Eingetragene Genossenschaft (eG)
Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) ist sowohl eine Rechtsform für Gründungsteams als auch ein Kooperationsmodell für mittelständische Unternehmer. Sie kommt für einen gemeinschaftlichen und solidarischen Geschäftsbetrieb in Frage. Ziel der eG ist die Förderung ihrer Mitglieder (mindestens drei), zum Beispiel beim günstigen Groß-Einkauf von Materialien oder dem Kosten sparenden gemeinsamen Vertrieb von Produkten.
Geschäftsgrundlage einer eG ist eine schriftliche Satzung. Diese Satzung legt auch die Höhe der Einlagen fest, die jedes Mitglied entrichten muss. Jedes Mitglied muss mindestens einen Geschäftsanteil zeichnen. Die Haftung der Mitglieder kann auf die Höhe dieser Einlage beschränkt werden.
Die eG ist ins Genossenschaftsregister einzutragen. Zudem muss die eG dem zuständigen Genossenschaftsverband angehören.
Vorteile
Haftungsbeschränkung. Mitglieder profitieren von Förderung durch die Genossenschaft.
Nachteile
Geringe Gewinnorientierung.
Die Rechtsform der eingetragenen Genossenschaft (eG) ist sowohl eine Rechtsform für Gründungsteams als auch ein Kooperationsmodell für mittelständische Unternehmer. Sie kommt für einen gemeinschaftlichen und solidarischen Geschäftsbetrieb in Frage. Ziel der eG ist die Förderung ihrer Mitglieder (mindestens drei), zum Beispiel beim günstigen Groß-Einkauf von Materialien oder dem Kosten sparenden gemeinsamen Vertrieb von Produkten.
Geschäftsgrundlage einer eG ist eine schriftliche Satzung. Diese Satzung legt auch die Höhe der Einlagen fest, die jedes Mitglied entrichten muss. Jedes Mitglied muss mindestens einen Geschäftsanteil zeichnen. Die Haftung der Mitglieder kann auf die Höhe dieser Einlage beschränkt werden.
Die eG ist ins Genossenschaftsregister einzutragen. Zudem muss die eG dem zuständigen Genossenschaftsverband angehören.
Vorteile
Haftungsbeschränkung. Mitglieder profitieren von Förderung durch die Genossenschaft.
Nachteile
Geringe Gewinnorientierung.