Kleine Aktiengesellschaft (AG)

Die kleine AG kann als Ein-Personen-AG auch alleine gegründet werden. Sie benötigt aber einen Aufsichtsrat mit mindestens drei Personen.  Auch die kleine AG braucht ein bestimmtes Grundkapital: 50.000 Euro. Für die finanzielle Grundausstattung sorgt hier eine geringe Anzahl von Aktionären. Dabei können auch Mitarbeiter oder Kunden durch die Ausgabe von Aktien am Unternehmen beteiligt und so an das Unternehmen gebunden werden. Die Aktien der kleinen AG werden nicht an der Börse gehandelt.
Die Haftung der kleinen AG gegenüber Vertragspartnern geht nur bis zur Höhe des Grundkapitals, wenn sie im Handelsregister eingetragen ist.
Zur Gründung ist eine notariell beurkundete Satzung erforderlich. Die Kleine AG ist ins Handelsregister einzutragen.

Vorteile

Eigenkapital durch Aktionäre, beschränkte Haftung. Späterer Börsengang möglich.

Nachteile

Mindestkapital von 50.000 Euro notwendig.

Die kleine AG kann als Ein-Personen-AG auch alleine gegründet werden. Sie benötigt aber einen Aufsichtsrat mit mindestens drei Personen.  Auch die kleine AG braucht ein bestimmtes Grundkapital: 50.000 Euro. Für die finanzielle Grundausstattung sorgt hier eine geringe Anzahl von Aktionären. Dabei können auch Mitarbeiter oder Kunden durch die Ausgabe von Aktien am Unternehmen beteiligt und so an das Unternehmen gebunden werden. Die Aktien der kleinen AG werden nicht an der Börse gehandelt.
Die Haftung der kleinen AG gegenüber Vertragspartnern geht nur bis zur Höhe des Grundkapitals, wenn sie im Handelsregister eingetragen ist.
Zur Gründung ist eine notariell beurkundete Satzung erforderlich. Die Kleine AG ist ins Handelsregister einzutragen.

Vorteile

Eigenkapital durch Aktionäre, beschränkte Haftung. Späterer Börsengang möglich.

Nachteile

Mindestkapital von 50.000 Euro notwendig.