Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Sobald Sie sich mit einem oder mehreren Partnern zusammenschließen, um ein gemeinsames Unternehmen zu gründen, bilden Sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB-Gesellschaft). Die Mitglieder der Gesellschaft haften jeweils mit ihrem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Im Gesellschaftervertrag (Innenverhältnis) können Sie Sonderregeln vereinbaren.
Die GbR oder BGB-Gesellschaft ist geeignet für jede unkomplizierte Form der Geschäftspartnerschaft (Kleingewerbetreibende, Praxisgemeinschaften, freie Berufe, Arbeitsgemeinschaften) .
Der Abschluss des Gesellschaftervertrags ist formfrei möglich.

Vorteile

Geringer Gründungsaufwand, kein Stammkapital notwendig

Nachteile

Alle Partner der BGB-Gesellschaft haften mit ihrem gesamten Privatvermögen.

Sobald Sie sich mit einem oder mehreren Partnern zusammenschließen, um ein gemeinsames Unternehmen zu gründen, bilden Sie eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder auch BGB-Gesellschaft). Die Mitglieder der Gesellschaft haften jeweils mit ihrem Privatvermögen für alle Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Im Gesellschaftervertrag (Innenverhältnis) können Sie Sonderregeln vereinbaren.
Die GbR oder BGB-Gesellschaft ist geeignet für jede unkomplizierte Form der Geschäftspartnerschaft (Kleingewerbetreibende, Praxisgemeinschaften, freie Berufe, Arbeitsgemeinschaften) .
Der Abschluss des Gesellschaftervertrags ist formfrei möglich.

Vorteile

Geringer Gründungsaufwand, kein Stammkapital notwendig

Nachteile

Alle Partner der BGB-Gesellschaft haften mit ihrem gesamten Privatvermögen.