Dolmetscher und Dolmetscherin, in Brandenburg allgemein vereidigt

Für die von den Gerichten des Landes Brandenburg geforderten Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen werden zur mündlichen und schriftlichen Sprachübertragung Dolmetscher im Sinne des § 189 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes allgemein beeidigt und für die schriftliche Sprachübertragung Übersetzer nach § 142 Absatz 3 der Zivilprozessordnung ermächtigt.

Für die von den Gerichten des Landes Brandenburg geforderten Dolmetscher- und Übersetzungsleistungen werden zur mündlichen und schriftlichen Sprachübertragung Dolmetscher im Sinne des § 189 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes allgemein beeidigt und für die schriftliche Sprachübertragung Übersetzer nach § 142 Absatz 3 der Zivilprozessordnung ermächtigt.


zuletzt aktualisiert: 20.07.2021

Anbieter:BIBB Bundesinstitut für Berufsbildung
Themen: Reglementierte Berufe
Schlagwörter: Dolmetscher, Alle reglementierten Berufe, Reglementierte Berufe - D