind sämtliche Dokumente vorzulegen, die zur Prüfung der Eintragung in das Verzeichnis und zur Aufrechterhaltung der Eintragung in das Verzeichnis erforderlich sind.

Erforderliche Unterlagen

Die Anzeige soll die für die Prüfung der Eintragungsvoraussetzungen erforderliche Auskunft über

  • Art und Umfang des Betriebs, über
  • die Betriebsstätte, über
  • die Zahl der im Betrieb beschäftigten gelernten und ungelernten Personen und über
  • handwerkliche Prüfungen des Betriebsinhabers und des Betriebsleiters sowie über
  • die vertragliche und praktische Ausgestaltung des Betriebsleiterverhältnisses

enthalten. Auf Anforderung sind sämtliche Dokumente vorzulegen, die zur Prüfung der Eintragung in das Verzeichnis und zur Aufrechterhaltung der Eintragung in das Verzeichnis erforderlich sind.

Voraussetzungen

Sie beabsichtigen in Brandenburg ein zulassungsfreies Handwerk nach der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung oder ein handwerksähnliches Gewerbe nach der Anlage B Abschnitt 2 der Handwerksordnung selbständig oder als Gesellschaft handwerksmäßig als stehendes Gewerbe zu beginnen.

Voraussetzungen

Sie beabsichtigen in Brandenburg ein zulassungsfreies Handwerk nach der Anlage B Abschnitt 1 der Handwerksordnung oder ein handwerksähnliches Gewerbe nach der Anlage B Abschnitt 2 der Handwerksordnung selbständig oder als Gesellschaft handwerksmäßig als stehendes Gewerbe zu beginnen.

Kosten

Die Handwerkskammern erheben in eigener Regelungszuständigkeit ministeriell genehmigte Gebühren:

Auszug aus dem Gebührenverzeichnis der HwK Cottbus

Pkt. Gebühr für Gebühr

A.I

Eintragung in den Verzeichnissen einschließlich der Ausstellung der
Handwerks- bzw. Gewerbekarte je betriebliche Niederlassung

A.I.1

 von natürlichen Personen, die in ihrer Person die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllen 120,00
A.I.2  von natürlichen Personen, bei denen der dafür tätige Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllt 135,00 €
A.I.3 von juristischen Personen sowie Personengesellschaften, deren
persönlich haftender Gesellschafter eine juristische Person ist
200,00 €
A.I.4  von sonstigen Personengesellschaften 170,00 €
A.II Änderungen und Ergänzungen der Eintragung in den Verzeichnissen einschließlich einer neuen Handwerks- bzw. Gewerbekarte je
betrieblicher Niederlassung
75,00 €
A.III  Die Gebühren A.I. und A.II. erhöhen sich
A.III.1  je weiteres Handwerk bzw. Gewerbe um 30,00 €
A.III.2  ab dem zweiten fachtechnischen Betriebsleiter, je Betriebsleiter um 30,00 €
A.III.3 wenn die Eintragung mit mehr als zwei Gesellschaftern erfolgt, je
Gesellschafter um
20,00 €
A.III.4 wenn die Eintragung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen wurde um 85,00 €
A.IV Ausstellung einer Ersatzhandwerkskarte oder Ersatzgewerbekarte sowie von Bescheinigungen über die Eintragung in den Verzeichnissen und ähnliche Bescheinigungen 20,00 €

Auszug aus dem Gebührenverzeichnis der HwK Ffo Region Ostbrandenburg:

1. Eintragungen in die Handwerksrolle nach §§ 7 ff. HwO einschließlich der Ausstellung einer Handwerkskarte; je betrieblicher Niederlassung
1.1 Eintragung von natürlichen Personen 130 € 
1.2 Eintragung von juristischen Personen und Personengesellschaften 160 €
2. Eintragungen in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke bzw. handwerksähnlichenGewerbe nach §§ 18 ff. HwO sowie in das Verzeichnis für Personen nach § 90 Abs. 3 und 4 HwO einschließlich der Ausstellung einer Gewerbekarte; je betrieblicher Niederlassung
2.1 Eintragung von natürlichen Personen 110 €
2.2 Eintragung von juristischen Personen und Personengesellschaften 140 €
3. Erweiterung oder Änderung der Eintragung in der Handwerksrolle bzw. in den Verzeichnissen nach § 19 HwO und § 90 Abs. 4 S. 3 HwO einschließlich der Ausstellung einer Handwerks-/ Gewerbekarte; je betrieblicher Niederlassung 80 €
4. Eintragungen von Amts wegen zusätzlich zu 1.-3. 80 €
5.  Sonstiges
5.1 Ausstellung einer Zusatz-oder Ersatzhandwerks-bzw. -gewerbekarte 30 €

Auszug aus dem Gebührenverzeichnis der HwK Potsdam:

1 Verzeichnisse nach §§ 6 und 19 Gesetz zur Ordnung des Handwerks
(Handwerksordnung - HwO)
1.1 Eintragung mit einem Gewerbe in das Verzeichnis nach § 6 HwO, einschließlich Ausstellung der Handwerkskarte
1.1.1 Eintragung von natürlichen Personen 130,00 €
1.1.2 Eintragung von juristischen Personen sowie von Personengesellschaften 160,00 €
1.2 Eintragung mit einem Gewerbe in die Verzeichnisse nach § 19 HwO, einschließlich Ausstellung der Handwerks- bzw. Gewerbekarte
1.2.1 Eintragung von natürlichen Personen 110,00 €
1.2.2 Eintragung von juristischen Personen sowie von Personengesellschaften 140,00 €
1.3 Erfolgt die Eintragung mit mehr als einem Gewerbe, erhöht sich die Gebühr nach 1.1.1 bis 1.2.2 für jedes weitere Gewerbe um 30,00 €
1.4 Änderung der Eintragung in die Verzeichnisse nach §§ 6 und 19 HwO: Eintragung einer neuen Betriebsleiterin bzw. eines neuen Betriebsleiters und/oder eines neuen Handwerks bzw. handwerksähnlichen Gewerbes und/oder einer neuen Filiale einschließlich der Ausstellung einer entsprechenden Handwerkskarte bzw. Gewerbekarte 80,00 €
1.5 Erfolgt die Eintragung bzw. Änderung in den Verzeichnissen nach §§ 6 und 19 HwO von Amts wegen nach §§ 10 Abs. 1, 20 HwO, erhöht sich die Gebühr nach 1.1.1 bis 1.2.2 und 1.4 um 80,00 €
1.6 Bei Eintragung und Änderungen von Personengesellschaften mit mehr als drei Gesellschafterinnen bzw. Gesellschaftern erhöht sich die Gebühr nach 1.2.2, 1.4 für jede weitere bzw. geänderte Gesellschafterin/jeden weiteren bzw. geänderten Gesellschafter um 20,00 €
1.7 Ausstellung einer Ersatz- oder Zusatzhandwerks- oder -gewerbekarte auf Wunsch des Betriebes 10,00 €

Kosten

Die Handwerkskammern erheben in eigener Regelungszuständigkeit ministeriell genehmigte Gebühren:

Auszug aus dem Gebührenverzeichnis der HwK Cottbus

Pkt. Gebühr für Gebühr

A.I

Eintragung in den Verzeichnissen einschließlich der Ausstellung der
Handwerks- bzw. Gewerbekarte je betriebliche Niederlassung

A.I.1

 von natürlichen Personen, die in ihrer Person die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllen 120,00
A.I.2  von natürlichen Personen, bei denen der dafür tätige Betriebsleiter die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllt 135,00 €
A.I.3 von juristischen Personen sowie Personengesellschaften, deren
persönlich haftender Gesellschafter eine juristische Person ist
200,00 €
A.I.4  von sonstigen Personengesellschaften 170,00 €
A.II Änderungen und Ergänzungen der Eintragung in den Verzeichnissen einschließlich einer neuen Handwerks- bzw. Gewerbekarte je
betrieblicher Niederlassung
75,00 €
A.III  Die Gebühren A.I. und A.II. erhöhen sich
A.III.1  je weiteres Handwerk bzw. Gewerbe um 30,00 €
A.III.2  ab dem zweiten fachtechnischen Betriebsleiter, je Betriebsleiter um 30,00 €
A.III.3 wenn die Eintragung mit mehr als zwei Gesellschaftern erfolgt, je
Gesellschafter um
20,00 €
A.III.4 wenn die Eintragung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen wurde um 85,00 €
A.IV Ausstellung einer Ersatzhandwerkskarte oder Ersatzgewerbekarte sowie von Bescheinigungen über die Eintragung in den Verzeichnissen und ähnliche Bescheinigungen 20,00 €

Auszug aus dem Gebührenverzeichnis der HwK Ffo Region Ostbrandenburg:

1. Eintragungen in die Handwerksrolle nach §§ 7 ff. HwO einschließlich der Ausstellung einer Handwerkskarte; je betrieblicher Niederlassung
1.1 Eintragung von natürlichen Personen 130 € 
1.2 Eintragung von juristischen Personen und Personengesellschaften 160 €
2. Eintragungen in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke bzw. handwerksähnlichenGewerbe nach §§ 18 ff. HwO sowie in das Verzeichnis für Personen nach § 90 Abs. 3 und 4 HwO einschließlich der Ausstellung einer Gewerbekarte; je betrieblicher Niederlassung
2.1 Eintragung von natürlichen Personen 110 €
2.2 Eintragung von juristischen Personen und Personengesellschaften 140 €
3. Erweiterung oder Änderung der Eintragung in der Handwerksrolle bzw. in den Verzeichnissen nach § 19 HwO und § 90 Abs. 4 S. 3 HwO einschließlich der Ausstellung einer Handwerks-/ Gewerbekarte; je betrieblicher Niederlassung 80 €
4. Eintragungen von Amts wegen zusätzlich zu 1.-3. 80 €
5.  Sonstiges
5.1 Ausstellung einer Zusatz-oder Ersatzhandwerks-bzw. -gewerbekarte 30 €

Auszug aus dem Gebührenverzeichnis der HwK Potsdam:

1 Verzeichnisse nach §§ 6 und 19 Gesetz zur Ordnung des Handwerks
(Handwerksordnung - HwO)
1.1 Eintragung mit einem Gewerbe in das Verzeichnis nach § 6 HwO, einschließlich Ausstellung der Handwerkskarte
1.1.1 Eintragung von natürlichen Personen 130,00 €
1.1.2 Eintragung von juristischen Personen sowie von Personengesellschaften 160,00 €
1.2 Eintragung mit einem Gewerbe in die Verzeichnisse nach § 19 HwO, einschließlich Ausstellung der Handwerks- bzw. Gewerbekarte
1.2.1 Eintragung von natürlichen Personen 110,00 €
1.2.2 Eintragung von juristischen Personen sowie von Personengesellschaften 140,00 €
1.3 Erfolgt die Eintragung mit mehr als einem Gewerbe, erhöht sich die Gebühr nach 1.1.1 bis 1.2.2 für jedes weitere Gewerbe um 30,00 €
1.4 Änderung der Eintragung in die Verzeichnisse nach §§ 6 und 19 HwO: Eintragung einer neuen Betriebsleiterin bzw. eines neuen Betriebsleiters und/oder eines neuen Handwerks bzw. handwerksähnlichen Gewerbes und/oder einer neuen Filiale einschließlich der Ausstellung einer entsprechenden Handwerkskarte bzw. Gewerbekarte 80,00 €
1.5 Erfolgt die Eintragung bzw. Änderung in den Verzeichnissen nach §§ 6 und 19 HwO von Amts wegen nach §§ 10 Abs. 1, 20 HwO, erhöht sich die Gebühr nach 1.1.1 bis 1.2.2 und 1.4 um 80,00 €
1.6 Bei Eintragung und Änderungen von Personengesellschaften mit mehr als drei Gesellschafterinnen bzw. Gesellschaftern erhöht sich die Gebühr nach 1.2.2, 1.4 für jede weitere bzw. geänderte Gesellschafterin/jeden weiteren bzw. geänderten Gesellschafter um 20,00 €
1.7 Ausstellung einer Ersatz- oder Zusatzhandwerks- oder -gewerbekarte auf Wunsch des Betriebes 10,00 €

Verfahrensablauf

Sie stellen fest, welche Handwerkskammer für Ihr Vorhaben örtlich zuständig ist und wählen ggf.  deren Formular aus, soweit Sie nicht den Einheitlichen Ansprechpartner als Verfahrensmittler einschalten möchten. Dabei geben Sie die gesetzlich vorgeschriebene Anzeige ab und beantragen die Eintragung in das Verzeichnis für zulassungsfreie Handwerke oder für handwerksähnliche Gewerbe.

Die Handwerkskammer prüft Ihre Meldung, fordert bei Bedarf noch Unterlagen nach und teilt Ihnen und der Industrie- und Handelskammer mit mit welchen Angaben sie Ihre Eintragung in das entsprechende Verzeichnis vornehmen will. Schließlich wird die Eintragung vorgenommen und Sie erhalten eine Handwerkskarte oder eine Gewerbekarte. Möglicherweise haben Sie zuvor einen Gebührenbescheid erhalten und bezahlt. Sonst erfolgt die Gebührenerhebung jetzt.

Verfahrensablauf

Sie stellen fest, welche Handwerkskammer für Ihr Vorhaben örtlich zuständig ist und wählen ggf.  deren Formular aus, soweit Sie nicht den Einheitlichen Ansprechpartner als Verfahrensmittler einschalten möchten. Dabei geben Sie die gesetzlich vorgeschriebene Anzeige ab und beantragen die Eintragung in das Verzeichnis für zulassungsfreie Handwerke oder für handwerksähnliche Gewerbe.

Die Handwerkskammer prüft Ihre Meldung, fordert bei Bedarf noch Unterlagen nach und teilt Ihnen und der Industrie- und Handelskammer mit mit welchen Angaben sie Ihre Eintragung in das entsprechende Verzeichnis vornehmen will. Schließlich wird die Eintragung vorgenommen und Sie erhalten eine Handwerkskarte oder eine Gewerbekarte. Möglicherweise haben Sie zuvor einen Gebührenbescheid erhalten und bezahlt. Sonst erfolgt die Gebührenerhebung jetzt.

Bearbeitungsdauer

Wenn die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle vorliegen, ist die Eintragung innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen vorzunehmen. Hat die Handwerkskammer nicht innerhalb der Frist des Satzes 2 eingetragen, gilt die Eintragung als erfolgt. Die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes über die Genehmigungsfiktion gelten entsprechend.

Wenn die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle vorliegen, ist die Eintragung innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen vorzunehmen. Hat die Handwerkskammer nicht innerhalb der Frist des Satzes 2 eingetragen, gilt die Eintragung als erfolgt. Die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes über die Genehmigungsfiktion gelten entsprechend.

Bearbeitungsdauer

Wenn die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle vorliegen, ist die Eintragung innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen vorzunehmen. Hat die Handwerkskammer nicht innerhalb der Frist des Satzes 2 eingetragen, gilt die Eintragung als erfolgt. Die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes über die Genehmigungsfiktion gelten entsprechend.

Wenn die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle vorliegen, ist die Eintragung innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen vorzunehmen. Hat die Handwerkskammer nicht innerhalb der Frist des Satzes 2 eingetragen, gilt die Eintragung als erfolgt. Die Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes über die Genehmigungsfiktion gelten entsprechend.

Formulare

Die Handwerkskammer Cottbus hält ein Formular für den Eintragungsantrag bereit, das online ausgefüllt, ausgedruckt und mit Unterschriften versehen per Post eingereicht werden kann. Der Link lautet: https://www.hwk-cottbus.de/downloads/unterlagen-eintragung-anlage-a-7,253.pdf.

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg hält ein Formular bereit, das online ausgefüllt, ausgedruckt und mit Unterschriften versehen per Post eingereicht werden kann. Der Link lautet:https://www.hwk-ff.de/wp-content/uploads/2015/09/Antrag-auf-Eintragung4.pdf.

Die Handwerkskammer Potsdam hält ein Formular bereit, das online ausgefüllt, ausgedruckt und mit Unterschrift versehen per Post eingereicht werden kann. Der Link lautet: https://www.hwk-potsdam.de/downloads/antrag-auf-eintragung-9,13090.pdf.

Formulare

Die Handwerkskammer Cottbus hält ein Formular für den Eintragungsantrag bereit, das online ausgefüllt, ausgedruckt und mit Unterschriften versehen per Post eingereicht werden kann. Der Link lautet: https://www.hwk-cottbus.de/downloads/unterlagen-eintragung-anlage-a-7,253.pdf.

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg hält ein Formular bereit, das online ausgefüllt, ausgedruckt und mit Unterschriften versehen per Post eingereicht werden kann. Der Link lautet:https://www.hwk-ff.de/wp-content/uploads/2015/09/Antrag-auf-Eintragung4.pdf.

Die Handwerkskammer Potsdam hält ein Formular bereit, das online ausgefüllt, ausgedruckt und mit Unterschrift versehen per Post eingereicht werden kann. Der Link lautet: https://www.hwk-potsdam.de/downloads/antrag-auf-eintragung-9,13090.pdf.

Schriftformerfordernis

Die Handwerksordnung schreibt keine bestimmte Form vor. Daher ist die Anzeige des Betriebsbeginns mit dem Eintragungsantrag grundsätzlich einem Online-Verfahren zugänglich und bedarf keiner Unterschrift oder einem Unterschriftenersatz nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz.

Schriftformerfordernis

Die Handwerksordnung schreibt keine bestimmte Form vor. Daher ist die Anzeige des Betriebsbeginns mit dem Eintragungsantrag grundsätzlich einem Online-Verfahren zugänglich und bedarf keiner Unterschrift oder einem Unterschriftenersatz nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz.

Weiterführende Informationen

Die Handwerkskammer Cottbus hält unter folgender Adresse Merkblätter und Formulare für diese und weitere Anmeldevorgänge bereit: https://www.hwk-cottbus.de/artikel/downloads-handwerksrolle-7,669,133.html.

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg hält unter folgender Adresse Merkblätter und Formualre für diese und weiter Anmeldevorgänge bereit: https://www.hwk-ff.de/formulare-und-downloads/.

Die Handwerkskammer Potsdam hält unter folgender Adresse Merkblätter und Formulare für diese und weitere Anmeldevorgänge bereit: https://www.hwk-potsdam.de/artikel/dokumente-formulare-merkblaetter-9,908,3706.html.

Weiterführende Informationen

Die Handwerkskammer Cottbus hält unter folgender Adresse Merkblätter und Formulare für diese und weitere Anmeldevorgänge bereit: https://www.hwk-cottbus.de/artikel/downloads-handwerksrolle-7,669,133.html.

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg hält unter folgender Adresse Merkblätter und Formualre für diese und weiter Anmeldevorgänge bereit: https://www.hwk-ff.de/formulare-und-downloads/.

Die Handwerkskammer Potsdam hält unter folgender Adresse Merkblätter und Formulare für diese und weitere Anmeldevorgänge bereit: https://www.hwk-potsdam.de/artikel/dokumente-formulare-merkblaetter-9,908,3706.html.

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle

Örtlich zuständige Handwerkskammer ist in Brandenburg für die Landkreise

Dahme-Spreewald,
Elbe-Elster,
Oberspreewald-Lausitz,
Spree-Neiße
sowie die kreisfreie Stadt Cottbus
die Handwerkskammer Cottbus

Handwerkskammer Cottbus
Altmarkt 17
03046 Cottbus
Telefon: +49 (0) 355 7835-0
Kontakt: hwk@hwk-cottbus.de

Barnim,
Oder-Spree,
Märkisch-Oderland,
Uckermark
sowie die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)
die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg;

Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg
Bahnhofstraße 12
15230 Frankfurt (Oder)
Telefon: +49 (0) 335 5619-0
E-Mail: info@hwk-ff.de

Oberhavel,
Ostprignitz-Ruppin,
Havelland,
Potsdam-Mittelmark,
Prignitz,
Teltow-Fläming
sowie die kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel
die Handwerkskammer Potsdam

Handwerkskammer Potsdam
Charlottenstraße 34-36           Besucher: Ahornstraße 18
14467 Potsdam                                            14482 Potsdam
Telefon +49 (0) 331 3703-0
E-Mail: info@hwkpotsdam.de.

Bei der Zuordnung Ihrer Wohnsitzgemeinde, Ihrer Betriebssitzgemeinde oder des Ortes einer beabsichtigten anzuzeigenden gewerblichen Maßnahme hilft Ihnen die Website Kommunen des service.brandenburg.de

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Dahme-Spreewald,
Elbe-Elster,
Oberspreewald-Lausitz,
Spree-Neiße
sowie die kreisfreie Stadt Cottbus
die Handwerkskammer Cottbus

Handwerkskammer Cottbus
Altmarkt 17
03046 Cottbus
Telefon: +49 (0) 355 7835-0
Kontakt: hwk@hwk-cottbus.de

Barnim,
Oder-Spree,
Märkisch-Oderland,
Uckermark
sowie die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder)
die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg;

Handwerkskammer Frankfurt (Oder) Region Ostbrandenburg
Bahnhofstraße 12
15230 Frankfurt (Oder)
Telefon: +49 (0) 335 5619-0
E-Mail: info@hwk-ff.de

Oberhavel,
Ostprignitz-Ruppin,
Havelland,
Potsdam-Mittelmark,
Prignitz,
Teltow-Fläming
sowie die kreisfreien Städte Potsdam und Brandenburg an der Havel
die Handwerkskammer Potsdam

Handwerkskammer Potsdam
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14467 Potsdam                                            14482 Potsdam
Telefon +49 (0) 331 3703-0
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