Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die am häufigsten gewählte Gesellschaftsform.

Stammkapital

Das erforderliche Mindestkapital, das so genannte Stammkapital, beträgt 25.000 Euro. Es setzt sich aus den Kapitaleinlagen der Gesellschafter zusammen.

Haftung

Gegenüber Gläubigern haftet die GmbH - in der Regel - nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften für Verpflichtungen des Unternehmens nicht mit ihrem privaten Vermögen. Sie haften allerdings mit Privatvermögen für persönliche Kredite oder Bürgschaften. Sie haften auch persönlich bei Verstößen gegen die strengen Regeln über das GmbH-Kapital sowie bei der so genannten Durchgriffshaftung (zur Erläuterung: Mit Durchgriffshaftung ist der Fall gemeint, dass jemand persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit seinem eigenen Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet, obwohl die betreffende Gesellschaft eigentlich mit einer Haftungsbeschränkung ausgestattet ist, etwa bei bestimmten Schadenersatzansprüchen).

Formalitäten

Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Die GmbH kann bei einfachen Standardgründungen (u. a. Bargründung, höchstens drei Gesellschafter) auch mit einem beurkundungspflichtigen Musterprotokoll gegründet werden. Das Musterprotokoll kombiniert Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und Bestellung des Geschäftsführers. Die Musterprotokolle - eines für Ein-Personen-Gründungen, ein weiteres für Mehr-Personen-Gründungen - stehen als Anlage zum GmbH-Gesetz zur Verfügung. Die GmbH ist ins Handelsregister einzutragen.

Vorteile

Beschränkte Haftung, steuerliche Vorteile bei höheren Gewinnen.

Nachteile

Mindestkapital von 25.000 Euro notwendig. Gründungsformalitäten und Buchführung aufwändiger.

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist die am häufigsten gewählte Gesellschaftsform.

Stammkapital

Das erforderliche Mindestkapital, das so genannte Stammkapital, beträgt 25.000 Euro. Es setzt sich aus den Kapitaleinlagen der Gesellschafter zusammen.

Haftung

Gegenüber Gläubigern haftet die GmbH - in der Regel - nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen. Die Gesellschafter haften für Verpflichtungen des Unternehmens nicht mit ihrem privaten Vermögen. Sie haften allerdings mit Privatvermögen für persönliche Kredite oder Bürgschaften. Sie haften auch persönlich bei Verstößen gegen die strengen Regeln über das GmbH-Kapital sowie bei der so genannten Durchgriffshaftung (zur Erläuterung: Mit Durchgriffshaftung ist der Fall gemeint, dass jemand persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch mit seinem eigenen Vermögen für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet, obwohl die betreffende Gesellschaft eigentlich mit einer Haftungsbeschränkung ausgestattet ist, etwa bei bestimmten Schadenersatzansprüchen).

Formalitäten

Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden. Die GmbH kann bei einfachen Standardgründungen (u. a. Bargründung, höchstens drei Gesellschafter) auch mit einem beurkundungspflichtigen Musterprotokoll gegründet werden. Das Musterprotokoll kombiniert Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterliste und Bestellung des Geschäftsführers. Die Musterprotokolle - eines für Ein-Personen-Gründungen, ein weiteres für Mehr-Personen-Gründungen - stehen als Anlage zum GmbH-Gesetz zur Verfügung. Die GmbH ist ins Handelsregister einzutragen.

Vorteile

Beschränkte Haftung, steuerliche Vorteile bei höheren Gewinnen.

Nachteile

Mindestkapital von 25.000 Euro notwendig. Gründungsformalitäten und Buchführung aufwändiger.