Gewerbe Abmeldung

Beschreibung

Die endgültige Aufgabe eines stehenden Gewerbetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle ist der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein).

Die Abmeldung nur eines Teils der ausgeübten Tätigkeit ist nicht anzeigepflichtig. Sie kann jedoch als freiwillige Meldung (Korrektur unrichtig gewordener Daten) kostenfrei vorgenommen werden.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

bei persönlicher Erstattung der Anzeige:

  • Personalausweis oder Reisepass

bei Vertretung:

  • Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten

Voraussetzungen

Sie wollen

  • die vollständige Aufgabe Ihres Gewerbes;
  • den Inhaberwechsel bei Fortbestehen des Betriebes, zum Beispiel nach Verkauf, Erbfolge, Verpachtung usw.;
  • die Verlegung eines Gewerbebetriebes in den Bezirk einer anderen Behörde;
  • den Austritt eines Gesellschafters bei einer Personengesellschaft;
  • den Wechsel der Rechtsform oder
  • die Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz (durch Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel oder Vermögensübertragung)

gewerberechtlich anzeigen. Dann ist die Abmeldung des bestehenden Gewerbebetriebes die richtige Meldung, teilweise mit einer Neuanmeldung des geänderten Betriebes am selben oder am neuen Betriebssitz.

Kosten

Für die Bescheinigung der Gewerbeabmeldung werden Gebühren in Höhe von 10,00 EUR erhoben. Eine eventuelle Neuanmeldung an einem anderen Betriebssitz löst die Gebühr für die Neuanmeldung aus.

Verfahrensablauf

Sie machen sich mit dem Formular und den erforderlichen Unterlagen vertraut. Sie entscheiden, ob Sie die Meldung vor Ort oder online einreichen wollen. In letzerem Falle stellen Sie auf der Internetpräsenz Ihrer Gemeinde fest, ob diese ein Online-Verfahren anbietet oder zum einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg verlinkt. Gibt es mehrere Zugänge, entscheiden Sie welchen sie wählen wollen. Fällt Ihre Wahl auf den einheitlichen Ansprechpartner folgen Sie der Führung des Fomularassistenten. Dadurch wird ein Formular ausgefüllt. Benötigen Sie weitere Formulare, weil die Meldung von allen geschäftsführenden Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern abzugeben ist, füllen Sie für jede weitere Person ein PDF-Formular aus und laden es in Ihrem Formularassistenten vor der Einreichung hoch.

In jedem Falle nimmt das für den bisherigen Sitz des Betriebs zuständige Amt oder die amtsfreie Gemeinde oder Stadt die Meldung entgegen.

Bearbeitungsdauer

Drei Tage

Fristen

Keine

Formulare

  • Es ist das Formular GewA3 der Anlage zur Gewerbeordnung zu verwenden.
  • Sie können die Anzeige persönlich im Gewerbeamt nach Terminvereinbarung vornehmen.
  • Sie können die Gewerbeabmeldung auf dem Vordruck mit Unterzeichnung per Post mit den Anlagen einreichen.
  • Sie können die Gewerbeabmeldung online vornehmen. Dies ist über die Website des zuständigen Gewerbeamts oder über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg möglich. Wenn Sie Ihre Gewerbeabmeldung online über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln möchten, gelangen Sie hier zum Online-Assistenten.

Beschreibung

Die endgültige Aufgabe eines stehenden Gewerbetriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle ist der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde gleichzeitig anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind natürliche und juristische Personen (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, eingetragene Genossenschaft oder eingetragener Verein).

Die Abmeldung nur eines Teils der ausgeübten Tätigkeit ist nicht anzeigepflichtig. Sie kann jedoch als freiwillige Meldung (Korrektur unrichtig gewordener Daten) kostenfrei vorgenommen werden.

Rechtsgrundlagen

Erforderliche Unterlagen

bei persönlicher Erstattung der Anzeige:

  • Personalausweis oder Reisepass

bei Vertretung:

  • Vollmacht mit Personalausweis des Antragstellers und des Bevollmächtigten

Voraussetzungen

Sie wollen

  • die vollständige Aufgabe Ihres Gewerbes;
  • den Inhaberwechsel bei Fortbestehen des Betriebes, zum Beispiel nach Verkauf, Erbfolge, Verpachtung usw.;
  • die Verlegung eines Gewerbebetriebes in den Bezirk einer anderen Behörde;
  • den Austritt eines Gesellschafters bei einer Personengesellschaft;
  • den Wechsel der Rechtsform oder
  • die Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz (durch Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel oder Vermögensübertragung)

gewerberechtlich anzeigen. Dann ist die Abmeldung des bestehenden Gewerbebetriebes die richtige Meldung, teilweise mit einer Neuanmeldung des geänderten Betriebes am selben oder am neuen Betriebssitz.

Kosten

Für die Bescheinigung der Gewerbeabmeldung werden Gebühren in Höhe von 10,00 EUR erhoben. Eine eventuelle Neuanmeldung an einem anderen Betriebssitz löst die Gebühr für die Neuanmeldung aus.

Verfahrensablauf

Sie machen sich mit dem Formular und den erforderlichen Unterlagen vertraut. Sie entscheiden, ob Sie die Meldung vor Ort oder online einreichen wollen. In letzerem Falle stellen Sie auf der Internetpräsenz Ihrer Gemeinde fest, ob diese ein Online-Verfahren anbietet oder zum einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg verlinkt. Gibt es mehrere Zugänge, entscheiden Sie welchen sie wählen wollen. Fällt Ihre Wahl auf den einheitlichen Ansprechpartner folgen Sie der Führung des Fomularassistenten. Dadurch wird ein Formular ausgefüllt. Benötigen Sie weitere Formulare, weil die Meldung von allen geschäftsführenden Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern abzugeben ist, füllen Sie für jede weitere Person ein PDF-Formular aus und laden es in Ihrem Formularassistenten vor der Einreichung hoch.

In jedem Falle nimmt das für den bisherigen Sitz des Betriebs zuständige Amt oder die amtsfreie Gemeinde oder Stadt die Meldung entgegen.

Bearbeitungsdauer

Drei Tage

Fristen

Keine

Formulare

  • Es ist das Formular GewA3 der Anlage zur Gewerbeordnung zu verwenden.
  • Sie können die Anzeige persönlich im Gewerbeamt nach Terminvereinbarung vornehmen.
  • Sie können die Gewerbeabmeldung auf dem Vordruck mit Unterzeichnung per Post mit den Anlagen einreichen.
  • Sie können die Gewerbeabmeldung online vornehmen. Dies ist über die Website des zuständigen Gewerbeamts oder über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg möglich. Wenn Sie Ihre Gewerbeabmeldung online über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln möchten, gelangen Sie hier zum Online-Assistenten.

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle

Im Land Brandenburg sind die für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsämter als Gewerbeamt zuständig. Fehlt es für ein Vorhaben in Brandenburg noch an einem Betriebssitz (zum Beispiel auch bei Nachweisen für Arbeitnehmer) kann im Einzelfall auch das Gewerbeamt am Wohnsitz zuständig sein. Anzeigen von gewerblichen Maßnahmen oder Veranstaltungen richten sich an das Gewerbeamt, das für den Ort der Maßnahme oder Veranstaltung zuständig ist.

Die Anschriften der Gewerbeämter sind die Anschriften der Verbandsgemeinden, Ämter, amtsfreien Gemeinden und kreisfreien Städte auf der Website "Kommunalverzeichnis" im Serviceportal des Landes Brandenburg: https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/kommunalverzeichnis/ .

  • Für das Amt Rhinow im Landkreis Havelland, das aus den Gemeinden Gollenberg, Großderschau, Havelaue, Kleßen-Görne, Seeblick und der Stadt Rhinow besteht, ist das Gewerbeamt der Stadt Rathenow zuständig.
  • Für die Gemeinde Tauche im Landkreis Oder-Spree ist das Gewerbeamt der Stadt Beeskow zuständig.
  • Für die Ortsgemeinde Stadt Mühlberg/Elbe der Verbandsgemeinde Liebenwerda im Landkreis Elbe-Elster ist das Gewerbeamt in Bad Liebenwerda zuständig.

Im Land Brandenburg sind die für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsämter als Gewerbeamt zuständig. Fehlt es für ein Vorhaben in Brandenburg noch an einem Betriebssitz (zum Beispiel auch bei Nachweisen für Arbeitnehmer) kann im Einzelfall auch das Gewerbeamt am Wohnsitz zuständig sein. Anzeigen von gewerblichen Maßnahmen oder Veranstaltungen richten sich an das Gewerbeamt, das für den Ort der Maßnahme oder Veranstaltung zuständig ist.

Die Anschriften der Gewerbeämter sind die Anschriften der Verbandsgemeinden, Ämter, amtsfreien Gemeinden und kreisfreien Städte auf der Website "Kommunalverzeichnis" im Serviceportal des Landes Brandenburg: https://service.brandenburg.de/service/de/adressen/kommunalverzeichnis/ .

  • Für das Amt Rhinow im Landkreis Havelland, das aus den Gemeinden Gollenberg, Großderschau, Havelaue, Kleßen-Görne, Seeblick und der Stadt Rhinow besteht, ist das Gewerbeamt der Stadt Rathenow zuständig.
  • Für die Gemeinde Tauche im Landkreis Oder-Spree ist das Gewerbeamt der Stadt Beeskow zuständig.
  • Für die Ortsgemeinde Stadt Mühlberg/Elbe der Verbandsgemeinde Liebenwerda im Landkreis Elbe-Elster ist das Gewerbeamt in Bad Liebenwerda zuständig.