Partnerschaftsgesellschaft (PartG)

Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine spezielle Rechtsform für Freiberufler (zum Beispiel: Psychotherapeuten, Rechtsanwälte, Unternehmensberater). Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Die Partnerschaftsgesellschaft haftet mit ihrem Geschäftsvermögen und dem Privatvermögen der Gesellschafter. Das Besondere der Partnerschaftsgesellschaft ist: Für Fehler in der Berufsausübung haftet jeweils nur die handelnde Partnerin oder der handelnde Partner.
Der Partnerschaftsvertrag unterliegt der Schriftform. Die Partnerschaftsgesellschaft muss beim Amtsgericht im Partnerschaftsregister eingetragen werden.

Vorteile

Kein Mindestkapital notwendig, besondere Form der Haftungsbeschränkung.

Nachteile

Gesellschafter haften für eigenes Handeln mit ihrem Privatvermögen.

Rechtsgrundlage

Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe

Die Partnerschaftsgesellschaft ist eine spezielle Rechtsform für Freiberufler (zum Beispiel: Psychotherapeuten, Rechtsanwälte, Unternehmensberater). Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich. Die Partnerschaftsgesellschaft haftet mit ihrem Geschäftsvermögen und dem Privatvermögen der Gesellschafter. Das Besondere der Partnerschaftsgesellschaft ist: Für Fehler in der Berufsausübung haftet jeweils nur die handelnde Partnerin oder der handelnde Partner.
Der Partnerschaftsvertrag unterliegt der Schriftform. Die Partnerschaftsgesellschaft muss beim Amtsgericht im Partnerschaftsregister eingetragen werden.

Vorteile

Kein Mindestkapital notwendig, besondere Form der Haftungsbeschränkung.

Nachteile

Gesellschafter haften für eigenes Handeln mit ihrem Privatvermögen.

Rechtsgrundlage

Gesetz über Partnerschaftsgesellschaften Angehöriger Freier Berufe